Unermüdlich weitet die Regierung ihren Angriff auf das luxemburgische Modell des Sozialdialogs und damit auf die in den letzten Jahrzehnten hart erkämpften sozialen Errungenschaften aus. Dies beschränkt sich keineswegs auf den Privatsektor und den seit Oktober 2024 ungelösten Streitfall über das Kollektivvertragswesen. Auch im öffentlichen Dienst steht der Sozialdialog unter Beschuss.
Fernab der Öffentlichkeit streitet die Regierung nun den sektoriellen Gewerkschaften der Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit ab.
In einem anhängigen Verfahren vor dem Verwaltungshof behauptet die Regierung, dass die über Ministerialverordnung als Personalvertretung anerkannten Gewerkschaften im Streitfall kein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung haben. Diese hätten kein Recht, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abzugeben, sich zu allgemeinen politischen Fragestellungen zu äußern, auch wenn diese ihre Mitglieder direkt befassen. Es wird in Frage gestellt, dass diese als Personalvertretung anerkannten Gewerkschaften Streitfälle bei der Schlichtungskommission des öffentlichen Dienstes anmelden können.
Allgemein unterstreicht die Regierung, dass Personalvertretungen nicht dazu da sind, Gewerkschaftsarbeit zu leisten. Sie werden auf eine rein konsultative Funktion gegenüber der Leitung der jeweiligen Verwaltung reduziert.
Dies ist ein völliger Bruch mit der Praxis der vergangenen Jahrzehnte.
Der OGBL, der mit mehreren Vereinigungen aus dem öffentlichen Dienst Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen hat, stellt sich entschlossen gegen diesen dreisten Angriff der Regierung auf allgemeine Grundrechte, die im Übrigen in der Verfassung und in für Luxemburg verbindlichen internationalen Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verankert sind.
Aus diesem Grund beabsichtigt der OGBL in den kommenden Tagen ein dringendes Hilfegesuch an die Internationale Arbeitsorganisation zu richten.
Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL, am 18. Juni 2025
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