Erneuerung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmer beim Staat : Ein historisches Abkommen

signature_cct_services_publics_0Am 15. Juli 2016 haben die Gewerkschaften OGBL, Wortführer bei den Verhandlungen, sowie der LCGB, Minderheitsgewerkschaft, zusammen mit dem Minister für den Öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform ein Abkommen im Hinblick auf die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer beim Staat unterzeichnet.

Der neue Arbeitnehmerkollektivvertrag verfolgt drei Hauptziele:

  1. Er stärkt die Kaufkraft aller Arbeitnehmer beim Staat deutlich, insbesondere die aus den Kategorien, deren Einkommen am anfälligsten ist und gibt der Binnennachfrage einen Anschub.
  2. Er überträgt auf intelligente Art und Weise die im Rahmen der statutarischen Reform angestellten Überlegungen sowie den Lohn beim Öffentlichen Dienst und der verwaltungstechnischen Vereinfachung über die Einführung eines Systems von linearen Karrieren und einer Umwandlung eines Mehrzulagensystems in einen einheitlichen Lohnzuschuss, je nach Berufssparte. Für die Arbeitnehmer bedeutet eine lineare Karriere einen regelmäßigeren und schnelleren Fortschritt in ihrer Karriere sowie eine bessere Übersicht über die Chancen für ihre Karriere.
  3. Der neue Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat schafft ebenso die Grundlage für eine von der Qualität höhere Herangehensweise der von den Arbeitnehmern beim Staat durchgeführten Arbeit. Die Linearität der Karrieren ermöglicht einen Berufsbeförderungsmechanismus durch die Interdisziplinarität zwischen den verschiedenen Karrieren. Dieses Prinzip eröffnet die Wege zur Einführung von Mechanismen, die die berufliche Weiterbildung fördern sowie die Anerkennung der beruflichen Kenntnisse der Arbeitnehmer beim Staat, die für gültig erklärt werden durch Diplome, die über ein Beförderungssystem anerkannt sind
  4. Er löst tiefe Überlegungen aus, was die Arbeitszeitorganisation binnen der staatlichen Verwaltungen betrifft, mit dem Ziel, nicht nur ein besseres Funktionnieren der Abteilungen zu garantieren, sondern auch den Ausgleich zwischen Arbeitszeit und Privatleben der Arbeitnehmer beim Staat zu verbessern.

Der einzige Beitrag des LCGB, der darin bestand die Zulage für Briefkodierarbeit, die bei POST Luxemburg besteht, weiterhin zu garantieren, wurde ebenfalls zurückbehalten. Wohlwissend, dass die Arbeitnehmer von POST Luxemburg ihren eigenen Kollektivvertrag haben, haben die OGBL-Delegierten natürlich beschlossen, ihre Kollegen vom LCGB in ihren gegenwärtigen Verhandlungen bei POST Luxemburg zu unterstützen.

Der Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat betrifft etwa 2.800 Arbeitnehmer, die in sämtlichen staatlichen Verwaltungen arbeiten und die eine Vielzahl von Berufen ausüben, wie zum Beispiel das Reinigungspersonal, die Handwerker, die Kantinenverwaltung, die Arbeitnehmer bei der Forstverwaltung, die „gardiens de l’armée“ (Wachposten bei der Armee) sowie die Arbeitnehmer aus der Straßenbauverwaltung usw.

Der OGBL ist bei den Arbeitnehmern beim Staat mit 87% vertreten, der LCGB mit 11%.

Hier die ausgehandelten Verbesserungen:

  • Die Überweisung einer einmaligen Jahresprämie von 0,9%
  • Eine Erhöhung des Lohnpunktwerts um 0,31%, um den Abstand zum höchsten Lohnpunktwert zu reduzieren
  • Ein einheitlicher Satz von 50% für Überstunden
  • Ein Zuschlag von 100% bei Rückruf zur Arbeit während des Urlaubs
  • Eine Erhöhung um 75% der Prämie für Nachtarbeit, zwischen 0,5701 und 1 Euro (Index 100)
  • Die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester
  • Das obligatorische Einschalten der paritätischen Kommission bei langwieriger Krankheit
  • Die Integration des Arbeitsplans der „gardiens de l’armée“ in den Kollektivvertrag
  • Eine Beförderung sämtlicher Arbeitnehmer aus der Karriere A in die Karriere B
  • Die Schaffung eines Ersatzteams für die Putzfrauen
  • Eine Verbesserung der Löhne des Personals aus dem Ersatzteam
  • Eine Erhöhung von 10 Lohnpunkten für die Kantinenverantwortlichen und für die Tutoren
  • Die Umwandlung des Kleidergeldes in eine monatliche Zulage von zwei Lohnpunkten
  • Die Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen werden abgeschafft und durch sechs Lohnpunkte monatlich ersetzt
  • Die Einführung der linearen Karrieren für die neuen Arbeitnehmer
  • Die Einführung eines Mechanismus für Weiterbildung und Anerkennung der Berufserfahrung

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 15. Juli 2016

 

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