Die Reform der Verordnung 883/2004 kann für deutsche Grenzgänger ein wichtiger Fortschritt werden. Entscheidend ist aber, wie sie in der Praxis umgesetzt wird.
Von James Marsh, Zentralsekretär der OGBL-Sektion Deutsche Grenzgänger
Wer in Deutschland wohnt, aber in Luxemburg arbeitet, kennt die Situation: Sozialversicherung und Arbeitsplatz liegen in Luxemburg, der Lebensmittelpunkt liegt auf der deutschen Seite der Grenze. Genau diese besondere Situation der Grenzgänger spielt bei der Reform der europäischen Verordnung 883/2004 eine zentrale Rolle. Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2026 seinen Standpunkt zur Reform beschlossen. Für Grenzgänger enthält er eine grundlegende Änderung beim Arbeitslosengeld.
Künftig soll Luxemburg stärker Verantwortung übernehmen
Bisher gilt bei vollständiger Arbeitslosigkeit grundsätzlich: Ein deutscher Grenzgänger, der seinen Arbeitsplatz in Luxemburg verliert, erhält sein Arbeitslosengeld aus Deutschland.
Das soll sich ändern.
Wer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 22 Wochen ununterbrochen in Luxemburg beschäftigt und dort versichert war, soll grundsätzlich Arbeitslosengeld nach luxemburgischem Recht erhalten – so, als würde er in Luxemburg wohnen. Für uns ist dieser Grundsatz richtig: Wer in Luxemburg arbeitet und dort zum Sozialversicherungssystem beiträgt, muss im Fall der Arbeitslosigkeit auch entsprechende soziale Rechte haben.
Allerdings bleiben wichtige Fragen offen. Die 22 Wochen entscheiden zunächst darüber, welcher Staat zuständig ist. Ob tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht, richtet sich anschließend nach dem nationalen Recht des zuständigen Staates. Auch Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes würden bei einer luxemburgischen Zuständigkeit nach den luxemburgischen Regeln bestimmt. Hier müssen mögliche Lücken unbedingt verhindert werden.
Betreuung darf nicht an der Grenze enden
Mindestens genauso wichtig wie die Frage, wer zahlt, ist die Frage: Wer betreut die Arbeitslosen?
Ein deutscher Grenzgänger lebt weiterhin in Deutschland. Dort befindet sich sein familiärer Lebensmittelpunkt und häufig auch ein wichtiger Teil seines möglichen Arbeitsmarktes. Der neue europäische Text erkennt diese Realität an. Er ermöglicht ausdrücklich, dass sich ein Arbeitsloser zusätzlich bei der Arbeitsverwaltung des anderen Landes registriert.
Für deutsche Grenzgänger könnte deshalb ein sinnvolles Modell entstehen:
Luxemburg übernimmt die finanzielle Verantwortung, während ADEM und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam bei Vermittlung und Qualifizierung unterstützen.
Eine doppelte Registrierung darf dabei nicht zu doppelter Bürokratie führen. Termine, Kontrollen, Bewerbungsauflagen und Weiterbildungsangebote müssen zwischen den Behörden abgestimmt werden.
Weiterbildung muss auch in Deutschland möglich sein
Besonders wichtig ist uns der Zugang zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nicht jede sinnvolle Maßnahme für einen deutschen Grenzgänger findet in Luxemburg statt. Eine Weiterbildung in Trier, Saarbrücken oder einer anderen Region Deutschlands kann näher am Wohnort liegen und besser zu den tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeiten passen. Deshalb müssen Luxemburg und Deutschland Lösungen finden, die eine grenzüberschreitende Vermittlung und Qualifizierung ermöglichen.
Luxemburg erhält viel Zeit zur Vorbereitung
Die Reform wird für Luxemburg nicht sofort gelten. Wegen des außergewöhnlich hohen Anteils an Grenzgängern erhält Luxemburg eine besondere Übergangsfrist. Nach dem aktuellen europäischen Text sollen die bisherigen Regeln für Luxemburg zunächst bis fünf Jahre nach Inkrafttreten weitergelten. Diese Frist könnte sogar auf sieben Jahre verlängert werden. Diese Zeit darf nicht einfach verstreichen. Sie muss genutzt werden, um die ADEM personell und organisatorisch vorzubereiten und gemeinsam mit den Arbeitsverwaltungen der Nachbarländer funktionierende Verfahren aufzubauen.
Wir bringen die Interessen der deutschen Grenzgänger ein
Die OGBL-Sektion Deutsche Grenzgänger begleitet diese Reform deshalb aktiv. Wir stehen im Austausch mit unseren französischen und belgischen Grenzgängerstrukturen und suchen gezielt das Gespräch mit Arbeitsverwaltungen und politischen Entscheidungsträgern. Mit der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Trier haben wir bereits über mögliche Formen einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der ADEM gesprochen. Dabei wurde deutlich, dass eine wohnortnahe Betreuung deutscher Grenzgänger und eine Zusammenarbeit bei Qualifizierungsmaßnahmen durchaus praktikabel sind.
Im Oktober ist zudem ein Gespräch mit der Europaabgeordneten Gabriele Bischoff vorgesehen. Als Berichterstatterin des Europäischen Parlaments hat sie die Reform der europäischen Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit federführend begleitet. In dem Gespräch möchte ich insbesondere die Auswirkungen auf deutsche Grenzgänger, die noch offenen praktischen Fragen sowie unsere Erfahrungen aus dem Austausch mit der Agentur für Arbeit Trier einbringen. Für uns geht es jetzt vor allem darum, wie die neuen europäischen Regeln in der Praxis umgesetzt werden und welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Deutschland notwendig sind, damit Grenzgänger gut abgesichert, wohnortnah betreut und sinnvoll weiterqualifiziert werden können.
Unsere Position bleibt klar:
Die Reform kann einen wichtigen Schritt zu mehr Gleichbehandlung darstellen. Aber sie darf nicht dazu führen, dass Grenzgänger zwischen zwei Systemen verloren gehen.
Luxemburg muss Verantwortung für die Menschen übernehmen, die dort gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Gleichzeitig brauchen wir eine Betreuung, die grenzüberschreitend, wohnortnah und praxisgerecht organisiert ist.
Dafür werden wir uns als OGBL-Sektion Deutsche Grenzgänger weiterhin einsetzen.
Ce site utilise des cookies afin que nous puissions vous fournir la meilleure expérience utilisateur possible. Les informations sur les cookies sont stockées dans votre navigateur et remplissent des fonctions telles que vous reconnaître lorsque vous revenez sur notre site Web et aider notre équipe à comprendre les sections du site que vous trouvez les plus intéressantes et utiles.
Cette option doit être activée à tout moment afin que nous puissions enregistrer vos préférences pour les réglages de cookie.
Si vous désactivez ce cookie, nous ne pourrons pas enregistrer vos préférences. Cela signifie que chaque fois que vous visitez ce site, vous devrez activer ou désactiver à nouveau les cookies.
Nous utilisons des outils de suivi tels que Google Analytics 4 (GA4) et Google Tag Manager (GTM) sur ce site. Ces outils nous aident à collecter des informations anonymes sur la manière dont vous utilisez notre site, afin de nous permettre d'améliorer constamment votre expérience.
Veuillez activer d’abord les cookies strictement nécessaires pour que nous puissions enregistrer vos préférences !