Der OGBL begrüßt das gestrige Urteil des zuständigen Gerichts, das die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Gemeinde Contern für unrechtmäßig erklärt hat. Nach 28 Jahren tadelloser Tätigkeit wurde dieser Mitarbeiter plötzlich entlassen — und das, weil er den Mut hatte, Mobbingvorfälle innerhalb der Gemeindeverwaltung öffentlich zu machen.
Statt die Vorwürfe ernst zu nehmen und aufzuarbeiten, entschied sich die Gemeinde Contern für eine klare Täter-Opfer-Umkehr. Der Mitarbeiter, der ursprünglich Mobbing gemeldet hatte, wurde in der Folge selbst als Mobber diffamiert und ins Abseits gedrängt. Bereits damals hatte sich der OGBL klar auf die Seite des Betroffenen gestellt und ihn in seinem mutigen Schritt unterstützt. Das aktuelle Gerichtsurteil zeigt nun deutlich: Unsere Einschätzung war richtig.
Dieses Urteil ist ein bedeutendes Signal. Es macht deutlich, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat unabhängige Instanzen gibt, die Machtmissbrauch korrigieren können. Ohne diese Kontrollmechanismen bestünde die reale Gefahr, dass Verantwortungsträger in öffentlichen Funktionen ihre Position missbrauchen, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen — ohne jegliche Konsequenzen.
Der betroffene Mitarbeiter muss nun wieder eingestellt werden. Dies ist nicht nur ein persönlicher Sieg für ihn, sondern auch ein wichtiger Erfolg für alle, die sich gegen Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz wehren.
Leider ist dies kein Einzelfall. In Kürze wird ein weiteres Gericht über die Entlassung einer früheren Delegierten der Gemeinde Contern entscheiden, die sich ebenfalls gegen Missstände zur Wehr gesetzt hatte. Wir hoffen, dass auch in diesem Fall Gerechtigkeit obsiegt. Auf jeden Fall konnte die ehemalige Delegierte bereits einen ersten Teilerfolg verbuchen: Das Gericht hat in ihrem Fall die Fortzahlung ihres Lohns angeordnet.
Der OGBL wird weiterhin unerschütterlich an der Seite der Beschäftigten stehen und sich gegen jeden Versuch stellen, kritische Stimmen mundtot zu machen. Denn wer Mobbing aufdeckt, darf nicht zum Sündenbock gemacht werden.
Mitgeteilt vom Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL / Landesverband, am 1. Juli 2025
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