Mehr Solidarität und stärkere Rechte: Der neue KV der Staatsarbeitnehmer*innen tritt am 1. Mai 2026 in Kraft!

Dieser 1. Mai ist nicht nur ein Tag der internationalen Solidarität, sondern markiert auch eine neue Etappe für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst: das Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrags für den Zeitraum 2026–2029.

Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen und einer vollständigen Überarbeitung des Textes hat sich die Entschlossenheit der Gewerkschaften ausgezahlt. Die Gewerkschaften OGBL und LCGB unterzeichnen den neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Staates! Angesichts eines veralteten Textes haben die Gewerkschaften Fortschritt, Modernität und mehr Gerechtigkeit durchgesetzt.

BILANZ: BEIBEHALTUNG ALLER ERRUNGENSCHAFTEN

Gemeinsam mit den Gewerkschaften OGBL und LCGB haben wir keine Zugeständnisse gemacht: Alle Errungenschaften bleiben vollständig erhalten. Mehr noch: Gemeinsam haben die Gewerkschaften diese soliden Grundlagen für die Zukunft gefestigt und gestärkt.

DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN DES NEUEN KV

Eine vereinfachte und gerechte Gehaltstabelle:

Schluss mit dem komplexen System. Stattdessen eine klare, lineare und transparente Struktur:

  • Bisherige Besoldungsgruppe B > Neue Gruppe A
  • Bisherige Besoldungsgruppe C > Neue Gruppe B
  • Bisherige Besoldungsgruppe E > Neue Gruppe C
  • Bisherige Besoldungsgruppe D > Kategorie „Berufskraftfahrer“

 

  • Garantie gegen Einbußen: unsere rote Linie! Ein Wechsel der Besoldungsgruppe darf keinerlei Verlust von Ansprüchen oder erworbenen Rechten zur Folge haben. Im Falle einer vorübergehenden Herabstufung wird automatisch eine Ausgleichszulage gezahlt. Schluss mit Willkür: Abschaffung der Primärlaufbahnen und des alten Bewertungssystems zugunsten einer gerechteren Laufbahnentwicklung.

 

Anerkennung der tatsächlichen Arbeit:

  • Einführung einer Risiko-Prämie (für besondere Belastungen) = 10 Indexpunkte (231,57€).
  • Einführung einer Verantwortlichkeitsprämie = 10 Indexpunkte (231,57€).
  • Einführung eines Kilometergeldes für dienstliche Fahrten

 

Sicherheit:

  • Der Bereitschaftsdienst (astreinte à domicile) bleibt unverändert und gesichert.

Mit diesem modernisierten und gestärkten KV haben wir einen weiteren konkreten Beweis dafür, was gewerkschaftlicher Zusammenhalt und kollektive Arbeit erreichen können. Lasst uns gemeinsam weiter vorangehen, vereint und entschlossen.

Mitgeteilt am 19. März 2026