OGBL verhandelt Verbesserungen für die Arbeitnehmer beim Staat

Am 11. Februar 2021 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB gemeinsam mit dem Minister für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen, den neuen Anhang zum Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer beim Staat.

Die neuen Bestimmungen treten ab dem 11. Februar 2021 in Kraft. Die Laufzeit des Anhangs endet am 31. Dezember 2023.

Die Verhandlungen erfolgten unter der Federführung des OGBL.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Verbesserungen:

Einführung eines Arbeitszeitsparkontos „compte épargne-temps“ (CET)

Das Arbeitzeitsparkonto gilt ab dem 1. Januar 2022 und ist auf 1.800 Stunden begrenzt.

Der CET-Urlaub wird dem Arbeitnehmer auf Anfrage von der betreffenden Verwaltung genehmigt, sofern es die betrieblichen Erfordernisse erlauben.

Bei Auflösung des Arbeitszeitsparkontos im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Entschädigung in Höhe seiner angesparten CET-Stunden.

Das Arbeitzeitsparkonto wird gespeist durch:

  • nicht genommene jährliche Urlaubstage, die über die gesetzlichen Urlaubstage hinausgehen,
  • nicht ausbezahlte Überstunden,
  • sämtliche im Kollektivvertrag vorgesehenen und gesetzlichen Kompensationsstunden.

Die Berechnung der Zuschläge für Bereitschaftsdienst erfolgt pro Stunde

Sonntags, Samstags und an Festtagen

1,2394 Euro Index 100 pro Stunde

an anderen Tagen

0,6197 Euros Index 100 pro Stunde

Erhöhung der Freistellung bei Geburt eines Kindes auf 10 Tage

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat  Öffentliche  Dienste  OGBL/Landesverband
am 11. Februar 2021