Der OGBL begrüßt die die kürzlich erfolgte Unterzeichnung eines „Avenants“ zum angewandten Staatsarbeiter Kollektivvertrag der Gemeinde Feulen, mit dem der hohe Punktwert für die Gemeindearbeiter eingeführt wird. Der „Avenant“ wurde zuvor bereits vom Gemeinderat verabschiedet.
Damit setzt die Gemeinde Feulen eine langjährige Forderung des OGBL um. Für den OGBL ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit und zugleich ein Signal an jene Gemeinden, die den hohen Punktwert für ihre Gemeindearbeiter bislang noch nicht eingeführt haben.
Der OGBL fordert seit vielen Jahren, die unterschiedliche Behandlung beim Punktwert zu beenden. Für die Beamten gilt der hohe Punktwert bereits. Nun muss er auch für alle Staatsarbeiter, Gemeindearbeiter sowie für die „Employés“ beim Staat und bei den Gemeinden gelten.
Eine Frage der Lohngerechtigkeit
Der Unterschied zwischen dem hohen und dem niedrigen Punktwert geht auf die Pensionsreform von 1999 zurück. Was ursprünglich als Ausgleich im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Pensionsbedingungen der Beamten gedacht war, hat sich zu einer dauerhaften Ungleichbehandlung bei der Entlohnung entwickelt.
Der Unterschied zwischen den beiden Punktwerten beträgt rund 5,6 Prozent. Aus Sicht des OGBL ist es nicht länger gerechtfertigt, dass der Beschäftigungsstatus darüber entscheidet, welcher Punktwert für die Berechnung des Gehalts gilt.
Gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden.
Feulen setzt ein wichtiges Zeichen
Mit der Einführung des hohen Punktwerts für die Gemeindearbeiter setzt Feulen ein wichtiges Zeichen für mehr Lohngerechtigkeit. Bereits zahlreiche Gemeinden haben den hohen Punktwert eingeführt, dennoch besteht weiterhin eine Ungleichbehandlung zwischen den Beschäftigten verschiedener Gemeinden.
Dies zeigt sich auch in unmittelbarer Nähe von Feulen: Diekirch und Ettelbrück, zwei der größten Gemeinden der Region, haben den hohen Punktwert für ihre Gemeindearbeiter bislang noch nicht eingeführt. Dasselbe gilt auch für Erpeldingen an der Sauer („Erpeldange-sur-Sûre“).
Gerade deshalb ist die Entscheidung in Feulen ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass die Einführung des hohen Punktwerts auch dort möglich ist, wo er bislang noch nicht gilt. Im Süden des Landes ist der hohe Punktwert für Gemeindearbeiter bereits weitgehend zum Standard geworden.
Für den OGBL darf es nicht davon abhängen, bei welcher Gemeinde jemand beschäftigt ist, welcher Punktwert für die geleistete Arbeit gilt.
OGBL fordert weitere Gemeinden zum Nachziehen auf
Der OGBL fordert deshalb insbesondere Diekirch, Ettelbrück, Erpeldingen an der Sauer aber auch alle anderen Gemeinden und Gemeindesyndikate, die den hohen Punktwert bislang noch nicht eingeführt haben, dazu auf, dem Beispiel von Feulen zu folgen. Auch die Staatsarbeiter leiden immer noch unter dieser Lohnungerechtigkeit.
Was in zahlreichen Gemeinden bereits Realität ist, muss flächendeckend möglich werden.
Der OGBL wird sich weiterhin dafür einsetzen, die bestehende Ungleichbehandlung beim Punktwert zu beenden und eine gerechte Entlohnung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentlicher Dienst/Landesverband, am 16. Oktober 2026
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