Sonderregelungen hinsichtlich der Fahrt- und Ruhezeiten der LKW-Fahrer

Einseitig ergriffene Maßnahmen auf Kosten der Lastwagenfahrer

Am 16. April hat das luxemburgische Transportministerium eine ministerielle Regelung veröffentlicht, die am 20. April in Kraft getreten ist, die Ausnahmen bezüglich der Fahrt- und Ruhezeiten der LKW-Fahrer während der Covid-19-Krise ermöglichen soll.

Die Regelung des Transportministeriums sieht generell die Erhöhung der maximalen Fahrtzeit auf dreimal die Woche 11 Stunden vor, bei maximal 96 Stunden auf zwei Wochen, eine Verlängerung der maximal möglichen ununterbrochenen Wochenarbeitszeit auf 7 Tage und erlaubt es künftig, auch die normalen wöchentlichen Ruhepausen im Vehikel zu verbringen, sofern dieses über einen Schlafplatz verfügt.

Eine zusätzliche temporäre Verlängerung der Fahrzeiten hilft den Fahrern in der aktuellen Krisensituation herzlich wenig, besonders wenn die Fahrer im Ausgleich dafür noch nicht einmal andere Zugeständnisse erhalten.

Außerdem wird in der Regelung betont, dass die Regelung nur in Ausnahmefällen angewandt werden soll und nicht im Plan der Firma berücksichtigt werden darf. Dem Fahrer wird im Endeffekt mal wieder die Verantwortung für die Anwendung der Ausnahmeregelung übertragen. Der OGBL ist sich aber bewusst, dass Regelverstöße im Straßentransport jetzt schon oft auf Druck des Arbeitgebers zurückzuführen sind. Der Arbeitgeber muss auch in Krisenzeiten und auch in der Transportbranche zur Verantwortung gezogen werden!

Das OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL bemängelt weiter, dass diese Regelung ohne Konsultation der Gewerkschaften beschlossen wurde. Momentan befinden sich die LKW-Fahrer in einer besonders schwierigen Situation. Internationalen Fahrern wird oft der Zugang zu Toiletten und Duschen verweigert und sie haben keinerlei Zugang zu warmen Mahlzeiten.

Die LKW-Fahrer leisten eine wichtige Arbeit und haben es verdient, anständig entlohnt und behandelt zu werden. Auch während der Covid-19-Krise gilt es, ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, wenn wir sie möglichst unbeschadet überstehen wollen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL
am 21. April 2020