Familienleistungen: OGBL trifft die Europaabgeordneten der Großregion

Die Großregion ist die Grenzregion mit der größten Arbeitnehmermobilität in der gesamten Europäischen Union. Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt mit über 200.000 Pendlern ist ein zentrales Merkmal der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region. Dies führt dazu, dass die in den einzelnen Mitgliedstaaten getroffenen politischen Entscheidungen zwangsläufig Auswirkungen auf alle anderen Teilregionen haben. Die Grenzgänger sind hiervon besonders betroffen, da ihre Interessen von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend vertreten werden.

Die jüngst verabschiedeten Gesetze in der Familienpolitik, die klar zu Lasten der Grenzgänger und zu Lasten der sozial schwächeren Familien in Luxemburg gehen, zeigen, dass es um das in Sonntagsreden so viel gelobte „Soziale Europa“ schlecht bestellt ist.

  • Mittels des luxemburgischen Gesetzes zur Abänderung der staatlichen Finanzbeihilfen für Hochschulstudien streicht die Regierung den über 18-jährigen Kindern in Luxemburg die Familienzulagen und die Steuervergünstigung, auch Kinderbonus genannt. Für die in Luxemburg lebenden Familien wird dieser Verlust durch die Zahlung von Studienbeihilfen teilweise ausgeglichen, die Grenzgänger sind hiervon jedoch ausgenommen.
  • Die französischen Familienleistungen für kleine Kinder, die unter anderem eine Geburtszulage, die „allocation de base“ und einen Zuschuss des Staates für die Beschäftigung einer Tagesmutter beinhalten, sollen zukünftig bei der Berechnung des zwischenstaatlichen Unterschiedsbetrages bei den Familienleistungen mit berücksichtigt werden. Dies bedeutet für die betroffenen Grenzgängerfamilien einen Einkommensverlust zwischen 60 € und 820 € pro Monat, da diese in dem Land, in dem sie arbeiten, kein Anrecht auf eine solche Leistung haben.

Arbeitnehmerdiskriminierung in Europa fehl am Platz
Für den OGBL widerspricht diese Politik dem Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa sozial benachteiligt werden, nur weil sie in einem anderen Staat arbeiten als demjenigen in dem sie ihren Wohnsitz haben. Deshalb hat der OGBL eine Klage gegen das luxemburgische Gesetz zu den Familienleistungen bei der Europäischen Kommission eingereicht, um ein Ende der Diskriminierung der Grenzgänger zu erreichen.

Parallel hierzu wendet sich der OGBL jetzt direkt an die Europaabgeordneten aus der Großregion.

Bei einem Treffen im Parlament in Straßburg am 25. November 2010 wird der OGBL über diese Fragestellungen informieren, um die Unterstützung der Europaabgeordneten der Großregion für die Interessen der Grenzgänger zu gewinnen.

Vom Europäischen Parlament muss ein klares Signal an die Mitgliedstaaten gesandt werden, dass die Diskriminierung einzelner Gruppen von Arbeitnehmern in Europa keinen Platz haben darf.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Oktober 2010