Die Zukunft des Gesundheitssystems sichern

Solidarität statt Zwei-Klassen-Medizin

„Die konventionierte Medizin, wie wir sie heute in Luxemburg kennen, ist vorbei.“ Das war jedenfalls die Feststellung, die der Präsident der Ärtzevereinigung  „Association des médecins et médecins-dentistes“ (AMMD), Chris Roller, am 16. September bei RTL traf. Eine Aussage, die die Tiefe des aktuellen Konflikts zwischen der AMMD, der nationalen Gesundheitskasse (CNS) und der Regierung bereits zusammenfasst. Zwei Tage später erklärte Gesundheitsministerin Martine Deprez dagegen: „Für den Patienten wird sich nichts ändern!“

Hinter diesem verbalen Schlagabtausch geht es jedoch um weit mehr als um einen Streit zwischen den Ärzten, der CNS und der Regierung. Die Diskussionen über die Honorare, die Bedingungen für die Berufsausübung und die Zukunft der Konvention, die die Ärzte an die CNS bindet, verweisen auf eine grundlegende Frage: Welches Gesundheitssystem wollen wir in Luxemburg?

Die Konvention, eine Säule der Solidarität

Um die Tragweite des aktuellen Konflikts zu verstehen, muss man sich die Funktionsweise des luxemburgischen Gesundheitssystems vor Augen führen. Die obligatorische Krankenversicherung beruht auf einem einfachen Prinzip: Die Versicherten zahlen gemeinsam Beiträge und erhalten im Gegenzug eine Kostenübernahme für die medizinische Versorgung nach gemeinsamen Regeln, die durch die Gesetzgebung, die Nomenklaturen und die zwischen der CNS und den Anbietern von Gesundheitsleistungen geschlossenen Konventionen festgelegt werden.

Die Konventionierung der Ärzte ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gefüges. Sie regelt die Tarife für medizinische Leistungen und legt die Bedingungen fest, unter denen diese von der Krankenversicherung übernommen werden.

Für den Patienten ist diese Logik von grundlegender Bedeutung. Er muss nicht mit seinem Arzt individuell über den Preis jeder von diesem erbrachten Leistung verhandeln – die Regeln werden kollektiv festgelegt. Das ist das Prinzip der Solidarität: Jeder trägt zur Finanzierung des Systems bei und jeder muss Zugang zu medizinischer Versorgung haben, wenn er sie benötigt.

Die Konventionen zwischen der CNS und den Vertretern der Ärzte und Zahnärzte sind seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil dieses Systems. Die derzeitigen Konventionen gehen auf das Jahr 1993 zurück und wurden regelmäßig angepasst. Eine Anpassung war noch im Oktober 2024 vereinbart worden, bevor die AMMD 2025 schließlich beschloss, die Konventionen zu kündigen – Konventionen, die offiziell am 31. Oktober 2026 auslaufen.

Diese Entscheidung stellt einen regelrechten Bruch dar. Die AMMD fordert nämlich nicht nur eine Aufwertung bestimmter Tarife, sondern verlangt darüber hinaus eine umfassende Veränderung des Rahmens, in dem Ärzte tätig sind.

Zu ihren Forderungen gehören insbesondere der Übergang von der obligatorischen und automatischen Konvention zu einer „selektiven Konventionierung“, eine größere tarifliche Autonomie der Ärzte und Zahnärzte, eine Reform der Führung der CNS, die Finanzierung der tatsächlichen Kosten der Arztpraxen sowie ein neuer Rahmen, der die Ausübung der Medizin in Form einer Gesellschaft ermöglicht.

Daher ist es wesentlich, die aktuelle Debatte nicht auf eine einfache Frage der Vergütung zu reduzieren. Auf dem Spiel stehen die Regeln, die die medizinischen Tarife bestimmen, und darüber hinaus die Stellung der Solidarität in unserem Gesundheitssystem.

