Kollektivvertrag für private Busunternehmen

Grundsatzabkommen von den OGBL-Delegierten gebilligt

Die OGBL-Delegierten des Sektors der privaten Busunternehmen trafen sich am 14. Juli um das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen des Sektors zu diskutieren und billigten die kürzlich im Rahmen der Verhandlungen mit den Arbeitgebern erzielte Grundsatzvereinbarung.

Dank des Engagements der OGBL-Delegierten und der Verhandlungskommission konnten in den Verhandlungen wichtige Verbesserungen erzielt werden, darunter unter anderem:

  • 13. Monatsgehalt, das nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten monatlich als Zusatzlohn gezahlt wird.
  • Einführung von Essensgutscheinen in Höhe von 10,80 Euro pro Amplitude von 6 Stunden oder mehr.
  • 4 zusätzliche freie Tage.
  • Maximal 4 Stunden unbezahlte Pause, wenn das Arbeitspensum gemäß den Modalitäten der Verordnung (EG) 561/2006 geleistet wird, und maximal 3 Stunden unbezahlte Pause, wenn das Arbeitspensum gemäß den Modalitäten der großherzoglichen Verordnung vom 19. Oktober 2018, der sogenannten “50-Kilometer-Verordnung” geleistet wird und eine Pause von mindestens 45 Minuten am Stück oder aufgeteilt in eine Pause von mindestens 15 Minuten gefolgt von einer Pause von mindestens 30 Minuten umfasst.
  • Ausgleich für den 6. Arbeitstag für Busfahrer (Führerschein D & D1):
    • Prämie von 80 Euro für jeden Arbeitstag, der die Anzahl der normalen Arbeitstage übersteigt, wenn er nicht durch einen freien Tag innerhalb einer Referenzperiode von vier Monaten ausgeglichen wird.
    • Direkte Auszahlung der genannten Prämie bei Ansammlung von mehr als 5 zusätzlichen Arbeitstagen.
  • Begrenzung auf maximal 6 Amplituden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer von Kleinbussen (Führerschein B).
  • Überstunden, die 10 % der monatlichen Arbeitszeit überschreiten, werden direkt ausbezahlt und können nicht innerhalb der viermonatigen Referenzperiode verschoben werden.

Trotz der Tatsache, dass nicht alle vom OGBL und seinen Delegierten geforderten Verbesserungen in den Verhandlungen durchgesetzt werden konnten, stellen die Einführung des 13. Monatsgehalts und die klaren Einschränkungen bezüglich der 6-Tage-Wochen für die Führerscheine D & D1 historische Errungenschaften für den Sektor dar. Vor allem die 6-Tage-Wochen stellen ein großes Problem im Sektor dar und schließlich konnten die Vertreter des OGBL nach langen Diskussionen und Verhandlungen eine Lösung erreichen.

Nach der Bestätigung der Grundsatzvereinbarung wird sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des OGBL, des LCGB und der FLEAA, bis zur endgültigen Unterzeichnung regelmäßig treffen, um an den Texten zu arbeiten.

Um eure Fragen zu beantworten, wird der OGBL in Kürze eine detailliertere Broschüre über die im Grundsatzabkommen vorgesehenen Modalitäten veröffentlichen.

Veröffentlicht am 18. Juli 2023