Französische Grenzgänger

Neues bei der Besteuerung der französischen Grenzgänger

Das Feuilleton geht weiter, was das zukünftige französisch-luxemburgische Steuerabkommen betrifft. Die von den französischen Behörden versprochene Folgenabschätzung liegt immer noch nicht vor, aber dank der Aktion des OGBL wurde ihre Anwendung um ein weiteres Jahr verschoben.

Die Nachricht kam tatsächlich vor einigen Wochen: Die Anwendung des neuen französisch-luxemburgischen Steuerabkommens wird um ein weiteres Jahr verschoben, wie Grenzgängersteuerzahler bei der Erstellung ihrer französischen Steuererklärungen feststellen konnten.

Der OGBL begrüßt diese vorsorgliche Maßnahme, die von einer Abgeordneten aus der Moselle gefordert und von zahlreichen französischen Abgeordneten aus Lothringen unterstützt wurde.

Dennoch ist der Fall noch nicht abgeschlossen, da die berüchtigte Folgenabschätzung, die von der französischen Regierung für 2021 versprochen wurde, immer noch nicht vorliegt und es immer noch keine klaren Anzeichen dafür gibt, dass die diskriminierende Berechnungsmethode der globalen Besteuerung durch die französische Steuerbehörde in Frage gestellt wird.

Der OGBL hat mit Hilfe seiner Grenzgängersektionen keine Mühen gescheut und vermehrt Kontaktaufnahmen vorgenommen, um die Kaufkraft der betroffenen Arbeitnehmer und Rentner zu verteidigen. Der OGBL widersetzt sich der Anwendung dieses Abkommens und fordert die zuständigen Minister auf, dieses Steuerabkommen durch einen neuen Zusatzvertrag zu ändern, der zum Beispiel garantieren würde, dass die bereits in Luxemburg gezahlten Steuern bei der Zusammenrechnung der Einkünfte für die Anwendung der französischen Steuertabelle abgezogen werden. Dies wäre nur gerecht und würde eine echte Steuergerechtigkeit darstellen.

Der französische Finanzminister hatte bei der Anwendung des Abkommens „Auswirkungsneutralität“ versprochen, was bei dem gescheiterten Versuch im Jahr 2021 nicht der Fall war. Eine Reihe von Grenzgängern, die Arbeitnehmer oder Rentner mit gemischten Einkommen sind, mussten erhebliche Erhöhungen hinnehmen, die in einigen Fällen zwischen 400 und 3000 Euro lagen.

Abschließend ist zu betonen, dass der OGBL die einzige Gewerkschaft war, die sich aktiv für die steuerlichen Belange der Grenzgänger einsetzte: Neben der Veröffentlichung einer großen Anzahl von Mitteilungen zu diesem Thema seit 2020, kann man auch die in diesem Zusammenhang organisierten Demonstrationen in Metz im Oktober 2021 und Mai 2022, die Interpellation der Kandidaten für die Parlamentswahlen in Lothringen im Jahr 2022 und mehr als fünfzehn Unterredungen mit den zwischen 2021 und 2023 gewählten Abgeordneten erwähnen.

Nach der Steuerreform von 2016 in Luxemburg, die die Steuergerechtigkeit zwischen den ansässigen Haushalten und den französischen Grenzgängerhaushalten wiederhergestellt hat, und der nunmehr anstehenden Umsetzung des Steuerabkommens von 2019 haben die französischen Grenzgängerhaushalte mit gemischten Einkommen das berechtigte Gefühl, zeitgleich eine drastische Steuererhöhung und einen konsequenten Rückgang ihrer Kaufkraft hinnehmen zu müssen, was langfristig dazu führen könnte, dass Luxemburg seine Attraktivität verliert. Der OGBL kann diese Situation schlichtweg nicht akzeptieren.

Der OGBL wird dieses Dossier weiterhin aufmerksam verfolgen. Er fordert außerdem erneut, dass die von Frankreich versprochene Folgenabschätzung endlich durchgeführt und den Grenzgängern vorgelegt wird.