Erneuerung des Kollektivabkommens

Bedeutende Fortschritte für das Personal des LISER

Nach mehr als einem Jahr langer Verhandlungen unterzeichneten der OGBL, die einzige in der Personaldelegation des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) vertretene Gewerkschaft, und die Direktion der Einrichtung am 22. Januar 2024 die Erneuerung des Kollektivabkommens (accord collectif de travail – kurz ACT), das rund 180 Arbeitnehmer betrifft. Es sei darauf hingewiesen, dass das ACT ein untergeordnetes Abkommen des Rahmenabkommens für öffentliche Forschungszentren ist.

Das neue Abkommen hat eine Laufzeit von drei Jahren (vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026) und enthält eine Reihe von wichtigen Verbesserungen:

  • die Erhöhung der Essensschecks von 8,40 EUR auf 10,80 EUR sowie die Entkopplung dieser Schecks von der kollektiven Leistungsprämie, denn die vorherige Vereinbarung sah vor, dass der garantierte Teil dieser Prämie in Form von Essensschecks ausgezahlt wird. Jetzt sind diese beiden Elemente völlig unabhängig voneinander;
  • eine deutliche Erhöhung der Gehälter von Doktoranden ab Januar 2024, die eine Lohnentwicklung vorsieht;
  • die Überprüfung der Laufbahnstruktur und der Gehaltsspannen für die einzelnen Laufbahnen und Besoldungsgruppen, die insbesondere eine Anhebung der potenziell erreichbaren Höchstgehälter für alle Laufbahnen sowie die Zusammenlegung der bisherigen Laufbahnen B1 und B2 zu einer einzigen Laufbahn unter Beachtung des Grundsatzes der Angleichung an die günstigste Spanne vorsieht;
  • eine einmalige Prämie bei Unterzeichnung in Form eines zusätzlichen halben Urlaubstages für das Jahr 2024 sowie die Möglichkeit, diesen halben Tag in den Folgejahren in Abhängigkeit von der Erreichung der kollektiven Leistungsziele des LISER in Anspruch zu nehmen;
  • die Angleichung an den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit für Angestellte der Besoldungsgruppe 1 der Laufbahngruppe C (Unterstützung der Forschung) garantiert wird;
  • die Bekanntgabe des Gehaltsschemas in den Stellenausschreibungen;
  • die Gewährleistung des Grundsatzes der geschlechtsspezifischen Nichtdiskriminierung in allen Ausschüssen oder Organen des Zentrums;
  • eine Klarstellung der Textes in Bezug auf Telearbeit, Regelungen für Gleitzeit und die Ausschüsse für die Einstufung des Personals in Laufbahnen und Besoldungsgruppen;
  • die Einführung eines Artikels über die Achtung des Rechts auf Abschalten von der Arbeit;
  • die Aufstockung des bisherigen Budgets für nachhaltige Mobilität (M-Pass) von 5.000 auf 6.000 Euro pro Jahr zugunsten einer neuen Politik der sanften Mobilität und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, die konkrete Aktionen und Maßnahmen vorsieht.

Der OGBL bedankt sich herzlich bei der Belegschaft von LISER für ihre Unterstützung während der Verhandlungen.

Mitgeteilt von der Abteilung Hochschulwesen und Forschung des Syndikats Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL, den 23. Januar 2024