Ein neuer Kollektivvertrag für die Beschäftigten von La Boutique du Coiffeur

Der OGBL ist erfreut, die Unterzeichnung des ersten Kollektivvertrags (KV) für die Beschäftigten von La Boutique du Coiffeur, einem auf den Verkauf von Friseurprodukten spezialisierten Betrieb mit rund 40 Beschäftigten, mitteilen zu können.

Dieser neue KV tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Er stellt einen weiteren Schritt zum Schutz und zur Verbesserung der Rechte und der Vergünstigungen der Beschäftigten in diesem Sektor dar.

  • Hier die wichtigsten Punkte des neuen KV:
    Erhöhung des Zuschlags für Sonntagsarbeit auf 90 %, d.h. 20 % über dem gesetzlichen Minimum.
  • Ein zusätzlicher Urlaubstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit – diese Regelung belohnt die Betriebstreue und das Engagement der Beschäftigten.
  • Klärung der Modalitäten für die Erstattung von außergewöhnlichen Fahrtkosten und Parkgebühren – bei außergewöhnlichen Fahrten erstattet der Arbeitgeber die Kosten in Höhe von 0,30 Euro/km und übernimmt zusätzlich die Parkgebühren.
  • Der Kollektivvertrag enthält eine Liste bestimmter Prämien und der Modalitäten ihrer Auszahlung, um die Transparenz der finanziellen Zuwendungen an die Arbeitnehmer zu gewährleisten.
  • Einführung einer Lohntabelle – der Abstand zwischen dem qualifizierten sozialen Mindestlohn und dem Lohn der Filialleiter wird vergrößert, um einen Abstand von 200 Euro zwischen den verschiedenen Lohnniveaus aufrechtzuerhalten.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL,
den 20. Oktober 2023