Kollektivabkommen beim LIH erneuert

Lohnerhöhungen für das gesamte Personal vor dem Hintergrund einer inflationären Krise

Der OGBL hat am 25. April 2023 mit der Direktion des Luxembourg Institute of Health” (LIH) die Erneuerung des Kollektivabkommens unterzeichnet, das für die rund 460 Beschäftigten der Einrichtung gilt. Das Kollektivabkommen ist ein untergeordnetes Abkommen des Rahmenvertrags für den öffentlichen Forschungssektor.

Das neue Abkommen hat eine Laufzeit von drei Jahren, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Es bringt deutliche Verbesserungen für die Mitarbeiter*innen des LIH mit sich, einschließlich finanzieller Erhöhungen, darunter :

  • eine Erhöhung aller Löhne um 0,75% mit dem Monatslohn nach Unterzeichnung der Vereinbarung, gefolgt von einer Erhöhung um 1,25% im Januar 2024 (mit Ausnahme von Postdoktoranden, für die eine besondere Erhöhung gilt);
  •  eine Erhöhung der Löhne der Postdoktoranden im Januar 2024 um 10% für die Stufe “PostDoc I” und um 6% für die Stufe “PostDoc II”;
  • eine Erhöhung der Höchstwerte für bestimmte Lohnstufen in der Funktionstabelle um bis zu 5%, mit proportional höheren Steigerungsraten für die niedrigsten Lohnstufen;
  • eine Erhöhung des Nennwerts von Essensgutscheinen von 8,80 EUR auf 10,80 EUR;
  • eine Erhöhung des Mindestbruttobetrags des jährlichen Bonus für außergewöhnliche Leistungen von 750 Euro auf 1.000 Euro ;
  • eine Klarstellung und Aktualisierung der Charta zur Telearbeit, die Bestandteil des Kollektivabkommens ist und die im Paritätischen Ausschuss entsprechend den Entwicklungen der Schwellenwerte der bilateralen Steuerabkommen und der europäischen Sozialversicherungsvorschriften angepasst wird ;
  • finanzielle Ausgleichsmaßnahmen und/oder zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter*innen, die die Obergrenzen ihrer Lohntabelle erreicht oder überschritten haben: eine Erhöhung um 0,75 % alle vier Jahre sowie die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen entweder zusätzliche Urlaubstage oder einen Bonus zu erhalten, der in Abhängigkeit von den Ergebnissen der jährlichen individuellen Leistungsbewertung ausgezahlt wird ;
  • eine Erhöhung des für die Weiterbildung vorgesehenen Budgets um 50.000 Euro pro Jahr in den nächsten drei Jahren ;
  • Erläuterungen des Textes und die Einbeziehung der Personalvertretung in den Prozess der funktionsübergreifenden Überprüfung der individuellen Leistungsbeurteilungen – mit dem Ziel, die Transparenz des Beurteilungssystems zu gewährleisten ;
  • die Beibehaltung und Fortführung der Arbeitsgruppen zur Analyse der Möglichkeit der Einführung einer Zusatzrente, des Arbeitszeitkontos sowie der Neugestaltung des Leistungsbeurteilungssystems.

Alle anderen Vergünstigungen, die im alten Kollektivabkommen vorgesehen waren, darunter insbesondere die automatische (zweijährliche) Lohnerhöhung, bleiben weiterhin bestehen.

Der OGBL ist erfreut über den guten Sozialdialog, der während der gesamten Verhandlungen stattgefunden hat und begrüßt dieses Abkommen, das echte Fortschritte mit sich bringt, um das LIH-Personal in einem Kontext der akuten Kaufkraftkrise zu unterstützen.

Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL,
am 27. April 2023