Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die OGBL-Syndikate Industrie hatten ein Treffen mit Minister Nicolas Schmit

Eine umfangreiche Delegation der OGBL-Syndikate „Industrie“, zusammen mit Personalvertreter von mehreren großen Industriebetrieben, wurde am 24. April vom Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas Schmit, empfangen.

Die Delegationssprecher haben den Minister an die Geschichte der Problematik „Lohnfortzahlung“ während der ersten 77 Krankheitstage erinnert. In der Tat ist während dieser Periode der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung zuständig. Die Nationale Gesundheitskasse CNS übernimmt danach die Zahlung.

Das Problem besteht seit 2009, das Jahr in dem das Einheitsstatut aller Arbeitnehmer eingeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben eine große Anzahl von Arbeitgebern aus dem Industriesektor, unter Anweisung der Industriellenföderation Fedil, sich geweigert, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der zusätzlich zum Lohn geschuldeten Vergütungselemente so anzuwenden, wie die Gewerkschaften, die Minister für Arbeit und für soziale Sicherheit, die Gerichte und auch die Nationale Gesundheitskasse CNS diese Bestimmungen verstehen.
„Lohnfortzahlung“ wie sie im Gesetz vorgesehen ist bedeutet nämlich, dass man im Krankheitsfall so entlohnt wird, als ob man normal gearbeitet hätte. Dies bedeutet zum Beispiel, dass all jene, die Schicht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit verrichten, über ihren normalen Lohn hinaus noch die entsprechenden zusätzlichen Vergütungen erhalten müssen.

Der Minister bestätigt seine Position und wird eine Gesetzesänderung vorbereiten

Der Minister zeigte sich betroffen von den angesprochenen Fällen von Arbeitnehmern, die, über die Tatsache hinaus, dass sie schwer krank sind oder sich einer schwerwiegenden Operation unterziehen mussten – und so zu einer längeren Abwesenheit gezwungen wurden – noch zusätzlich unter einer substantiellen Gehaltseinbuße leiden müssen, weil ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen nicht respektiert. Hier handelt es sich in gewisser Weise um eine Doppelbestrafung, die es in Zukunft zu verhindern gilt.

Die beiden Seiten sind sich einig, dass zusätzliche Vergütungen die zum normalen Gehalt der Arbeitnehmer gehören im Krankheitsfall weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Der Minister ist jedoch der Meinung, dass es sich nur um zusätzliche Vergütungen handeln kann, die regelmäßig ausbezahlt werden. Diese Meinung wird nicht vom OGBL geteilt.

Minister Schmit hat angekündigt, dass ein Gesetzesentwurf in Vorbereitung ist, der ein für alle Mal die diesbezüglichen Bestimmungen klarstellt. Dieser Entwurf wird den Sozialpartnern im Juni 2014 vorgelegt wird.

Schließlich hat die OGBL-Delegation mit Nachdruck auf die Problematik der rückwirkenden Auszahlung der zusätzlichen Lohnvergütungen hingewiesen. Es wäre nämlich unannehmbar, wenn ein Arbeitnehmer auf etwas verzichten müsste, was ihm von Rechts wegen zusteht, nur weil sein Arbeitgeber es ablehnt, sich an ein Gesetz zu halten.

Mitgeteilt von den OGBL-Syndikaten Industrie
am 25. April 2014