Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist ein Grundrecht

Für die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung

Die Frauenabteilung des OGBL, OGBL Equality, unterstützt die parlamentarische Initiative, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der luxemburgischen Verfassung zu verankern.

Die Gewerkschaftsbewegung hat sich seit jeher für die Emanzipation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt. Dieser Kampf beschränkt sich nicht nur auf Lohnforderungen oder Arbeitsbedingungen – er umfasst auch das Recht, über den eigenen Körper und das eigene Leben zu bestimmen. Ohne reproduktive Freiheit kann es keine vollständige Freiheit für Frauen geben.

Soziale Errungenschaften wie der Mutterschafts- und Elternurlaub sowie der Kampf für Lohngleichheit und gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehören seit langem zu den Anliegen unserer Gewerkschaft. Die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung folgt derselben Logik: Frauen das Recht zu garantieren, über ihren Körper zu verfügen. Die Entkriminalisierung der Abtreibung im Jahr 2014 war ein enormer Fortschritt. Aber ein so grundlegendes Recht darf nicht von politischen Launen abhängig sein. Dieses Recht durch die Verankerung in der Verfassung zu schützen, bedeutet, es vor möglichen Rückschritten zu bewahren und die Rechte der Frauen in einem zunehmend konservativen und frauenfeindlichen (internationalen) politischen Klima zu bekräftigen.

Als OGBL Equality wissen wir, dass wirtschaftliche Unsicherheit oft ein entscheidender Faktor für den Zugang zu Verhütungsmitteln oder einer sicheren Abtreibung ist. 22% der Frauen in Luxemburg leben in prekären Verhältnissen. Die kostenlose Bereitstellung von Verhütungsmitteln für alle seit 2023 ist ein wichtiger Fortschritt für die Gleichstellung. Der Zugang zu einer kostenlosen und vertraulichen Schwangerschaftsunterbrechung zu gewährleisten, ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: Alle Mädchen und Frauen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation oder ihrem Werdegang, müssen dieses Recht ungehindert in Anspruch nehmen können.

Die Frauenabteilung des OGBL schließt sich den anderen feministischen Organisationen bezüglicvh der folgenden Forderungen an:

  • Es muss eine nationale Studie zur sexuellen und emotionalen Gesundheit sowie eine systematische Erhebung nationaler Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen durchgeführt werden.
  • Der Zugang zu Barrieremethoden zur Empfängnisverhütung (Kondomen) muss kostenlos sein.
  • Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss bis zur 14. Schwangerschaftswoche ausgeweitet werden und für alle Frauen bedingungslos und vertraulich sein.
  • Alle ausgebildeten Ärzte müssen in der Lage sein, vor dem Schwangerschaftsabbruch eine erste Ultraschalluntersuchung durchzuführen, um den Zugang zu dieser ersten Konsultation ohne schädliche Verzögerungen zu verbessern
  • Die dreitägige Bedenkzeit zwischen der ersten Konsultation und dem Schwangerschaftsabbruch muss abgeschafft werden.
  • Der Schwangerschaftsabbruch muss in der luxemburgischen Verfassung verankert werden.

Die Frauenabteilung des OGBL begrüßt diese wichtige parlamentarische Initiative und ruft alle Abgeordneten dazu auf, Mut und Klarheit zu zeigen und die Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs in der Verfassung zu unterstützen.