Die Verhandlungen über die Erneuerung der Kollektivvertragsbedingungen für alle Beschäftigten in öffentlich zugänglichen Apotheken sind festgefahren. Der OGBL fordert:
Die Arbeitgeberseite weigert sich bislang, zentrale Fortschritte zuzugestehen, die notwendig wären, um ein würdiges Arbeiten und eine faire Anerkennung des Personals sicherzustellen.
Alle Beschäftigten, die in Apotheken im Großherzogtum Luxemburg arbeiten: Apothekerinnen, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Fachassistent*innen, Verwaltungspersonal sowie Mitarbeitende ohne Abschluss.
Der OGBL als mit Abstand stärkste Gewerkschaft des Gesundheitssektors, gemeinsam mit der ALPSO und der APPL.
Die SPL (Société des Pharmaciens Luxembourgeois) führt die Verhandlungen im Namen der Arbeitgeber, gemeinsam mit der CLC (Confédération luxembourgeoise du commerce) als Dachverband.
Die detaillierten Forderungskataloge beider Seiten findest du im Bereich „Dokumente“ auf dieser Seite.
Weil es weder der tatsächlichen Arbeitsbelastung noch der Entwicklung der Lebenshaltungskosten gerecht wird und bestehende Ungleichheiten zwischen den Berufsgruppen bestehen lässt. Der OGBL ist überzeugt: Die Aufwertung der Arbeit in Apotheken ist eine Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung.
Die Beschäftigten entscheiden, ob sie das letzte Angebot der Arbeitgeberseite annehmen oder ablehnen:
Alle Beschäftigten im Apothekenbereich – unabhängig davon, ob sie OGBL-Mitglied sind oder nicht. Voraussetzung: tatsächliche Berufsausübung in einer Apotheke in Luxemburg.
Gehe auf pharmacies.ogbl.lu/vote und fülle das Formular bis spätestens 21. Oktober 2025 aus:
Alle Stimmen werden anhand der angegebenen Daten (Name, Apotheke, Funktion) überprüft. Doppelte Einträge oder Teilnahmen von Personen außerhalb des Sektors werden gestrichen. Die Ergebnisveröffentlichung erfolgt vollständig transparent.
Ja, absolut. Die Ergebnisse werden ausschließlich in aggregierter Form veröffentlicht. Persönliche Daten dienen nur zur Überprüfung der Teilnahme und werden danach gelöscht.
Das Office national de conciliation ist eine staatliche Schlichtungsstelle unter Vorsitz des Arbeitsministers. Sie versucht, kollektive Arbeitskonflikte gütlich beizulegen. Ohne ONC-Verfahren kann kein Streik ausgerufen werden.
Das ONC lädt beide Parteien zu einer Sitzung unter Leitung des Arbeitsministeriums ein. Beide Seiten stellen ihre Positionen vor. Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden und einen Einigungsprotokoll vorzuschlagen. Wird innerhalb von 16 Wochen keine Einigung erzielt, kann eine der Parteien die Nicht-Einigung erklären. Dann erstellt das ONC ein Protokoll der „Nicht-Schlichtung“ – Voraussetzung für einen rechtmäßigen Streikaufruf nach Arbeitsgesetz.
Der OGBL organisiert eine Urabstimmung über Streikmaßnahmen und leitet Mobilisierungen ein (z. B. Streikposten, Versammlungen, Demonstrationen).
Indem du deine Kolleg*innen informierst und die Informationen weitergibst.
Nein. Sowohl das Arbeitsgesetz als auch die Verfassung schützen die Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten und rechtmäßig erklärten Streiks. Jegliche Repressalien wären rechtswidrig und können bei der ITM angezeigt werden.
santesocial@ogbl.lu +352 54 05 45 293 Oder über das Kontaktformular auf der Webseite.
Flugblätter, Plakate und Aufkleber stehen zum Download bereit oder können in den OGBL-Büros abgeholt werden:
Die im Rahmen der Abstimmung erhobenen Daten werden ausschließlich vom OGBL verarbeitet. Sie dienen nur der Sicherstellung eines korrekten Wahlablaufs und werden vor Veröffentlichung der Ergebnisse gelöscht.
Nein. Nur der OGBL hat Zugriff auf diese Informationen. Weder Arbeitgeber noch Behörden erhalten Zugang zu den Daten.
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