Einigung über einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung bei Astron Buildings

Betriebsbedingte Kündigungen konnten vermieden werden

Im Juni dieses Jahres kündigte die Geschäftsleitung der Astron Buildings S.A. überraschend an, die Produktion in Luxemburg innerhalb der nächsten zwei Jahre einzustellen. Von dieser Entscheidung sind rund 80 Mitarbeiter betroffen.

Nach Angaben der Unternehmensleitung soll der Hauptsitz des Unternehmens in Luxemburg verbleiben, insbesondere für die Verwaltung und die Bereiche Engineering sowie Forschung und Entwicklung (Recherche et développement – R&D).

Nach Angaben der Briand-Gruppe, die vor kurzem Astron Buildings übernommen hat, ist der Produktionsstandort Luxemburg nicht mehr wettbewerbsfähig. Diese Behauptung ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn in Wirklichkeit wurden die Investitionen, die notwendig gewesen wären, um den Produktionsstandort Luxemburg zu erhalten, jahrelang schlichtweg vernachlässigt.

Angesichts der Dringlichkeit der sozialen Situation mussten sich OGBL und LCGB mit der Direktion von Astron Buildings schnell auf einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (plan de maintien dans l’emploi – PME) einigen, um den Stellenabbau so sozial wie möglich zu begleiten.

Am Ende der Verhandlungen war das wichtigste Ziel der Gewerkschaften erreicht, denn es wird keine Entlassungen geben.

Der PME sieht vor, dass der Stellenabbau hauptsächlich über Vorruhestandsregelungen und freiwilliges Ausscheiden erfolgt, die von den Gewerkschaften ausgehandelt werden.

Die Unterzeichner des PME haben sich auch darauf geienigt, alle betroffenen Arbeitnehmer bestmöglich zu unterstützen, sei es bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder bei der Überwindung administrativer Hürden.

Die Umsetzung des PME und die Anwendung der ausgehandelten Maßnahmen werden von einem Begleitausschuss überwacht, der sich aus Mitgliedern der unterzeichnenden Delegationen und der Unternehmensleitung zusammensetzt.

Der Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung läuft zunächst bis zum 31. März 2024 und kann danach verlängert werden.

Mitgeteilt vom OGBL und LCGB
am 26. Juli 2023