SEW/OGBL erzielt Fortschritte in Sachen Versetzungsrecht für Sekundarschullehrer

Eine SEW/OGBL-Delegation hat sich kürzlich mit Vertretern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Kinder (Ministère de l’Education nationale, de la Jeunesse et de l’Enfance – MENJE) zu einem Meinungsaustausch getroffen. Dabei ging es insbesondere um die Versetzungsrechte von Lehkräften in Teilzeit.

Gegenwärtig werden Teilzeitlehrkräfte (z.B. Kollegen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitszeit einschränken müssen, aber vor allem Frauen, die nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren) gegenüber Vollzeitlehrkräften diskriminiert, wenn sie an eine andere Schule wechseln wollen. Für den SEW/OGBL muss das Dienstalter und nicht die Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden das entscheidende Kriterium sein.

Außerdem fordert der SEW/OGBL, dass die Diskriminierung der Lehrbeauftragten und Erzieher diesbezüglich beseitigt wird.

Die Unterredung mit dem Ministerium hat zu mehreren konkreten Fortschritten geführt.

Wie die Vertreter des Ministeriums mitteilten, wird die Forderung des SEW/OGBL nach einem echten Recht auf Versetzung für Teilzeitlehrkräfte umgesetzt. Es ist dies ein wichtiger Schritt in unserem Einsatz für mehr Gleichberechtigung.

In Zukunft soll der tatsächliche Bedarf an freien Stunden an einer Sekundarschule im Rahmen des Versetzungsverfahrens bekannt gegeben werden, damit sich auch Teilzeitlehrkräfte auf diese Stellen bewerben können. Dabei werden die Forderungen des SEW/OGBL bezüglich der Kriterien so weit wie möglich berücksichtigt: Statut, Dienstalter und Examensnoten werden in Zukunft ausschlaggebend sein, um über die Vergabe der Stelle zu entscheiden, und nicht die Anzahl der Unterrichtsstunden. Das Ministerium kündigte an, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.

Des Weiteren kündigte das Ministerium an, die Forderung des SEW/OGBL nach einem Versetzungsrecht für Lehrbeauftragte und Erzieher befürworten zu wollen. Für diese Gruppe von Lehrkräften wird ein spezielles Versetzungsverfahren ausgearbeitet. Dieses soll der Forderung des SEW/OGBL entsprechen, dass die Chargés in ihrer Schule bleiben können, wenn sie nach 15 oder mehr Dienstjahren das Verfahren zur Verbeamtung durchlaufen.

Einziger Wermutstropfen: Für die Lehrkräfte der Internationalen und Europäischen Schulen ist kein Versetzungsverfahren vorgesehen. Der SEW/OGBL wird an seiner Forderung festhalten, dass auch diese Lehrkräfte ein Versetzungsrecht erhalten müssen, um sich auf freie Stellen an internationalen oder europäischen Schulen des öffentlichen Schulwesens bewerben zu können.

Mitgeteilt von der Sekundarschulabteilung des SEW/OGBL
den 15. März 2024