Der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB ist es letztlich gelungen, nicht nur die Einberufung einer Tripartite gegen die anfänglichen Vorbehalte von Premierminister Luc Frieden durchzusetzen, sondern auch deren Tagesordnung maßgeblich zu bestimmen und ihre Positionen weitgehend durchzusetzen, wie das am Ende dieser Verhandlungen unterzeichnete Abkommen zeigt.
Die Tripartite, die vom 2. bis 4. Juni stattfand, und das daraus hervorgegangene Abkommen stellen zweifellos den ersten großen Erfolg für die junge Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB dar, die gerade erst ihr einjähriges Bestehen gefeiert hat. Der Kampf war lang, hat sich aber letztlich ausgezahlt – oder vielmehr: Er beginnt sich nun auszuzahlen.
In den vergangenen zwei Jahren haben der OGBL und der LCGB mobilisiert, demonstriert, verhandelt und gegenüber Regierung und Patronat ein Kräfteverhältnis zugunsten der Kaufkraft, der Arbeitsplätze und des luxemburgischen Sozialmodells aufgebaut. Heute trägt diese Arbeit Früchte.
Auch wenn es sich um einen Kompromiss handelt, stellt das am 8. Juni 2026 zwischen der Regierung und den Sozialpartnern geschlossene Tripartite-Abkommen vor allem einen wichtigen Fortschritt für die Arbeitnehmer und ihre Familien dar und entspricht weitgehend den Forderungen der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB (siehe hierzu unser Dossier).
Der soziale Mindestlohn steigt um 200 Euro netto
Zu den wichtigsten Errungenschaften gehört selbstverständlich die Erhöhung des sozialen Mindestlohns. Während die Regierung noch wenige Wochen zuvor die Angelegenheit für abgeschlossen erklärt hatte, erreichte die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB für die Empfänger des sozialen Mindestlohns eine Nettoerhöhung von rund 200 Euro pro Monat. In Bezug auf die Kaufkraft entspricht dies nahezu einer Bruttoerhöhung von 300 Euro, wie sie die Gewerkschaftsunion seit Monaten gefordert hatte.
Das Tripartite-Abkommen sieht vor, dass sich diese Erhöhung aus einer Erhöhung des Bruttolohns um 3,8 % (zum 1. Januar 2027) und einem Steuerkredit zusammensetzt. Der Steuerkredit für Mindestlohnempfänger (CISSM) wird in zwei Schritten, zum 1. Januar 2027 und zum 1. Juli 2027, erhöht und bis zu einem Bruttolohn von 3.600 Euro degressiv gewährt.
Fast 70.000 Arbeitnehmer werden direkt von dieser Maßnahme profitieren.
Die Forderung der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB nach einer strukturellen Erhöhung des sozialen Mindestlohns bleibt hingegen bestehen. Die Priorität des OGBL und des LCGB war jedoch stets klar und konsequent: die Kaufkraft derjenigen konkret zu verbessern, die den sozialen Mindestlohn beziehen. Die im Rahmen des Tripartite-Abkommens beschlossene Maßnahme erfüllt dieses Ziel zweifellos.
Der Index wird abgesichert
Hervorzuheben ist zudem, dass erstmals in der Geschichte eine Tripartite mit der vorherigen Garantie der Regierung eröffnet wurde, dass der Index unangetastet bleibt. Der Index war somit nicht Gegenstand der Tripartite-Verhandlungen – trotz entsprechender Versuche des Patronats.
Das System der Indexierung der Löhne und Renten bleibt damit vollständig gewährleistet und der Index wird weder manipuliert noch verschoben oder gedeckelt. Dieser Erfolg ist unmittelbar auf das Kräfteverhältnis zurückzuführen, das die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB in den vergangenen zwei Jahren aufgebaut hat.
Eine Indextranche wird in der Steuertabelle neutralisiert
Das Abkommen sieht außerdem die Einführung eines neuen Steuerkredits mit der Bezeichnung „crédit impôt conjoncture“ (CIC) bereits zum 1. Juni 2026 vor. Dieser entspricht einer Indextranche und wird ab dem 1. Januar 2027 dauerhaft in die Steuertabelle integriert.
Dank dieser Maßnahme profitieren Arbeitnehmer und Rentner von einer steuerlichen Entlastung, die ihre Kaufkraft stärkt.
Maßnahmen gegen den Anstieg der Energiepreise
Das Abkommen sieht darüber hinaus vorübergehende Senkungen der Kraftstoffpreise sowie der Kosten für Strom, Gas und Heizöl vor.
Die Regierung hat sich verpflichtet, vorübergehend (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026) einen Teil der Mehrkosten zu übernehmen, die durch den Anstieg der Diesel- und Benzinpreise um 5 Cent pro Liter einschließlich aller Steuern (im Vergleich zum Preisniveau vom 1. Februar 2026) entstehen.
