Einigung über die Zukunft der Kollektivverträge in Luxemburg

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB, die Regierung und das Patronat haben sich am vergangenen 16. Juli schlussendlich auf einen nationalen Aktionsplan zur Förderung der Verhandlung von Kollektivverträgen geeinigt.

Das im Ständigen Ausschuss für Arbeit und Beschäftigung (CPTE) erzielte Abkommen soll dafür sorgen, dass künftig mehr Arbeitnehmer in Luxemburg von einem Kollektivvertrag profitieren können. Es hält ebenfalls fest, dass im Rahmen der derzeitigen Diskussion über die Arbeitszeit jede Flexibilisierung, die möglicherweise künftig vorgesehen werden könnte, nur im strengen Rahmen eines Kollektivvertrags erfolgen darf. Diese Klausel bietet die Garantie, dass es keine zusätzliche Flexibilisierung zulasten der Arbeitnehmer geben wird.

Dieses Abkommen schließt aber auch und vor allem ein wichtiges Kapitel ab, denn die Frage nach der Zukunft der Kollektivverträge in Luxemburg war der Ausgangspunkt des großen Sozialkonflikts, der die Gewerkschaften in den vergangenen zwei Jahren der Regierung und dem Patronat gegenüberstellte. Zur Erinnerung: Ab Oktober 2024 hatte die Regierung die Grundlagen, auf denen die Verhandlung von Kollektivverträgen beruht, frontal infrage gestellt und damit direkt die Löhne und die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen angegriffen. Es bedurfte eines beispiellosen Widerstands der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB und des Erfolgs der großen Demonstration vom 28. Juni 2025, damit die Regierung schließlich zurückruderte.

Im Rahmen dieses im Juli erzielten Abkommens verpflichten sich die Gewerkschaften, die Regierung und das Patronat nicht nur dazu, alles zu unternehmen, um den Anteil der Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag in Luxemburg zu erhöhen und bestätigen voll und ganz, dass Kollektivverträge nur von den national repräsentativen Gewerkschaften verhandelt werden können.. Man kann somit davon ausgehen, dass mit diesem Abkommen der Konflikt über die Kollektivverträge, der die soziale Aktualität der vergangenen zwei Jahre geprägt hat, nun abgeschlossen ist. Und darüber kann man sich selbstverständlich nur freuen.

Hier ein Gesamtüberblick über die verschiedenen im Rahmen dieses Abkommens festgelegten Schwerpunkte:

  • Stärkung des Sozialdialogs mit einer erneuten Bekräftigung seiner zentralen Rolle im luxemburgischen Modell.
  • Verbesserte Kenntnis über die Abdeckung durch Kollektivverträge dank der Schaffung einer anonymisierten nationalen Datenbank.
  • Information und Sensibilisierung der Unternehmen, insbesondere der multinationalen Unternehmen, über die Funktionsweise und die Vorteile des luxemburgischen Sozialdialogs.
  • Förderung neuer Kollektivverträge, insbesondere durch die Prüfung von Anreizen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen.
  • Anpassung des gesetzlichen Rahmens, um die Rechtssicherheit der Kollektivverträge zu stärken und der kollektiven Verhandlung mehr Spielraum zu geben (Organisation der Arbeitszeit, der Transparenzrichtlinie, Modernisierung der Schlichtungsprozedur).
  • Sicherstellung einer regelmäßigen Begleitung und Bewertung der Umsetzung des Plans innerhalb des CPTE, um die erzielten Fortschritte bei der Abdeckung der Arbeitnehmer durch Kollektivverträge zu messen.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (4/2026)