Neue Steuererleichterung seit dem 1. Januar 2024

Dank der kontinuierlichen Aktion des OGBL

Alle Arbeitnehmer und Rentner kommen seit dem 1. Januar 2024 in den Genuss einer weiteren Steuerentlastung, nachdem diese bereits 2023 in Form eines Steuerkredits erfolgte. Diese Maßnahmen sind das Ergebnis der kontinuierlichen Aktion des OGBL zugunsten der Macht der Haushalte und Privatpersonen, die seit 2023 eine Wende in der Steuerpolitik in Luxemburg bewirkt hat.

2023 erhielten die Arbeitnehmer und Rentner zunächst einen Steuerkredit “Konjunktur” (CIC), der der Auswirkung von zwei Indextranchen auf Ihre persönliche Besteuerung entspricht. Dieser Steuerkredit galt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Und seit dem 1. Januar 2024 wird die Steuertabelle nun um 10,38% angepasst, was den Auswirkungen von vier Indexstufen auf die persönliche Besteuerung entspricht.

Diese letzte Maßnahme wird die Steuerlast der Haushalte und Einzelpersonen nachhaltig senken.

Der CIC und die Anpassung der Steuertabelle sind Teil des Maßnahmenpakets des letzten Tripartite-Abkommens, das im März 2023 vom OGBL unterzeichnet wurde.

Das Tripartite-Abkommen das die Kaufkraft stärkt

Zur Erinnerung: Nach monatelanger Mobilisierung im Alleingang hatte der OGBL erreicht, dass im September 2022 ein neues Tripartite-Abkommen abgeschlossen wurde, das die normale Wiederherstellung des Indexmechanismus und die Einführung von Maßnahmen gegen die Inflation, insbesondere bei den Energiepreisen, sowie die oben erwähnten steuerlichen Maßnahmen vorsieht. Zur Erinnerung: Nur der OGBL hatte sich einige Monate zuvor geweigert, das Tripartite-Abkommen zu unterzeichnen, das den Index in große Gefahr brachte und das dennoch von den anderen Gewerkschaften unterstützt worden war!

Ein erster Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit

Aufgrund des Drucks des OGBL zur Eindämmung des Phänomens der «kalten Progression», die eine echte, aber versteckte steuerliche Mehrbelastung darstellt, hat die neue Regierung schließlich beschlossen, die ursprünglich im Tripartite-Abkommen von 2023 vorgesehene Anzahl der Tranchen ab dem 1. Januar 2024 auf 4 Tranchen zu erhöhen. Dies, um der Forderung des OGBL nach einer weiteren steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer und Pensionierten nachzukommen.

Dennoch vergisst der OGBL nicht, dass seit 2017 nur die Hälfte der steuerlichen Mehrbelastung kompensiert wurde (4 Tranchen von 8) und dass die Steuertabelle immer noch nicht automatisch angepasst wird, wie es der OGBL fordert, um diesem brutalen Diebstahl des Index definitiv ein Ende zu setzen!.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (1/2024)