Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL und der LCGB-Gesundheit, Pflege & Sozialpädagogik wurden am 14. April im Arbeitsministerium zu einem Austausch über mehrere zentrale Themen des Gesundheits- und Sozialsektors empfangen.
Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere der Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter, die Vertretung der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten, sowie die Perspektive eines einheitlichen Kollektivvertrags für den gesamten Sektor.
Im Hinblick auf den Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter erinnerten beide Gewerkschaften daran, dass der derzeitige gesetzliche Rahmen den tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere in den Pflegeberufen, nicht angemessen Rechnung trägt. Sie betonten, dass die reale Belastung durch Nachtarbeit und atypische Arbeitszeiten besser anerkannt werden müsse. Dabei seien sämtliche besonderen Anforderungen zu berücksichtigen, etwa Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften sowie Modelle mit Schlafbereitschaft, und zwar unabhängig von allzu starren administrativen Schwellenwerten, die derzeit einen erheblichen Teil der betroffenen Beschäftigten ausschließen.
Vor diesem Hintergrund sprechen sich die beiden Organisationen dafür aus, anstelle der derzeit geltenden, zu starren Schwelle von 20 Prozent Nachtarbeit pro Monat über einen längeren Zeitraum besser geeignete Kriterien einzuführen, die den tatsächlichen Bedingungen vor Ort entsprechen und die reale Belastung durch diese Arbeitsbedingungen zutreffender abbilden.
In Bezug auf die Vertretung der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten wiesen die Gewerkschaften darauf hin, dass die derzeitige gesetzliche Regelung ausschließlich Aktiengesellschaften (AG) erfasst und damit zahlreiche Einrichtungen des Sozialsektors, insbesondere ASBL, ausschließt, obwohl diese aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Die Einführung von Arbeitnehmervertretern in diesen Leitungs- und Kontrollgremien würde einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und zu einer besseren Arbeitsweise dieser Organe leisten.
Abschließend ging es in dem Gespräch auch um den einheitlichen Kollektivvertrag für den gesamten Gesundheits- und Sozialsektor. OGBL und LCGB bekräftigten dabei ihren Willen, auf eine Harmonisierung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen im gesamten Sektor hinzuarbeiten.
OGBL und LCGB werden ihre Bemühungen fortsetzen, um diese Prioritäten im Interesse der Beschäftigten voranzubringen.
Veröffentlicht am 23. April 2026
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