Bestandsaufnahme der Finanzlage der Krankenversicherung

Defizit bestätigt

Am 21. Mai 2025 fand die Frühjahrssitzung der Quadripartite statt, die aus Vertretern der Regierung, der Sozialpartner, der AMMD (Verband der Ärzte und Zahnärzte) sowie der Gesundheitsdienstleister besteht. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Bestandsaufnahme der finanziellen Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung vorgenommen. Die Verschlechterung der Finanzlage setzt sich fort.

Die Krankenversicherung schloss für das Jahr 2024 mit einem Defizit von 25,8 Millionen Euro ab.  Für das Jahr 2025 ist ein Defizit von 132,6 Millionen Euro zu erwarten, obwohl sich die Zahl im Vergleich zu den Prognosen, die auf der Herbst-Quadripartite im letzten Jahr angekündigt wurden, leicht verbessert hat.

Das größte Problem sind nach wie vor die Ausgaben, deren starkes Wachstum das der Einnahmen bei weitem übersteigt.

Die jüngsten Prognosen, die auf der Quadripartite am 21. Mai vorgelegt wurden, weisen für den Zeitraum 2025-2028 ein kumuliertes Defizit von rund einer Milliarde Euro aus. Bei gleichbleibender Entwicklung kann die gesetzliche Verpflichtung, ein Betriebskapital in Höhe von 10 % der laufenden Ausgaben aufrechtzuerhalten, ab dem Jahr 2027 nicht mehr eingehalten werden, und die Finanzreserve der Kranken- und Mutterschaftsversicherung wäre Ende 2028 vollständig aufgebraucht.

Bereits auf der Quadripartite im November letzten Jahres hatten die Gewerkschaften betont, dass dringend reagiert und konkrete Maßnahmen gegen diesen Trend ergriffen werden müssen.

Abgesehen von der Einsetzung zweier Arbeitsgruppen, zahlreichen Sitzungen und Gesprächen wurde bislang nichts Signifikantes verzeichnet.

Die Vertreter des OGBL und des LCGB haben mehrfach interveniert und konkrete Vorschläge zur Behebung der Situation unterbreitet.

Die Position der Ministerin wirft Fragen auf: Der Austausch zieht sich in die Länge, ohne dass eine klare Orientierung formuliert wird oder die Ministerin bereit zu sein scheint, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Darüber hinaus stellen der OGBL und der LCGB fest, dass die CNS-Ausgaben finanziert, die in den Staatshaushalt und nicht in den der CNS fallen sollten, wie insbesondere die Übernahme des Mutterschaftsurlaubs mit Rückerstattung der seit 2011 entstandenen Verluste, die Übernahme der Verwaltungskosten durch den Staat etc.

In diesem Zusammenhang fordern die Gewerkschaften seit mehreren Monaten, dass die Investitionen, die in die Zuständigkeit des Staates fallen, von denen, die der Kranken- und Mutterschaftsversicherung obliegen, getrennt werden. Bisher wurde außer langwierigen Diskussionen nichts unternommen.

Anlässlich der Quadripartite vom Mai 2025 hatten die Vertreter des OGBL und des LCGB den Eindruck, dass der Finanzminister bis zu diesem Zeitpunkt nicht über die Gewerkschaftsvorschläge informiert war.

Die Ministerin für soziale Sicherheit scheint in dieser Angelegenheit auf den Faktor Zeit zu setzen und dies trotz wiederholter Gespräche mit den Sozialpartnern und der Feststellung, dass die ersten Transfers aus dem Staatshaushalt an die CNS dennoch bereits in diesem Jahr eingeleitet werden müssten. Andernfalls wird eine Erhöhung der Beiträge schnell unvermeidlich werden und die Regierung droht sogar damit, eine Leistungskürzung in Betracht zu ziehen.

Eine Alternative wäre es, im Geiste der Solidarität und sozialen Gerechtigkeit über eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze nachzudenken. Dieses Dossier ist noch lange nicht abgeschlossen.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (3/2025)