Unterstützung

Der OGBL unterstützt Sie finanziell und steht Ihnen in vielen Lebenslagen bei

Stipendium

Der Bildungsfonds des OGBL hat zum Ziel, über die Vergabe eines jährlichen Stipendiums, die Hochschulstudien der Kinder von OGBL-Mitgliedern zu unterstützen. Der Nationalvorstand des OGBL legt jährlich den Betrag des gewährten Stipendiums fest (80.000€ für 2023/2024).

Das OGBL-Mitglied, dessen Kinder* an einer Hochschule studieren, kann ein Stipendium erhalten. Das Mitglied dem OGBL muss seit seinem Beitritt ohne Unterbrechung angehört haben, falls er zu diesem Zeitpunkt jünger als 25 Jahre war oder seit mindestens 20 Jahren Mitglied ist, falls er zum Zeitpunkt des Beitritts über 25 Jahre alt war.

*eheliche, im Zivilstand anerkannte, unter seiner Vormundschaft lebende oder aus einer früheren Ehe stammende und bei ihm lebende Kinder.

Falls das Mitglied zuvor einer anderen Gewerkschaft angehört hat, werden die Jahre während deren er dort Mitglied war, mit einbezogen. Jedoch muss dieses Mitglied dem OGBL seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung angehören.

Falls das Mitglied verstorben ist, werden die verstrichenen Jahre seit dem Todesfall mit einbezogen, unter Bedingung dass der überlebende Partner innerhalb von drei Monaten die Mitgliedschaft weitergeführt hat.

Das Studienprogramm und der Studienzyklus müssen offiziell im Rahmen des Hochschulsystems des Landes, in welchem die Studien absolviert werden, stattfinden. Das Studiendiplom muss von einer, oder im Namen einer, für das Hochschulwesen zuständigen staatlichen Autorität ausgeliefert werden. Für Jahre bzw. Semester, die wiederholt werden, wird kein Stipendium ausbezahlt.

Das Antragsformular wird mindestens 3 Monate vor dem Abgabetermin im AKTUELL veröffentlicht. Dem Antrag muss ein Beleg der Einschreibung an einer Hochschule beiliegen.


Kostenlose Mitgliedschaft bei der OGBL-Sterbekasse und der Patiente Vertriedung

OGBL Sterbekasse

Die Sterbekasse des OGBL, der jedes Mitglied automatisch und kostenlos angeschlossen ist, ist eine vom Staat anerkannte Hilfskasse und und ist angegliedert an die Fédération de la Mutualité Luxembourgeoise – FNML. Das Hilfskassenwesen, das vor mehr als 100 Jahren entstand, ist die älteste Form der organisierten Solidarität.

Ziel der OGBL Sterbekasse ist es, anspruchsberechtigten Hinterbliebenen im Todesfall eines Mitglieds finanzielle Unterstützung in Form eines Sterbegelds zu gewähren.

Die Höhe der Hinterbliebenenhilfe beträgt 496€. Dieser Betrag erhöht sich auf 620€, wenn die Dauer der Mitgliedschaft mehr als 25 Jahre beträgt. Sie reduziert sich um 15 bis 75%, wenn das Mitglied beim Beitritt zwischen 60 und 64 Jahren alt war. Wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Beitritts 65 Jahre oder älter war, wird die Hinterbliebenenentschädigung gestrichen (siehe Statuten des OGBL). Beim Wechsel von einer anderen Organisation zum OGBL werden die altersabhängigen Leistungen angewendet. Diese Bestimmung ist hinfällig, wenn das neue Mitglied vor seinem Beitritt zum OGBL die Anwartschaft bei einer aus- oder inländischen Gewerkschaft, die Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes – EGB oder des Internationalen Gewerkschaftsbundes – IGB ist, erfüllt hat.

Die Hinterbliebenenhilfe wird grundsätzlich an diejenigen gezahlt, die die Bestattungskosten bezahlt haben, es sei denn, das verstorbene Mitglied hat andere Vorkehrungen getroffen.

Alle Ansprüche auf Hinterbliebenenhilfe sind mittels des Formulars und den nötigen Belegen an die Sterbekasse des OGBL -31, avenue GD Charlotte -L-3441 Dudelange, zu richten.

Es sei darauf hingewiesen, dass Versicherungsprämien, zu denen die OGBL-Todesfallversicherung gehört, von den Steuern abgesetzt werden können. Fordern Sie einfach ein Zertifikat bei unserer Mitgliederverwaltung an.

Wenn Sie uns brauchen, wenden Sie sich bitte telefonisch unter +352 54 05 45 928 oder per E-Mail an affiliation@ogbl.lu an die Mitgliederverwaltung.

Patiente Vertriedung

Jedes OGBL-Mitglied ist automatisch und kostenlos Mitglied der Patiente Vertriedung, einer Vereinigung zur Verteidigung der Patientenrechte.

Das Team der Patiente Vertriedung steht Ihnen für weitere Informationen betreffend Gesundheit, soziale Sicherheit und andere betroffene Verwaltungen zur Verfügung und hilft Ihnen bei Ihren administrativen Schritten sowie beim Schreiben Ihrer Briefe ( z.B. Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse etc.).

Bei Bedarf können Sie die Patiente Vertriedung unter +352 49 14 57, per Fax an +352 49 14 58 oder per E-Mail an info@patientevertriedung.lu kontaktieren.


Unterstützung bei Stress oder Mobbing

Fühlen Sie sich bei der Arbeit gestresst? Eine übertriebene Arbeitsbelastung, schwierige berufliche Beziehungen oder Mobbing* am Arbeitsplatz können schwere Nebenwirkungen auf Ihre Gesundheit und Ihre privaten Beziehungen haben.

* Wiederholtes und vorsätzliches Fehlverhalten, dessen Zweck oder Wirkung darin besteht, die Rechte oder die Würde des Opfers zu verletzen, seine Arbeitsbedingungen zu verändern oder seine berufliche Zukunft zu gefährden, indem ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld geschaffen wird oder seine körperliche oder geistige Gesundheit zu beeinträchtigen.

Möchten Sie diese Situation ändern?

Der OGBL unterstützt seine Mitglieder mit Hilfe einer spezialisierten Psychologin des Nationalen Stress Beratungsdienstes (Stressberodung), der einen individuellen Beratungsservice anbietet, der auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer zugeschnitten ist (auf Anfrage auch für Gruppen).

Arbeitnehmer, die unter Stress leiden, Personalvertreter oder andere Betroffene können sich an die Stressberodung in der Rue de Bragance 13, in Luxembourg-Merl, in den Räumlichkeiten der Arbeitnehmerkammer – CSL wenden.

Sie können telefonisch unter +352 44 40 91 222 einen Termin vereinbaren oder eine E-Mail an stressberodung@csl.lu senden.

Das Abkommen über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, das 2009 zwischen den Sozialpartnern, darunter der OGBL, geschlossen wurde, wurde durch großherzogliche Verordnung für allgemein verbindlich erklärt. Ziel dieses Abkommens ist es, einen pragmatischen Rahmen für den Nachweis, die Verhütung und die Bekämpfung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schaffen. In einigen Kollektivverträgen konnte der OGBL spezifischere Vereinbarungen treffen, um ein solches Verhalten zu verhindern und den Opfern solcher Handlungen besser zu helfen.

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