Autobahnraststätten und Transitverkehr

Regierungspolitik an der Realität vorbei

In der Frage um den Transitverkehr, unterstützte der Ministerrat am 11. Januar 2008 die Schlussfolgerungen der staatlichen Verkehrskommission, die der Meinung ist, Lkws im Transit müssten unter allen Umständen auf der Autobahn bleiben, dürften diese demnach nicht verlassen. Der OGBL-ACAL zeigt sich mit dieser Ansicht nicht einverstanden.

In ihrem Gutachten vom 12. Dezember 2007, erkennt die staatliche Verkehrskommission sehr wohl die Problematik. Die bestehenden Autobahnraststätten können dem steigenden Lkw-Verkehr nicht Rechnung tragen. Die Auffangmöglichkeiten sind erschöpft. Dennoch schlägt die Kommission vor, die Lkw-Fahrer, unter Androhung saftiger Geldstrafen, zu zwingen, die Autobahn nicht zu verlassen.

Die Regierung teilt diese Ansicht, womit sie, in den Augen des OGBL-ACAL, eine realitätsfremde Politik betreibt, die darüber hinaus, grob fahrlässig ist.

Pausen gesetzlich vorgeschrieben

Gewusst ist, dass die Autobahnachse Antwerpen-Luxemburg-Metz-Lyon eine der meistbefahrenen Transitstrecken Europas ist. Dementsprechend müsste dieser Autobahnkorridor ausreichend mit Raststätten versehen sein.

Die europäische Gesetzgebung verlangt, aus Verkehrssicherheitsgründen, dass Lkw- und Busfahrer nach 4 1/2 Stunden Lenkzeit eine Ruhepause von 45 Minuten und nach einer maximal 13-stündigen Tagesschicht eine Ruhezeit von 11 Stunden einlegen müssen.

Mit der Vorgehensweise der Luxemburger Regierung, wird den Lkw-Fahrern die gesetzlich verordnete Pause verwehrt, da sie im Fall einer Überbelegung der Raststätte gezwungen werden sollen, weiterzufahren, und dies trotz aller Probleme, die im Zusammenhang mit der Übermüdung am Lenkrad entstehen können.

Haltung der Regierung ist inakzeptabel!

Vielmehr müsste die Regierung dafür sorgen, allen Berufskraftfahrern die Möglichkeit zu geben, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten auch einhalten zu können. Dies ist nur möglich, wenn die bestehenden Autobahnraststätten ausgebaut und mit der nötigen Infrastruktur (z.B. Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume, Restaurants, Schlafräume) ausgestattet sind. Ferner müssten Überlegungen gemacht werden, neue Raststätten, speziell für Lkw-Fahrer, einzurichten. Hier würde sich, beispielsweise, die Tankstellenzone in Rodange, an der Grenze zu Frankreich und Belgien, anbieten.

Die gegenwärtige Haltung der Regierung ist für den OGBL-ACAL unannehmbar, dies umso mehr da alle Konsumenten auf das Just-in-Time angewiesen sind und die Regierung vorhat, in Luxemburg ein großes Logistikzentrum einzurichten. Der OGBL-ACAL hat dementsprechend bei der Regierung interveniert.

Mitgeteilt vom OGBL-ACAL
am 18. Januar 2008