OGBL gibt grünes Licht für die Erneuerung des Mantelkollektivvertrags im Bereich Öffentliche Forschung … Der Ball liegt nun bei den Arbeitgebern!

Asian scientist in the laboratory working at lab with test tubeDie Tarifkommission des OGBL, die sich aus den OGBL-Personalvertretern der drei öffentlichen Forschungszentren LIH, LISER und LIST zusammensetzt, hat am 29. November 2018 die Verhandlungsergebnisse für die Erneuerung des Mantelkollektivvertrags für die Beschäftigten in der öffentlichen Forschung gutgeheißen.

Dieser Vertrag, der zum ersten Mal 2016 für zwei Jahre unterzeichnet wurde, setzt die gemeinsamen Minima für die drei Institute fest, mit dem Ziel die nicht lohnbezogenen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu harmonisieren.

Der erste Mantelvertrag ist am 1. Januar 2018 ausgelaufen. Die Verhandlungen für die Erneuerung hatten bereits am 13. September 2017 begonnen. Nach einem schwierigen Beginn der Verhandlungen wurde bei den Arbeitnehmern der drei Institute eine Umfrage gemacht, um herauszufinden, welche Forderungen die meiste Zustimmung erhalten würden.

Daraus ergaben sich die folgenden fünf Verhandlungspunkte:

  • Vorherige Benachrichtigung des Arbeitnehmers, ob sein befristeter Arbeitsvertrag erneuert wird oder nicht
  • Sozialurlaub
  • Möglichkeiten befristeter Teilzeitarbeit mit Rückkehr zur Vollzeit am Ende der Periode
  • Einführung eines Rechts auf Abschalten
  • Beteiligung an Gewinnen, die sich aus dem geistigen Eigentum ergeben

 

Die Verhandlungen konnten auf den ersten vier Punkten vorankommen. Nach der Sitzung vom 17. Juli 2018 konnte eine Einigung erzielt werden, die den Forderungen des Personals wie folgt Rechnung trug:  Im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags wurde eine einmonatige Frist zurückbehalten bis zu der dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, ob sein Vertrag verlängert wird oder nicht; für den Fall außergewöhnlicher Ereignisse im Leben des Arbeitnehmers oder seiner Familie wurde die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Urlaubstage zu nehmen oder die Arbeitszeitgestaltung der Situation anzupassen; das Prinzip der befristeten Teilzeitarbeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags wurde zurückbehalten; das Gleiche gilt für den Schutz des Privat- und Familienlebens der Arbeitnehmer.

Zu dem Zeitpunkt blieb nur der Punkt bezüglich des geistigen Eigentums offen. Die gewerkschaftliche Verhandlungskommission wollte allerdings schnell vorankommen und legte diesbezüglich bereits am 24. Juli einen neuen Vorschlag auf den Tisch, dies mit dem Hinweis, dass darauf abgezielt werden sollte, die Verhandlungen bis zum 1. September zum Abschluss zu bringen, damit der neue Vertrag im Laufe des Monats September unterzeichnet werden könnte.

Nach einer langen Wartezeit seitens der Arbeitgeber, tagte die zuständige Arbeitsgruppe schließlich am 23. Oktober und konnte auch diesen Punkt zum Abschluss bringen. Von daher stand einer definitiven und kurzfristigen Annahme des Abschlusstextes nichts mehr im Wege.

Nun aber wartet der OGBL immer noch auf einen Terminvorschlag für die Unterzeichnung des Vertrags. Gleichzeitig unterbreitete die Arbeitgeberseite neue Vorschläge, die hauptsächlich Formalitäten betreffen, allerdings auch ein Prinzip des Kollektivertrags von 2016 in Frage stellen, nämlich, dass im Falle der Erneuerung eines befristeten Arbeitsvertrags auf eine neue Probezeit verzichtet wird.

Die Tarifkommission hat diesen Vorschlag nicht zurückbehalten, da er im Rahmen der Verhandlungssitzungen zu keinem Zeitpunkt zur Diskussion stand.

Sie fordert deshalb die Verhandlungskommission der Arbeitgeber auf, nicht weiter auf Zeit zu spielen, sondern so schnell wie möglich, einen Termin für die Unterzeichnung des Vertrags vorzuschlagen.

Unabhängig von der Frage, ob die Verzögerungen aus mangelnder Koordinierung zwischen den Instituten oder durch eine bewusste Verzögerungstaktik verursacht wurden, sind solche unnötigen Aufschübe inakzeptabel. 15 Monate nach der Verhandlungseröffnung, 11 Monate nach dem Auslauf des Vertrags und 5 Monate nach der letzten Verhandlungssitzung ist der neue Kollektivvertrag immer noch nicht unterzeichnet!

Es sind die Arbeitnehmer, die von dieser Situation in erster Linie betroffen sind. Es ist nun höchste Zeit, dass sich die Arbeitgeberseite bewegt und dass die vereinbarten Verbesserungen in Kraft treten. Dies im Interesse aller Beschäftigten der öffentlichen Forschungszentren.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW)
am 2. Dezember 2018