EU am Scheideweg in Sachen Menschenrechte und Business

Luxemburg muss EU-Lieferkettengesetzes unterstützen!

Zwei Jahre lang haben Kommission, Rat und Parlament über das EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Die Verabschiedung war eigentlich nur noch Formsache – jetzt steht das Ganze auf dem Spiel. Luxemburg muss am Mittwoch auf der Höhe seiner menschenrechtlichen Engagements bleiben und für die Direktive stimmen!

Der Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten wäre ein Meilenstein für Menschenrechte, Klima und Umwelt. Vorausgegangen waren zwei Jahre intensiver Verhandlungen, an denen auch die luxemburgische Regierung beteiligt war. Viele Unternehmen in Luxemburg und EU-weit unterstützen die Einigung.

Die Verabschiedung dieses Kompromisses wäre eigentlich nur noch eine Formsache – doch plötzlich stellt die Regierung das EU-Lieferkettengesetz in Frage. So könnte Luxemburg am Mittwoch dazu beitragen, dieses zu Fall zu bringen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten würden damit massiv vor den Kopf gestoßen.

Luxemburg riskiert damit, seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Laut einer rezenten Umfrage von ILRES wollen 87 Prozent der Einwohner Luxemburgs, dass die Regierung die eingegangen internationalen Verpflichtungen zu Menschenrechten, Klima und Umwelt einhält. Neun von zehn Befragten sind zudem der Meinung, dass die Regierung transparent über ihre Positionen bei Verhandlungen auf EU-Ebene berichten muss.

Bislang hatte Luxemburg sich zu internationalen Standards bekannt, jedoch auf Druck des Finanzministeriums sich für eine „Extrawurst“ der Investmentfonds eingesetzt. Jetzt droht das ganze Vorhaben in der Endphase zu scheitern. Laut Presseberichten wird von Luxemburg die Forderung erhoben, dass bestimmte Holdinggesellschaften resp. Sociétés de participations financières (Soparfis) von den Sorgfaltspflichten ausgenommen werden. Im Koalitionsabkommen der Regierung signalisierte diese noch Zustimmung zur ausgehandelten EU-Direktive.

Bei der Abstimmung ist es wichtig, dass sich Luxemburg als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats in dieser entscheidenden Phase für die Unterstützung der Richtlinie einsetzt. Eine Enthaltung würde ebenfalls einem Nein gleichkommen. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass Luxemburg bislang kein nationales Gesetz unter dem Vorwand der Notwendigkeit einer Gesetzgebung auf europäischer Ebene verabschiedet hat. Sich der EU-Gesetzgebung zu widersetzen, wäre jetzt eine unverantwortliche “business first”-Haltung auf Kosten von Menschen, Klima und Umwelt in unseren Lieferketten.

Die Initiative pour un devoir de vigilance mit 17 Mitgliedsorganisationen aus der Zivilgesellschaft  und Finance & Human Rights asbl fordern die Regierung auf zu einem klaren JA zum EU-Lieferkettengesetz, weil ein Nein oder eine Enthaltung die Glaubwürdigkeit verspielt.

Luxemburg, den 12 Februar 2024