Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen ausgeschöpft werden, um die finanzielle Situation der Gesundheitskasse im Gleichgewicht zu halten. Der OGBL hat auch diesbezüglich der Regierung eine Reihe von konkreten Vorschlägen unterbreitet und ist beispielsweise mit dem Ansatz der Kompetenzbündelung im Krankenhauswesen prinzipiell einverstanden. Allerdings dürfen die Einsparungen und die gesteigerte Effizienz nicht auf Kosten der Leistungen, der Patienten oder des Personals gehen. Das Solidarsystem darf nicht in Frage gestellt werden. Das heißt, eine Zwei-Klassen- Krankenversorgung kommt für den OGBL nicht in Frage. Der OGBL lehnt generell jede Form von Leistungsreduzierung sowie eine Erhöhung der Eigenbeteiligung an medizinischen Kosten ab. Der OGBL hat auch immer gesagt, dass wenn die Einsparbemühungen nicht ausreichen, um den Haushalt der Gesundheitskasse ins Gleichgewicht zu bekommen, Beitragserhöhungen kein Tabu sind. Bevor allerdings auf diese Möglichkeit zurückgegriffen wird, sollte zuerst eine alte luxemburgische Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft werden.
Beitragsgrenze aufheben
Der OGBL ermutigt den Gesundheitsminister dazu, endlich die Beitragsbegrenzung auf den fünffachen Mindestlohn für die Finanzierung der Naturalleistungen (Gesamt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag: 5,40%) aufzuheben. Es ist nicht normal, dass der Mindestlohnbezieher proportional mehr in die Krankenversicherung einbezahlt als derjenige der 10.000 Euro im Monat verdient. Die Begrenzung ist sozial ungerecht. Durch die Aufhebung dieser Deckelung würden etwa 160 Millionen Euro pro Jahr mehr in die Gesundheitskasse fließen, was die derzeitigen Probleme lösen würde. Das hieße natürlich nicht, dass die Bestrebungen nach einer effizienten Verwertung der Mittel hinfällig wären.
OGBL weist Ängste der UEL zurück
Der OGBL weist die Ängste des Arbeitgeberdachverbands UEL zurück, eine minimale Beitragserhöhung von 0,15-0,20% oder die Aufhebung der Beitragsbegrenzung würde die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft beeinträchtigen. Die Luxemburger Unternehmen genießen heute die niedrigsten Lohnnebenkosten in der Eurozone und profitieren vom niedrigsten Mehrwertsteuersatz in der EU. Insbesondere Industrie und Handwerk werden demnächst massiv bei den Unfallversicherungsbeiträgen mit Einsparungen über 4% entlastet und die Betriebe der Privatwirtschaft zahlen seit den Neunzigerjahren nicht mehr in die Kindergeldkasse ein. Außerdem würde die Aufhebung der Beitragsdecke sich in den meisten Wirtschaftszweigen nicht niederschlagen, da die Löhne der Mehrzahl der Beschäftigten weit unter dem fünffachen Mindestlohn liegen. Auch die Pensionsversicherung würde durch die Aufhebung der Beitragsgrenze nicht zusätzlich belastet werden, da keine Rente diese Höchstgrenze erreicht. Es sei noch angemerkt, dass die Patronatsverbände immer weitere Entlastungen verlangen und dauernd pauschal über die angeblich rückläufige Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft jammern. Einerseits verlangt der OGBL, die Wettbewerbsfähigkeitsdebatte sektorbezogen und differenziert zu führen, andererseits ist er allerdings der Meinung, dass in verschiedenen Sektoren die Betriebsleiter die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens selbst in der Hand haben, nämlich auf der Ebene der Gewinnmargen und der satten Entlohnung der Kapitaleigner.
Mitgeteilt vom OGBL am 20. Juli 2010
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