Steuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht immer einfach. Wer muss was versteuern? Kann ich meine Steuerbelastung senken? Welche Spitzfindigkeiten sind in diesem Jahr zu beachten?

Der OGBL gibt Antworten.

Jede Person, die eine Erklärung ausfüllen muss, erhält vom Steueramt entweder das Formular 100D per Post oder eine Einladung, es online auszufüllen. Die ausgefüllte Erklärung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zurückzuschicken.

Steuerpflichtige, die keine Steuererklärung machen müssen, aber ihre Steuerbelastung mindern möchten (Angabe von Sonderaufwendungen, z. B. Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Bausparbeiträge, Unterhaltsleistungen nach Scheidung, Spenden oder außerordentliche Aufwendungen z. B. bei Krankheit, Invalidität usw.) können bis zum 31. Dezember eine Steuererklärung ausfüllen.

Der OGBL bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Beratung bei der Erstellung der Steuererklärung an.

Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, folgen Sie bitte den Anweisungen im PDF-Dokument

Damit der OGBL Ihre Steuererklärung erstellen kann, müssen Sie Ihre Steuererklärung einreichen – die ersten vier Seiten des Formulars 100D mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt – sowie die erforderlichen Belege.

  • entweder per E-Mail – bis zum 15.11.2026 – an impots@ogbl.lu (vorausgesetzt, das Dokument liegt im PDF-Format vor)
  • oder in Papierform – bis zum 30.11.2026 – reichen Sie Ihre Steuererklärung zusammen mit Kopien der Belege ein oder senden Sie sie an eine der folgenden Stellen
    OGBL – Service déclarations d’impôts | 31, rue du Fort Neipperg  L-2230 LUXEMBOURG
    OGBL – Service déclarations d’impôts | 42 rue de la Libération L-4210 ESCH-SUR-ALZETTE
    OGBL – Service déclarations d’impôts | 14 route d’Ettelbruck  L-9230 DIEKIRCH

Um Grenzgängern ein besseres Verständnis für die Erstellung der Steuererklärung zu ermöglichen, organisiert der OGBL jährlich eine Reihe von Steuerkonferenzen in den Nachbarländern. Diese Konferenzen sind für die breite Öffentlichkeit zugänglich.

  • Vereinfachung der Verfahren, Modernisierung und Digitalisierung der Steuererklärungen

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Steuerverwaltung (ACD) im März 2025 ihr Projekt „vorausgefüllte einfache Steuererklärung“ startet. Dabei handelt es sich um eine Steuererklärung, die von der Verwaltung mit den von Arbeitgebern und staatlichen Einrichtungen (ADEM, CAE, CNAP, FNS) erhaltenen Informationen vorausgefüllt wird.

    Dieses Projekt ist nicht für jeden geeignet. Die Personen, die dafür in Frage kommen, sind Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, aber nur Einkünfte aus „Gehalt und/oder Rente“ mit pauschalem Mindestbetrag für Sonderausgaben haben, ohne dass irgendwelche Ausgaben abgezogen werden können. Das heißt, Steuerzahler, die keine Immobiliendarlehen, Privatkredite, Lebensversicherungen usw. haben.

    Die in Frage kommenden Personen werden von der Verwaltung selbst ausgewählt

  • Zusätzliche Informationen zu den Werbungskosten

    Werbungskosten sind Ausgaben, die unmittelbar zur Anschaffung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden. Alle diese tatsächlichen Ausgaben sind steuerlich absetzbar, sofern sie einen jährlichen Pauschalbetrag von 540 € pro Arbeitnehmer*in übersteigen:

    • die beruflichen und gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträge (z.B. für die Arbeitnehmerkammer oder Kammer der Staatsbeamten und für den OGBL) ;
    • Ausgaben für berufstypische Kleidung ;
    • Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. professionelle Küchenmesser für Küchenchefs*innen, professionelle Scheren für Friseure*innen, pädagogische Bücher/Schulbücher für Lehrer*innen usw.) ;
    • Ausgaben für die berufliche Weiterqualifizierung (Fortbildung, Meisterbrief) ;
    • Ausgaben für den Unterhalt eines Heimarbeitsplatzes (betrifft z.B. Selbstständige und Lehrer*innen) ;
      >> Weitere Informationen zum Heimarbeitsplatz

    Quelle (nur in französischer Sprache) : https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/legi21/2021-06-04-LIR-105-2-du-462021.pdf (21.3.2023)

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