Erneuerung des Kollektivvertrags für das Personal der Philharmonie

Die Ende 2021 begonnenen Verhandlungen über die Erneuerung des Kollektivvertrags für die 180 Beschäftigten der öffentlichen Einrichtung Salle de Concerts Grande-Duchesse Joséphine-Charlotte (Philharmonie) konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Direktion der Philharmonie und der OGBL, die einzige in der Personaldelegation vertretene Gewerkschaft, haben kürzlich zwei Zusatzverträge unterzeichnet, die den aktuellen Kollektivvertrag um insgesamt vier Jahre verlängern (vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025) und folgende Verbesserungen für die Musiker des Philharmonieorchesters sowie für das Verwaltungs- und technische Personal vorsehen:

– Für das Jahr 2022:

  • Zahlung einer einmaligen Prämie in Höhe von 1000 Euro.

– Ab 1. Januar 2023:

  • Pauschale Erhöhung der Gehaltsstufen um 50 Euro (entspricht mehr als 1% der Lohnsumme).
  • Angleichung des Beförderungsmechanismus der Gehaltstabelle des Verwaltungspersonals an den Beförderungsmechanismus der Gehaltstabelle der Musiker (1% statt 0,8% pro Beförderung).
  • Zahlung einer zweiten einmaligen Prämie in Höhe von 1000 Euro.
  • Verbesserung der Bedingungen für die Gewährung der Ruhestandsprämie (alle Beschäftigten zwischen 57 und 64 Jahren können diese Prämie erhalten).
  • Einführung eines Sozialurlaubs von drei Arbeitstagen pro Jahr bei schwerwiegenden Zwischenfällen zu Hause oder in der Familie.

Mitgeteilt vom Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL des OGBL
am 2. Februar 2023