Zugang zur „Carrière ouverte“: Lehrkräfte benachteiligt im öffentlichen Dienst

Es ist sehr erfreulich, wenn in der Gesellschaft die Bedeutung des Lehrerberufs hervorgehoben wird, mit all seinen tagtäglichen Anforderungen und Anstrengungen. So unterstreicht (Bildungs)-minister Claude Meisch auf den sozialen Medien: «Enseignant ass méi wéi e Beruff. Et ass e Beruff, an deem een all Dag op nei Erausfuerderunge stéisst. Et ass e Beruff matt Engagement a mat Häerz. E Beruf, deen eis Generatioun gepräägt huet an och zukünfteg Generatiounen inspiréiert.

Ein Beruf, laut Minister Meisch, bei dem man jeden Tag auf neue Herausforderungen stößt, wobei eine neue Herausforderung auch ist, gleiche Rechte zu erreichen und gleich behandelt zu werden wie in anderen Verwaltungen im öffentlichen Dienst.

Hier sind sich Bildungsminister Claude Meisch) und der Minister für den öffentlichen Dienst Marc Hansen nicht einig. Beide Ministerien arbeiten unabhängig voneinander und sind im Tätigkeitsbereich getrennt, und doch gibt es eine Verbindung, und zwar das Personal. Das Personal untersteht dem Ministerium des öffentlichen Diensts, da dies im Gesetz des öffentlichen Dienstes verankert wurde. In eben diesem Gesetz (A59 vom 31.März 2015) gibt es eine Regelung, die besagt, dass jeder im öffentlichen Dienst die Möglichkeit hat sich weiterzubilden (So auch das Personal im Bildungsbereich. Das Gesetz wurde in diesem Sinne 2016 abgeändert).

Diese Weiterbildung ermöglicht eine interne Mobilität, die so genannte „Carrière ouverte“, die im letzten Gehälterabkommen des öffentlichen Diensts um weitere 5 Jahre verlängert wurde. Sie beinhaltet diverse Kurse mit anschließender Wissensabfrage und das Verfassen einer schriftlichen Abschlussarbeit (Mémoire). Im öffentlichen Dienst ist dies kein Problem, hier können die Kurse während der regulären Arbeitszeit absolviert werden. Auch können die Kandidaten nach den erfolgreich abgeschlossenen Kursen und der schriftlichen Abschlussarbeit den gleichen Arbeitsposten behalten und erlangen durch die Weiterbildung einen vorteilhafteren Lohn.

Im Bildungswesen sieht dies etwas anders aus. Weiterbildungskurse dürfen nicht während der Arbeitszeit (Schulzeit) erledigt werden. Ausgefallene „Schulzeit“ muss nachgeholt werden. Des Weiteren ist diese Weiterbildung, laut Beamten des Bildungsministeriums, nicht im Bildungswesen vorgesehen und auch unnötig, da das Bildungsministerium keine anderen Stellen ausschreibt. Laut Bildungsministerium würde hier die absolvierte Grundausbildung berücksichtigt werden. Nach dem Gesetz ist dies keine angemessene Begründung, da hier als Grundvoraussetzung, um einen solchen Posten zu besetzen, eine Festanstellung im öffentlichen Dienst von 10 Jahren angeführt wird.

Wir fragen uns, warum hier mit zweierlei Maß gearbeitet wird?

Welches Ministerium hat nun Recht?

Sind die Vorgaben des Ministeriums für den öffentlichen Dienst nicht maßgebend?

Sind wir nicht Alle gleich vor der Verfassung? Wir bestehen darauf gleich behandelt zu werden!

Jedoch kann man auf die Dialogfreudigkeit des Ministers Claude Meisch nicht hoffen, da dieser lieber seine PR-Kampagne und Wahlkampagne vorantreibt. # No bei dir

Mitgeteilt von Amelux und SEW/OGBL, den 24. Mai 2023.