Am 22. Dezember 2016 hat der OGBL (Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg) ein Arbeitskollektivabkommen mit dem Luxembourg Institute of Health unterzeichnet. Dieses Abkommen, das nach 13-monatigen Verhandlungen abgeschlossen werden konnte, ist ein Abkommen, das den Rahmenvereinbarungen im Bereich der öffentlichen Forschung untergeordnet ist.
Das Abkommen ist für das ganze Jahr 2017 gültig und betrifft sämtliche ArbeitnehmerInnen des LIH, mit Ausnahme der Führungskräfte (Direktion, Abteilungsleiter, Dienststellenleiter und PI) sowie für den Lohnbereich der Doktoranden und der Post-Doktoranden, die von einem außenstehenden Finanzierungs-System bezahlt werden.
In Bezug auf die Rahmenvereinbarung hat das Abkommen zwei Ziele: einerseits die Vorgänge und die praktischen Modalitäten genau zu bezeichnen, was verschiedene Punkte der Rahmenvereinbarung anbelangt; andrerseits, die Punkte klären, die nicht in der Rahmenvereinbarung geklärt sind, insbesondere die Karrieren und die Löhne.
Der erste Teil betrifft vorwiegend die Arbeitszeit und den Urlaub. Die Arbeitszeitorganisation stützt sich zum größten Teil auf die bestehenden Praktiken, wie sie im RH-Guidebook beschrieben sind. Was den Urlaub betrifft, so bestätigt das Abkommen die Umwandlung der gebräuchlichen Feiertage in Urlaubstage. 2017 gibt es demnach 31,5 Urlaubstage (gesetzliches Minimum: 25 Tage. Das von der Rahmenvereinbarung vorgegebene Minimum beträgt 28 Tage). Die ArbeitnehmerInnen, die 60 Jahre alt oder älter sind, bekommen zwei Urlaubstage hinzu.
Fünf Tage können auf jeden Fall auf das folgende Jahr übertragen werden, doch diese müssen bis zum 31. März aufgebraucht sein. Das Abkommen sieht jedoch die Möglichkeit vor, in Ausnahmefällen, Urlaubstage bis zum 30. Juni aufzuschieben, unter der Bedingung eines besonderen Abkommens zwischen dem Arbeitnehmer und dem Institut.
Der OGBL hat ebenfalls einige außergesetzliche Vorteile erlangt, die also ausschließlich nach gemeinsamer Vereinbarung zwischen Direktion und Gewerkschaft geändert werden können:
– Eine Bereitschaftsprämie von 170,096 € (Index 775,17) pro Monat.
– Eine 50-€-Prämie für Samstagsarbeit, für die ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Woche auf 6 Tage verteilt vorsieht. Die Samstagsarbeit ist darüber hinaus auf einen Samstag im Monat begrenzt, mit Ausnahme der ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig von dienstags bis samstags arbeiten.
– Das Institut übernimmt 50% der Kosten für den M-Pass für den öffentlichen Transport in Luxemburg.
– Das Institut übernimmt die Kosten spezieller Arbeitskleidung.
– Das Abkommen beinhaltet Unterstützungsmaßnahmen für die ArbeitnehmerInnen, die noch ein Doktorat oder einen Master machen wollen, und legt die Bedingungen dafür fest.
Der 13. Monat wird aufrechterhalten und garantiert, wobei die frühere Funktionsprämie ins Basisgehalt eingefügt werden wird.
Die wichtigsten Änderungen die vom Kollektivabkommen eingeführt wurden, betreffen das System der Lohn- und der Karriereentwicklung. Die Direktion hat unterstrichen, dass von Anfang an ihr Hauptziel darin bestand, die früheren Lohntabellen des CRP-Santé durch ein Lohnsystem zu ersetzen, das ausschließlich auf der individuellen Leistung des Arbeitnehmers beruht. Zur gleichen Zeit hat die Direktion die Einführung neuer Minimal- und Maximalniveaus pro Kategorie vorgeschlagen, und das mit der Absicht die verschiedenen Lohnniveaus an die Verantwortungsebene, an den Initiativ- und Technisierungsgrad der Funktion anzupassen.
Der OGBL hat von Anfang an mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass er nicht bereit sei, ein System zu akzeptieren, das den ArbeitnehmerInnen langfristig keine Lohnentwicklung garantiert, und dass demnach das System weiterhin einen Anteil von nicht veränderbarer Lohnentwicklung beinhalten müsse.