Sie hat sich ferner verpflichtet, vorübergehend (vom 1. August bis 31. Dezember 2026) einen Zuschuss von 4 Cent pro kWh einschließlich aller Steuern auf den integrierten Strompreis für alle privaten Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh einzuführen. Schließlich hat sich die Regierung verpflichtet, vom 1. August bis 31. Dezember 2026 einen finanziellen Ausgleich für Heizöl in Höhe von rund 15 Cent pro Liter einschließlich aller Steuern sowie einen finanziellen Ausgleich von 15 Cent einschließlich aller Steuern pro Kubikmeter Gas einzuführen.
Auch hier ist das Ziel klar: die Auswirkungen der Energiekrise auf die Haushalte zu begrenzen und die Inflation zu bremsen.
Ein Impuls für den ökologischen Strukturwandel
Das Abkommen greift nicht nur Maßnahmen gegen steigende Energiepreise auf, sondern treibt zugleich die Energiewende voran und zielt darauf ab, die durch die aktuelle Krise erneut deutlich gewordene Abhängigkeit von fossilen Energien weiter zu verringern.
So sieht das Abkommen vorübergehende Erhöhungen der Beihilfen für die Installation von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden in Höhe von 2.000 Euro, finanzielle Unterstützungen für Energieberatungen und für energetische Sanierungen vor.
Darüber hinaus wird das „soziale Leasing“ von Elektrofahrzeugen, das auch einkommensschwächeren Haushalten den Verzicht auf fossile Kraftstoffe ermöglichen soll, ab dem 1. Januar 2027 eingeführt.
Wohnen wird endlich zu einer dauerhaften Priorität
Eine Tatsache wird inzwischen von niemandem mehr bestritten: Wohnen gehört heute zu den größten Problemen des Landes. Auf gewerkschaftlichen Druck hin sieht das Abkommen die Schaffung eines Wohnungsbau-Begleitausschusses (Comité de suivi du logement) vor, um die Entwicklung der Situation regelmäßig zu verfolgen und neue Lösungen auszuarbeiten. Der Kampf für bezahlbaren Wohnraum wird damit dauerhaft auf die politische Agenda gesetzt.
Ein besserer Schutz der Arbeitsplätze
Das Abkommen sieht ferner die Schaffung eines Mechanismus vor, der die Einrichtung sektoraler Koordinierungsstellen für Wiedereingliederung und Umschulung (CDR) ermöglicht, wenn Branchen von Umstrukturierungen oder Arbeitsplatzverlusten betroffen sind.
Dieser Mechanismus wird es ermöglichen, Arbeitnehmer und ihre Familien besser vor den Auswirkungen der zahlreichen Krisen und Umbrüche zu schützen, die wir derzeit erleben.
Ein gestärkter Sozialdialog
Eine der wichtigsten Errungenschaften dieses Abkommens ist jedoch institutioneller Natur.
Das Abkommen sieht die Einrichtung eines ständigen Tripartite-Begleitausschusses vor, der die Umsetzung der im Rahmen dieses Abkommens eingegangenen Verpflichtungen überwachen und die Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Lage analysieren soll.
Gemeinsam mit dem Wohnungsbau-Begleitausschuss und den sektoralen Koordinierungsstellen für Wiedereingliederung und Umschulung stellt dieser Tripartite-Begleitausschuss eine wesentliche Stärkung unseres Sozialmodells und des Sozialdialogs insgesamt dar.
Während die Regierung Frieden fest entschlossen war, die Legitimität der Gewerkschaften als Sozialpartner infrage zu stellen und dem luxemburgischen Sozialmodell ein Ende zu setzen, stellt diese Stärkung des sozialen Dialogs einen wichtigen Sieg für die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB dar.
Ein wichtiger Etappensieg … aber der Kampf geht weiter
Jede Errungenschaft, die in diesem Abkommen enthalten ist, geht unmittelbar auf das Kräfteverhältnis zurück, das bei der großen Demonstration vom 28. Juni 2025 geschaffen wurde, sowie auf die unermüdliche Arbeit der Delegierten und M der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB während der vergangenen zwei Jahre. Das darf niemals vergessen werden.
Wer daran noch zweifelte, musste nur wenige Tage nach der Unterzeichnung des Tripartite-Abkommens (8. Juni) dem Interview des Finanzministers Gilles Roth in den RTL-Fernsehnachrichten vom 10. Juni zuhören. Dieser begründete die bei der Tripartite beschlossenen Maßnahmen ausdrücklich damit, dass die Regierung keine erneute Menschenmenge in den Straßen der Hauptstadt erleben wollte, wie dies am 28. Juni 2025 der Fall gewesen war.
Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB wird die Interessen der Arbeitnehmer, der Rentner und ihrer Familien weiterhin mit derselben Entschlossenheit verteidigen, die sie in den vergangenen zwei Jahren bewiesen hat. Für strukturelle Lohnerhöhungen, für eine Arbeitszeitverkürzung, für mehr Kollektivverträge und viele weitere soziale Fortschritte werden wir uns weiterhin mobilisieren, solange dies notwendig ist.
Das Forderungskatalog, den die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB im Rahmen der Tripartite vorgestellt hat, ist im Dossier des Aktuell #3 2026 nachzulesen.
Veröffentlicht am 9. Juni 2026 (aktualisiert am 18. Juni 2026)
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