Dekonventionierung und Tarif­autonomie: Was tatsächlich auf dem Spiel steht

Die Forderung nach einer größeren Tarifautonomie verdient besondere Aufmerksamkeit.

Im heute bekannten konventionierten System sind die Tarife für die Leistungen geregelt und die Beteiligung der Krankenversicherung erfolgt innerhalb dieses Rahmens. Wenn Ärzte künftig über eine größere Freiheit bei der Festlegung ihrer Honorare verfügen sollten, könnte der in Rechnung gestellte Betrag stärker von dem von der CNS übernommenen Betrag abweichen, und die Differenz, der Aufpreis, müsste dann vom Patienten selbst getragen werden. Genau hier liegt das Risiko einer Zwei-Klassen-Medizin.

Es wäre nicht einmal notwendig, offiziell zwei Kategorien von Patienten zu schaffen. Eine Zwei-Klassen-Medizin kann sich schrittweise über Preise, Versicherungen und Zugangsfristen entwickeln, denn Menschen mit einem niedrigen Einkommen, einer begrenzten Rente oder einem ohnehin stark belasteten Familienbudget werden solche Aufpreise nicht regelmäßig tragen können und möglicherweise auch nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um eine umfangreiche private Zusatzversicherung zu finanzieren.

Der Bereich der Zahnmedizin zeigt, dass dieses Risiko nicht rein theoretischer Natur ist. Der OGBL hat bereits auf die erheblichen Beträge hingewiesen, die Patienten im Rahmen von Zahnbehandlungen, die sie in Anspruch genommen haben, mitunter selbst tragen müssen.

Dies zeigt, dass bereits heute ein Unterschied zwischen dem tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag und dem übernommenen Betrag bestehen kann.

Für den OGBL ist die Antwort klar: Wir wollen nicht, dass das, was in bestimmten Bereichen bereits existiert, zum Standard in der gesamten Medizin wird.

Konvention oder großherzogliche Verordnung: ein wesentlicher Unterschied

Angesichts der Weigerung der AMMD, eine neue Konvention im bestehenden Rahmen zu unterzeichnen, hat die Regierung beschlossen, die notwendigen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Kontinuität des Systems in einer großherzoglichen Verordnung zu übernehmen.

Auf dieser Grundlage konnte die Gesundheitsministerin erklären: „Für den Patienten wird sich nichts ändern!“ Die Regierung erklärt nämlich, dass die für das Funktionieren des Systems notwendigen Bestimmungen beibehalten werden und dass die konventionierte Medizin nicht infrage gestellt wird.

Doch eine Konvention und eine großherzogliche Verordnung sind nicht genau dasselbe.

Eine Konvention ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen den betroffenen Parteien. Sie ermöglicht es der CNS und den Vertretern der Leistungserbringer, einen gemeinsamen Rahmen festzulegen und diesen im Rahmen des Dialogs weiterzuentwickeln. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Anpassung, wenn neue Probleme auftreten.

Eine großherzogliche Verordnung fällt dagegen in die Zuständigkeit der staatlichen Verordnungsgewalt. Sie kann die Kontinuität sicherstellen, wenn keine Konvention besteht, ersetzt aber nicht den konventionellen Dialog zwischen den Partnern. Eine großherzogliche Verordnung ist schwieriger anzupassen, da ihre Änderung insbesondere ein Gutachten des Staatsrats erfordert, was das Verwaltungsverfahren verlängern kann. Darüber hinaus kann sie vor den zuständigen Gerichten angefochten werden.

Der Weg über eine großherzogliche Verordnung ist somit eine Lösung, die einen Bruch ab dem 1. November 2026 vermeiden kann. Sie stellt jedoch keine dauerhafte Antwort auf die Frage nach der Zukunft der Konvention dar.

Eine Entwicklung, die weit über die ärztlichen Honorare hinausgeht

Die Debatte über die Konvention findet zudem in einer Zeit statt, in der das luxemburgische Gesundheitssystem zahlreiche Veränderungen durchläuft.

