Fragen / Antworten

um alles zu verstehen

1. Allgemeiner Kontext

  • Q1. Worum geht es?

    Die Verhandlungen über die Erneuerung der Kollektivvertragsbedingungen für alle Beschäftigten in öffentlich zugänglichen Apotheken sind festgefahren.
    Der OGBL fordert:

    • eine Aufwertung der Gehaltstabellen,
    • zusätzliche Urlaubstage,
    • eine Neuorganisation der beruflichen Weiterbildung,
    • eine bessere Regelung der Bereitschaftsdienste sowie
    • insgesamt bessere Arbeitsbedingungen.

    Die Arbeitgeberseite weigert sich bislang, zentrale Fortschritte zuzugestehen, die notwendig wären, um ein würdiges Arbeiten und eine faire Anerkennung des Personals sicherzustellen.

  • Q2. Wen betrifft das?

    Alle Beschäftigten, die in Apotheken im Großherzogtum Luxemburg arbeiten: Apothekerinnen, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Fachassistent*innen, Verwaltungspersonal sowie Mitarbeitende ohne Abschluss.

  • Q3. Wer verhandelt für die Beschäftigten?

    Der OGBL  als mit Abstand stärkste Gewerkschaft des Gesundheitssektors, gemeinsam mit der ALPSO und der APPL.

  • Q4. Wer vertritt die Arbeitgeberseite?

    Die SPL (Société des Pharmaciens Luxembourgeois) führt die Verhandlungen im Namen der Arbeitgeber, gemeinsam mit der CLC (Confédération luxembourgeoise du commerce) als Dachverband.

  • Q5. Wichtige Etappen des Dossiers:
    • Anfang 2025: Offizieller Beginn der Verhandlungen
    • Juni 2025: Stillstand bei Gehalts- und Karriereforderungen
    • 3. Juni 2025: Erste sektorielle Vollversammlung
    • Juli 2025: Offener Brief an die SPL mit der Forderung, die Verhandlungen ernst zu nehmen3.
    • September 2025: Scheitern der Verhandlungen
    • Oktober 2025: Zweite Vollversammlung und Start der Abstimmung


2. Unsere Forderungen


3. Die Abstimmung

  • Q8. Worum geht es bei der Abstimmung?

    Die Beschäftigten entscheiden, ob sie das letzte Angebot der Arbeitgeberseite annehmen oder ablehnen:

    • Ja → Unterzeichnung des Kollektivvertrags
    • Nein → Einschaltung des Office national de conciliation (ONC) und Vorbereitung gewerkschaftlicher Aktionen.
      Die Anrufung des ONC ist der erste Schritt in Richtung Streikverfahren. Auch wenn eine Einigung dort möglich ist, muss mit einem Scheitern gerechnet werden.
  • Q9. Wer darf abstimmen?

    Alle Beschäftigten im Apothekenbereich – unabhängig davon, ob sie OGBL-Mitglied sind oder nicht. Voraussetzung: tatsächliche Berufsausübung in einer Apotheke in Luxemburg.

  • Q10. Wie kann ich abstimmen?

    Gehe auf pharmacies.ogbl.lu/vote und fülle das Formular bis spätestens 21. Oktober 2025 aus:

    • Name, Vorname und Arbeitsort (Apotheke) angeben
    • „Ja“ oder „Nein“ wählen
  • Q11. Wie stellt der OGBL die Korrektheit der Abstimmung sicher?

    Alle Stimmen werden anhand der angegebenen Daten (Name, Apotheke, Funktion) überprüft. Doppelte Einträge oder Teilnahmen von Personen außerhalb des Sektors werden gestrichen. Die Ergebnisveröffentlichung erfolgt vollständig transparent.

  • Q12. Ist die Abstimmung anonym?

    Ja, absolut. Die Ergebnisse werden ausschließlich in aggregierter Form veröffentlicht. Persönliche Daten dienen nur zur Überprüfung der Teilnahme und werden danach gelöscht.

  • Q13. Was passiert nach der Abstimmung?
    • Mehrheit Ja: Die Verhandlungen werden auf Grundlage des letzten SPL-Vorschlags abgeschlossen.
    • Mehrheit Nein: Das Dossier wird an das ONC übergeben und das Schlichtungsverfahren startet. Scheitert dieses, kann der OGBL rechtliche Schritte zur Einleitung eines Streiks einleiten.


4. Mobilisierung & nächste Schritte

  • Q14. Was ist das ONC?

    Das Office national de conciliation ist eine staatliche Schlichtungsstelle unter Vorsitz des Arbeitsministers. Sie versucht, kollektive Arbeitskonflikte gütlich beizulegen. Ohne ONC-Verfahren kann kein Streik ausgerufen werden.

  • Q15. Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

    Das ONC lädt beide Parteien zu einer Sitzung unter Leitung des Arbeitsministeriums ein.
    Beide Seiten stellen ihre Positionen vor. Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden und einen Einigungsprotokoll vorzuschlagen.
    Wird innerhalb von 16 Wochen keine Einigung erzielt, kann eine der Parteien die Nicht-Einigung erklären. Dann erstellt das ONC ein Protokoll der „Nicht-Schlichtung“ – Voraussetzung für einen rechtmäßigen Streikaufruf nach Arbeitsgesetz.

  • Q16. Was passiert, wenn die Schlichtung scheitert?

    Der OGBL organisiert eine Urabstimmung über Streikmaßnahmen und leitet Mobilisierungen ein (z. B. Streikposten, Versammlungen, Demonstrationen).

  • Q17. Wie kann ich schon jetzt meine Unterstützung zeigen?

    Indem du deine Kolleg*innen informierst und die Informationen weitergibst.

  • Q18. Muss ich mit Sanktionen rechnen, wenn ich an gewerkschaftlichen Aktionen teilnehme?

    Nein. Sowohl das Arbeitsgesetz als auch die Verfassung schützen die Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten und rechtmäßig erklärten Streiks. Jegliche Repressalien wären rechtswidrig und können bei der ITM angezeigt werden.


5. Kommunikation & Kontakt


6. Datenschutz

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