Der OGBL hat ebenfalls gefordert, dass das Leistungssystem für das gesamte LIH vereinheitlicht wird. Er hat sich gegen einen spezifischen Haushalt für jede Abteilung ausgesprochen und hat darauf bestanden, dass die Lohnmasse die für die leistungsbedingten Gehaltserhöhungen zwischen dem LIH und den Gewerkschaften verhandelt werden muss und nicht einseitig vom Verwaltungsrat festgelegt werden kann.
So wie es bei der Plenarsitzung der Belegschaft am 22. November angekündigt worden war, konnte ein Kompromiss zu diesen Punkten Ende Oktober 2016 nach mehrmonatigen Verhandlungen gefunden werden. Das Kollektivabkommen sieht demnach eine automatische biennale Gehaltserhöhung, die ausgezahlt wird, unabhängig von der Leistungsbewertung. Der Haushalt, der für die leistungsbedingten Erhöhungen vorgesehen ist, beläuft sich für das gesamte LIH auf maximal 0,75%. Dieser Haushalt wird bei jeder Erneuerung des Kollektivabkommens neu verhandelt. Die leistungsbezogene Erhöhung kann pro Jahr 1,5% bei ausgezeichneter Leistung betragen, was über zwei Jahre eine Maximalerhöhung von 3,75% ermöglicht (Leistung plus automatische Lohnerhöhung) sowie ein garantiertes Minimum von 0,75% (bis zum Maximum in jeder Kategorie).
Im Anschluss an die Plenarsitzung, hat der OGBL abermals eingegriffen bezüglich der Frage der ArbeitnehmerInnen, die schon an die ihrer Kategorie entsprechende Obergrenze gestoßen sind, da die Zahl derer, im Anfangsvorschlag der Direktion, relativ hoch war. Der OGBL hat folglich neue Minimal- und Maximalniveaus für die Löhne verlangt und ebenfalls Klarstellungen gefordert, bezüglich praktischer Fragen, die während der Plenarsitzung aufgekommen waren.
Die Direktion hat sich damit einverstanden gezeigt, zu betonen, dass sich die Minimal- und Maximalniveaus mit der Lohnindexierung weiterentwickeln und dass der Aufstieg in eine höhere Kategorie nicht mit einem Lohnverlust einhergehen kann. Sie hat ebenfalls eine Erhöhung des Monatsminimums (Einstiegsgehalt) für die Kategorie 1 (Wartungspersonal, Verwaltungsassistenten…), die einen Lohn bekommen werden, der sich nahe dem qualifizierten sozialen Mindestlohn befindet, sowie für die Kategorie 3 (Forscher, Forschungsingenieure, ICT-Spezialisten…). Gleichzeitig hat die Direktion Erhöhungen der Maximallöhne zugestanden, für die Niveaus 1 und 2 (Forschungsassistenten, Techniker…), 3 und 4 (Junior PI). Diese Erhöhungen ermöglichen es, die Anzahl der ArbeitnehmerInnen zu reduzieren, die am Maximum ihrer Kategorie blockiert sind (ungeachtet möglichen internen Beförderungen und/oder der Boni) von etwa 30% im Vergleich zum Anfangsvorschlag. Ebenso werden die ArbeitnehmerInnen, die zurzeit unter dem Minimum ihrer Kategorie bezahlt werden auf das vorgesehene Lohnminimum angehoben.
Wegen der Last-Minute-Änderungen ist der OGBL der Meinung, dass ein annehmbarer Kompromiss erreicht wurde, umso mehr wenn man die ursprünglichen Vorschläge des Patronats in Betracht zieht. Er hat also beschlossen, die Verhandlungen abzuschließen und das Abkommen zu unterzeichnen.
Insgesamt beträgt der Anstieg der Lohnmasse, der für 2017 vorgesehen ist, 1,4895%, ohne die Anpassung an die Inflation durch die Lohnindexierung miteinzubeziehen und trotz der Tatsache, dass die Regierung ihren Beitrag zum Haushalt vom LIH auf dem Niveau von 2016 eingefroren hat.
Eine Überprüfung der verschiedenen Maßnahmen wird zur Halbzeit durchgeführt, und insbesondere das leistungsbezogene Lohnsystem wird von einer Paritätischen Kommission festgelegt. Der OGBL wird die verschiedenen festgestellten Probleme wieder aufnehmen sowie die Punkte, für die Verbesserungen möglich sind im Hinblick auf die Verhandlungen für 2018, die im Herbst 2017 stattfinden werden. Der OGBL rechnet mit der Unterstützung seiner Aktionen durch sämtliche ArbeitnehmerInnen, mit dem Ziel ihre Arbeits- und Lohnbedingungen zu verteidigen!
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