Tripartite-Abkommen: Dank des OGBL 12 weitere Monate Unterstützung für die Kaufkraft!

Im Rahmen des tripartiten Begleitausschusses wurde am 29. Oktober 2026 eine neue Einigung erzielt. Dank des entschlossenen Einsatzes des OGBL werden die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung der Haushalte bei den Energiepreisen um weitere zwölf Monate verlängert!

Dies ist ein wichtiges Ergebnis für die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Rentnerinnen und Rentner sowie ihrer Familien.

Von 3 auf 12 Monate: Ein Ergebnis dank des OGBL!

Während noch in der Woche zuvor lediglich eine Verlängerung um drei Monate vorgesehen war, hat sich der OGBL gemeinsam mit der „Union des syndicats“ mit Nachdruck für eine längerfristige Lösung eingesetzt.

Dank unserer Entschlossenheit konnte eine Verlängerung um zwölf Monate erreicht werden – also neun Monate mehr als ursprünglich vorgesehen!

Konkret werden folgende Maßnahmen während des gesamten Jahres 2027 beibehalten:

  • Strom: Zuschuss von 4 Cent pro kWh, zusätzlich zu den bereits bestehenden Beihilfen.
  • Erdgas: Zuschuss von 15 Cent pro m³.
  • Heizöl: Preisnachlass von 15 Cent pro Liter.

Diese Maßnahmen werden die Energierechnungen der Haushalte weiterhin entlasten und einen sprunghaften Preisanstieg zum 1. Januar verhindern.

Die Kaufkraft schützen, ohne den Klimaschutz zu opfern

Der OGBL hat sich in den Verhandlungen ebenfalls mit Nachdruck für die Einhaltung der Klimaziele Luxemburgs eingesetzt.

Nach einem Sommer, der von extremer Hitze geprägt war, können wir die Folgen des Klimawandels nicht ignorieren und dürfen die Zukunft der jungen Generationen nicht aufs Spiel setzen.

Das Abkommen sieht deshalb vor, dass der Preisnachlass von 5 Cent pro Liter auf Benzin und Diesel in den Monaten Januar und Februar 2027 beibehalten wird, bevor er zum 1. März vollständig entfällt.

Für den OGBL ist es von entscheidender Bedeutung, den Schutz der Kaufkraft mit den Klimazielen des Landes in Einklang zu bringen.

Soziale Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit müssen Hand in Hand gehen!

Gezielte Unterstützung für Arbeitnehmer, die auf ihr Auto angewiesen sind: Eine Forderung, für die wir weiterkämpfen werden!

Der OGBL ist sich sehr wohl bewusst, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere Grenzgänger, keine andere Wahl haben, als täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren und dabei oft lange Strecken zurückzulegen.

Deshalb hat sich der OGBL bis zum letzten Moment für die Einführung einer Mobilitätssteuergutschrift oder eines Mobilitätsschecks für Arbeitnehmer eingesetzt, die lange Arbeitswege zurücklegen müssen.

Ziel war es, diesen Beschäftigten eine gezielte finanzielle Unterstützung zu garantieren, ohne gleichzeitig durch allgemeine Subventionen für fossile Kraftstoffe die Klimaziele zu gefährden.

Leider stieß diese Forderung bei der Regierung auf kategorische Ablehnung.

Wir bedauern diese Haltung ausdrücklich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Alternative zum Auto haben, dürfen bei der ökologischen Wende nicht auf der Strecke bleiben.

Der OGBL wird sich deshalb weiterhin für sozial gerechte Ausgleichsmaßnahmen sowie für den Ausbau echter, für alle zugänglicher Mobilitätsalternativen einsetzen.

Der Sozialdialog trägt Früchte!

Trotz dieses verbleibenden Streitpunkts zeigt das Abkommen einmal mehr, dass der Sozialdialog konkrete Fortschritte ermöglicht, wenn die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschlossen verteidigt werden.

Dank des Einsatzes des OGBL, gemeinsam mit der „Union des syndicats“, werden die Haushalte während weiterer zwölf Monate bei ihren Energierechnungen unterstützt, ohne dass die Klimaziele des Landes gefährdet werden.

Denn für uns sind der Schutz der heutigen Kaufkraft und die Sicherung der Zukunft unserer Kinder keine widersprüchlichen Ziele. Sie sind zwei Seiten desselben Kampfes.

Gemeinsam sind wir stärker!