Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht immer einfach. Wer muss was versteuern? Kann ich meine Steuerbelastung senken? Welche Spitzfindigkeiten sind in diesem Jahr zu beachten?
Der OGBL gibt Antworten.
Jede Person, die eine Erklärung ausfüllen muss, erhält vom Steueramt entweder das Formular 100D per Post oder eine Einladung, es online auszufüllen. Die ausgefüllte Erklärung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zurückzuschicken.
Steuerpflichtige, die keine Steuererklärung machen müssen, aber ihre Steuerbelastung mindern möchten (Angabe von Sonderaufwendungen, z. B. Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Bausparbeiträge, Unterhaltsleistungen nach Scheidung, Spenden oder außerordentliche Aufwendungen z. B. bei Krankheit, Invalidität usw.) können bis zum 31. Dezember eine Steuererklärung ausfüllen.
Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, folgen Sie bitte den Anweisungen im PDF-Dokument und senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30.11.2026 zu.
Damit der OGBL Ihre Steuererklärung erstellen kann, müssen Sie Ihre Steuererklärung – die ersten 4 Seiten des 100D-Formulars, die mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt sind – und die erforderlichen Belegen an folgende Adresse senden:
OGBL – Luxembourg Service Déclaration d’impôt 31, rue du Fort Neipperg L-2230 LUXEMBOURG
Sie können uns auch die ersten 4 Seiten des 100D-Formulars mit den Belegen per E-Mail an impots@ogbl.lu senden – bis zum 15.11.2026 –, sofern es sich um ein Dokument im PDF-Format handelt.
Um Grenzgängern ein besseres Verständnis für die Erstellung der Steuererklärung zu ermöglichen, organisiert der OGBL jährlich eine Reihe von Steuerkonferenzen in den Nachbarländern. Diese Konferenzen sind für die breite Öffentlichkeit zugänglich.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Steuerverwaltung (ACD) im März 2025 ihr Projekt „vorausgefüllte einfache Steuererklärung“ startet. Dabei handelt es sich um eine Steuererklärung, die von der Verwaltung mit den von Arbeitgebern und staatlichen Einrichtungen (ADEM, CAE, CNAP, FNS) erhaltenen Informationen vorausgefüllt wird.
Dieses Projekt ist nicht für jeden geeignet. Die Personen, die dafür in Frage kommen, sind Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, aber nur Einkünfte aus „Gehalt und/oder Rente“ mit pauschalem Mindestbetrag für Sonderausgaben haben, ohne dass irgendwelche Ausgaben abgezogen werden können. Das heißt, Steuerzahler, die keine Immobiliendarlehen, Privatkredite, Lebensversicherungen usw. haben.
Die in Frage kommenden Personen werden von der Verwaltung selbst ausgewählt
Werbungskosten sind Ausgaben, die unmittelbar zur Anschaffung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden. Alle diese tatsächlichen Ausgaben sind steuerlich absetzbar, sofern sie einen jährlichen Pauschalbetrag von 540 € pro Arbeitnehmer*in übersteigen:
Quelle (nur in französischer Sprache) : https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/legi21/2021-06-04-LIR-105-2-du-462021.pdf (21.3.2023)
Kontaktieren Sie den Informations- und Beratungsdienst SICA (Service Information, Conseil et Assistance), wählen Sie einfach +352 2 6543 777, senden Sie eine Mitteilung via contact.ogbl.lu oder kommen Sie persönlich während den Sprechstundenzeiten in einer unserer Filialen vorbei.
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