Solidaritätsschreiben an die Organisatoren der Protestkundgebung gegen das “Heescheverbuet”

Der OGBL erklärt seine volle Solidarität mit der Kundgebung, die am Montag, den 29. Januar 2024 in Luxemburg-Stadt stattfinden wird, um die Rücknahme des Gemeindereglements zu fordern, das das einfache Betteln auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg verbietet. Der OGBL begrüßt die Initiative der Jugendorganisationen der linken Parteien (JSL, Jonk Gréng, Jonk Lénk).

Wie der OGBL bereits in der Vergangenheit betont hat, ist das Bettelverbot in keiner Weise gerechtfertigt. Anstatt die Armut zu bekämpfen, was zu Beginn der Verhandlungen über das Programm der neuen Regierung als oberste Priorität erklärt wurde, ziehen es CSV und DP vor, die Armen zu bekämpfen.

Mit dem Bettelverbot richten sich der Schöffenrat der Stadt Luxemburg und die Regierung gegen die Schwächsten, die sich vor allem in den Wintermonaten in einer äußerst prekären Lage befinden.

Darüber hinaus scheinen sich weder der Schöffenrat noch die Regierung von der eindeutigen und einhelligen Feststellung des Fehlens einer Rechtsgrundlage und der Infragestellung der Verfassungsmäßigkeit der Verordnung durch den Bezirksanwalt von Luxemburg, Georges Oswald, oder die Generalstaatsanwältin, Martine Solovieff, beeindrucken zu lassen. Indem sie an ihrer Entscheidung festhalten, legen der Schöffenrat und die Regierung eine kaum vorstellbare Gleichgültigkeit gegenüber den elementaren Prinzipien des Rechtsstaates an den Tag.

Die Polizeibeamten, die die neue Verordnung anwenden müssen, befinden sich somit in der schwierigen Situation, Bußgelder auf der Grundlage eines Verordnungstextes verhängen zu müssen, dessen Rechtmäßigkeit zumindest zweifelhaft ist. Auf jeden Fall entzieht der Wortlaut des Verordnungsartikels, der sich unterschiedslos gegen jede Form des Bettelns richtet, einschließlich Situationen extremer Not, die in keinem Zusammenhang mit organisiertem Betteln stehen, der großherzoglichen Polizei eindeutig Ressourcen für andere Aufgaben, angefangen bei der Bekämpfung der Kriminalität.

Aus all diesen Gründen unterstützt der OGBL die Forderung der Organisatoren der Kundgebung gegen das “Heescheverbuet”, die Verordnung so schnell wie möglich zurückzuziehen.

Der OGBL fordert darüber hinaus einen echten Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut, der unter anderem folgende Elemente beinhalten muss:

  • eine strukturelle Erhöhung des sozialen Mindestlohns, des REVIS und des Einkommens für Schwerbehinderte.
  • die automatische Anpassung der Teuerungszulage an die steigenden Lebenshaltungskosten und die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten.
  • den universellen Zugang zur Gesundheitsversorgung
  • die allgemeine Einführung der sofortigen Direktzahlung der Gesundheitskosten durch die CNS.
  • die Gewährleistung des Zugangs zu Wohnraum durch eine wirksame Deckelung der Mieten und eine breit angelegte Bauoffensive für bezahlbaren Wohnraum durch die öffentliche Hand.

Esch-sur-Alzette, den 29. Januar 2024