Wie kürzlich in der Presse berichtet wurde, wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Berufungsverfahren in der Causa „Schaack gegen Staatsministerium“ auf der Web-Seite der Justizverwaltung (justice.public.lu) veröffentlicht
Laut Urteil wurde der Beamte Schaack vom Staatsdienst entlassen, weil er in einem sogenannten „Brandbrief“ staatssicherheitsgefährdende Informationen an einen fremden Geheimdienst verraten hat.
Dieser sogenannte „Brandbrief“ wurde nunmehr von der Justiz veröffentlicht. Somit sind die Staatssicherheit gefährdenden Informationen ab jetzt allen Geheimdiensten der Welt zugänglich.
Aufgrund dieser Veröffentlichung stellt sich also die Frage, ob die Richter sich wirklich mit der Frage beschäftigt haben, ob und in welchem Ausmaß der Brief der Staatssicherheit schweren Schaden zufügen kann.
Im Wesentlichen folgt das Urteil nämlich den Behauptungen des Staatsministeriums und bestätigt somit die Disziplinarmaßnahme gegen den Präsidenten einer als Personalvertretung anerkannten sektoriellen Gewerkschaft im öffentlichen Dienst, der für die Versendung eines Briefs im Rahmen seines gewerkschaftlichen Einsatzes und letztlich für seine freie Meinungsäußerung aufs Schärfste bestraft wird.
Es ist daran zu erinnern, dass der Brief von Philippe Schaack sich in einen längeren Konflikt einbettete, der bereits zuvor in der Öffentlichkeit wiedergegeben wurde. Von Geheimnisverrat kann also keine Rede sein — sonst würde das betroffene Schreiben jetzt wohl auch nicht der Öffentlichkeit unterbreitet.
Die disziplinarische Maßnahme gegen den Präsidenten der Gewerkschaft der Beamten des SREL hat jedenfalls zur Folge gehabt, dass es dort jetzt keine gewerkschaftliche Vertretung mehr gibt.
Sie bleibt für den OGBL ein scharfer Angriff auf die gewerkschaftlichen Freiheiten im öffentlichen Dienst, auf das Versammlungsrecht und die freie Meinungsäußerung der öffentlichen Bediensteten.
Aus diesem Grund wird der OGBL den ehemaligen Präsidenten der Gewerkschaft der Beamten des SREL auch bei weiteren juristischen Schritten auf europäischer Ebene unterstützen.
Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL, am 20. Mai 2026
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