Unterredung zwischen dem Minister des Öffentlichen Diensts und dem SEW/OGBL

Viele Baustellen sind anzugehen

Vor kurzem fand eine Unterredung zwischen einer Delegation des SEW/OGBL und dem Minister für den Öffentlichen Dienst Serge Wilmes statt, bei der eine ganze Reihe Thematiken angesprochen wurden, die sowohl das öffentliche Bildungswesen als auch den Öffentlichen Dienst betreffen.

Im Vorfeld der Unterredung hatte das SEW/OGBL zusammen mit dem Syndikat Öffentlichen Dienst OGBL/Landesverband den Minister angeschrieben, um auf mehrere Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen, die Staatsangestellte betreffen. Diese beinhalten insbesondere den Kündigungsschutz, der während der ersten 10 Jahre quasi inexistent ist. Das SEW/OGBL hat in jüngster Zeit gleich mehrere Fälle von Lehrbeauftragten im Staatsangestelltenstatut, die, wegen Vorwürfen von Fehlverhalten, gleich fristlos entlassen wurden. Dies erscheint dem SEW völlig unverhältnismäßig. Die Möglichkeit einer Ermahnung oder Ahndung, wie bei Staatsbeamten oder Angestellten mit über 10 Jahren Dienstalter ist schlicht und einfach inexistent. In der Praxis werden die betroffenen Angestellten dazu gedrängt, dies als Kündigung im gegenseitigen Einverständnis anzunehmen, mit dem Argument, sich nicht die Chance zu verbauen, wieder für den Staat arbeiten zu können. Das SEW/OGBL fordert für Staatsangestellte den gleichen Kündigungsschutz wie für Staatsbeamte.

Auch im Krankheitsfall sind Staatsangestellte während der ersten 10 Jahre schlechter geschützt und können bereits nach 6 Monaten Langzeitkrankheit ohne weitere Begründung entlassen werden. Insgesamt ist die Situation der Betroffenen also prekär und noch weniger abgesichert als im privatrechtlichen Arbeitsrecht.

Die Vertreter des Ministeriums nahmen diese Kritiken des SEW/OGBL zur Kenntnis, und erklärten, dass derzeit eine Arbeitsgruppe sich sowohl mit dem Thema des Disziplinarverfahrens als auch mit dem Thema der Langzeitkrankheit beschäftigen würde, wo diese Thematik auch angeschnitten werden könnte.

Die Delegation des SEW/OGBL sprach anschließend die Problematik der verschiedenen Codes auf dem Lohnzettel an. Hier versprachen die Vertreter des Ministeriums, dass eine Vereinfachung in Arbeit sei.

Das SEW/OGBL erläuterte verschiedene seiner Forderungen, die insbesondere die Beamten und Angestellten im Bildungswesen betreffen, so die Einführung einer Prämie von 20 Punkten für den „travail de candidature“, den angehende Sekundarschulschullehrer vor der Reform des öffentlichen Dienstes noch einreichen mussten; die Abschaffung des Korrekturkoeffizienten 36/52, damit Überstunden zumindest genauso bezahlt werden wie normal geleistete Stunden; die Notwendigkeit einer einheitlichen und gerechten Lösung bei der Anerkennung vorheriger Arbeitstätigkeit in den verschiedenen Karrieren; die Möglichkeit, in der Sekundarschule 70% oder 80% Teilzeitarbeit zu leisten wie es auch in anderen staatlichen Verwaltungen möglich ist  sowie Telearbeit für schulinterne Versammlungen vorzusehen. Zum Teil drückte der Minister Verständnis für verschiedenen dieser Forderungen aus, verwies allerdings auch auf den Bildungsminister, der bei den meisten dieser Fragestellungen zuständig ist.

Ein weiteres Thema war die Möglichkeit für Staatsangestellte, in dem Beamtenstatut aufzusteigen. Hier betonte das SEW/OGBL, dass im Gegensatz zu Lehrbeauftragten in der A2-Karriere im Sekundarunterricht, diese Möglichkeit für Lehrbeauftragte in der Grundschule in der B1-Karriere nicht besteht. Die Vertreter des Ministeriums sahen ein, dass dies ein Problem ist, und wollen analysieren welche Lösungsmöglichkeiten es hier gibt.

Letztes Thema war die Abwesenheit einer Prozedur und insbesondere auch einer Anlaufstelle für Lehrkräfte, die Opfer von Mobbing oder Gewalt am Arbeitsplatz werden. Das SEW/OGBL betonte, dass die betreffenden Fälle nicht totgeschwiegen werden dürfen, und dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung benötigten. Die Vertreter des Ministeriums betonten einerseits die Schwierigkeit der Einführung einer Mobbingprozedur im Öffentlichen Dienst (der nicht unter das vor einem Jahr angenommene Mobbinggesetz fällt), zeigte aber andererseits Verständnis für das Anliegen des SEW/OGBL. Auch hier sind weitere Überlegungen zu führen.

Viele Baustellen also. Das SEW/OGBL hofft, im Dialog mit dem Ministerium, hier in den kommenden Jahren Verbesserungen im Sinne der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zu erreichen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL),
am 22. Mai 2024