Kollektivvertrag private Busunternehmen

Der neue Kollektivvertrag im Bussektor ist endlich unterzeichnet!

Nach langen Verhandlungen und anschließenden Verzögerungen durch die Regierung, die das Budget der staatlichen Ausschreibungen anfangs nicht zum 1. Januar anpassen wollte, konnte der neue Kollektivvertrag zwischen OGBL und LCGB und der Unternehmensvertretung FLEAA schließlich am 9. Februar rückwirkend auf den 1. Januar 2024 und mit einer Laufzeit von 3 Jahren unterzeichnet werden.

Der neue Kollektivvertrag sieht u.a. folgende Verbesserungen für das mobile Personal vor:

  • ein 13. Monatsgehalt, das monatlich ausgezahlt wird, also jeden Monat 1/12 des Gehalts als Lohnergänzung
  • Essensgutscheine in Höhe von 10,80 € für jede Schichtzeit (Amplitude) von mindestens 6 Stunden für Bus- und Minibusfahrer
  • 4 Tage zusätzlicher Jahresurlaub
  • die Erhöhung der Gehaltstabelle für Fahrer mit D1-Führerschein um 500 €
  • für Busfahrer: eine Prämie von 80 € für jeden Arbeitstag, der die Anzahl der normalen Arbeitstage in einem Bezugszeitraum von 4 Monaten übersteigt
  • sofortige Zahlung der Prämie von 80 € bei mehr als 5 zusätzlichen Arbeitstagen

Diese Fortschritte sind teils historisch und werden vom OGBL auch zu 100% unterstützt.

Zugleich wurden aber von der FLEAA und mit Unterstützung der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft im Bussektor, dem LCGB, kurz vor Unterschrift noch Passagen im Text abgeändert, die Verschlechterungen im Kollektivvertrag bedeuten und nicht im Grundsatzabkommen vereinbart waren. Gegen diese Verschlechterungen hat der OGBL sich von Anfang an gewehrt und darauf gepocht, dass das Grundsatzabkommen 1:1 umgesetzt werden muss.

  • Nur noch zwei zusätzliche Urlaubstage nach 25 Jahren Dienstzeit im Unternehmen, anstatt wie bisher nach 23 Jahren 2 Tage und nach 30 Jahren 1 Tag (Art. 9.2.1.).
  • Abänderung von Artikel 2, der ursprünglich vorsah, dass die Ausnahmeregelung für Teilzeitbeschäftigte bezüglich der zusätzlich verrechneten Arbeitsstunde bei Amplituden von weniger als 6 Stunden nur dann gilt, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag festgehalten wird; von nun an gilt die Ausnahme automatisch für alle Teilzeitbeschäftigten.
  • Artikel 16.2. zur Erstellung von Arbeitsplänen enthält nun gar keine Referenz mehr auf konkrete Zeitvorgaben (bisher: 48 Stunden).

Patronat und LCGB, der derzeit über eine knappe Mehrheit im Sektor verfügt, waren sich aber schon einig und wollten diese Passagen nicht revidieren. Eine geeinte Gewerkschaftsfront hätte dies verhindern können.

Vor vollendete Tatsachen gestellt und damit der Kollektivvertrag ohne weitere Verzögerung in Kraft treten kann und die Fahrer endlich von ihrem längst überfälligen 13. Monatsgehalt, Essensgutscheinen und zusätzlichen Urlaubstagen profitieren können, hat der OGBL trotzdem den Kollektivvertrag mitunterzeichnet.

Gerade solche Vorfälle zeigen, wie wichtig ein starker OGBL auch im Bussektor ist, der in den letzten Jahren mehrfach schon unter Beweis gestellt hat, dass er gewillt ist, für die Rechte aller Arbeitnehmer einzustehen, auch wenn andere schon längst nachgeben.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport & Schifffahrt/ACAL,
am 9. Februar 2023