Die Regierung möchte insbesondere den ambulanten Bereich weiter ausbauen und die Gründung von Ärztegesellschaften ermöglichen. Die Entwicklung des ambulanten Bereichs kann auf einen tatsächlichen Bedarf reagieren. Sie kann dazu beitragen, bestimmte Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, die medizinische Versorgung näher an die Bevölkerung zu bringen und die Betreuung zu verbessern.

Aber auch hier lautet die entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen diese Entwicklung organisiert wird.

Wem werden die Strukturen gehören? Wer wird sie finanzieren? Welche Leistungen können dort erbracht werden? Welche Tarife werden dort angewandt? Welche Arbeitsbedingungen und welche Kollektivverträge werden für das Personal gelten? Wie kann verhindert werden, dass die rentabelsten Tätigkeiten in privaten Strukturen konzentriert werden, während die Krankenhäuser die schwersten und am wenigsten „rentablen“ Behandlungen übernehmen?

Für den OGBL darf die Entwicklung des ambulanten Bereichs nicht zu einem Trojanischen Pferd für eine schrittweise Kommerzialisierung der
Medizin werden.

Dasselbe gilt für private Zusatzversicherungen. Sie können möglicherweise eine ergänzende Rolle spielen. Sie dürfen jedoch keinesfalls schrittweise zur Voraussetzung werden, um Zugang zu bestimmten Ärzten, bestimmten Behandlungen oder kürzeren Wartezeiten zu erhalten.

Die Schwierigkeiten des Systems sind real, aber die Antwort darf nicht die Kommerzialisierung sein

Niemand kann die Herausforderungen leugnen, mit denen das luxemburgische Gesundheitssystem konfrontiert ist.

Die Finanzierungsschwierigkeiten der CNS – das Risiko, dass die Reserven der CNS 2027 unter die gesetzliche Schwelle von 10 % fallen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden –, die steigenden Kosten für medizinische Ausrüstung, die Attraktivität der medizinischen Berufe, die Rekrutierungsprobleme, die Wartezeiten und die Organisation der Versorgung müssen ernst genommen werden.

Diese Schwierigkeiten anzuerkennen bedeutet jedoch nicht, jede beliebige Antwort zu akzeptieren.

Welches Gesundheitssystem wollen wir?

Die obligatorische Krankenversicherung ist keine Versicherung wie jede andere. Sie beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Wir zahlen gemeinsam Beiträge, weil niemand im Voraus wissen kann, wann er medizinische Versorgung benötigen wird und wie umfangreich diese sein wird.

Krankheit nimmt keine Rücksicht auf das Einkommen der Menschen. Der medizinische Bedarf richtet sich nicht nach der individuellen Fähigkeit jedes Versicherten, die dafür anfallenden Kosten selbst zu tragen.

Für den OGBL ist die Antwort klar. Wir wollen ein System, das auf Solidarität, der Konvention und einer kollektiven Kostenübernahme beruht. Wir wollen, dass private Versicherungen ergänzend bleiben und niemals zur Voraussetzung dafür werden, Zugang zu einer schnelleren, umfassenderen oder qualitativ besseren medizinischen Versorgung zu erhalten.

Wir wollen ebenfalls ein System, das sich weiterentwickeln kann. Die medizinische Grundversorgung muss gestärkt, der ambulante Bereich in einem öffentlichen und solidarischen Rahmen ausgebaut, die Organisation der Versorgung verbessert, in Ausbildung und Rekrutierung investiert und den Gesundheitsberufen Arbeitsbedingungen gewährleistet werden, die eine qualitativ hochwertige Versorgung ermöglichen.

Diese Reformen müssen jedoch ein Ziel verfolgen: den Zugang zur medizinischen Versorgung für alle zu verbessern und nicht neue Märkte innerhalb des Gesundheitssystems zu schaffen.

Das luxemburgische Gesundheitssystem wird von der Allgemeinheit finanziert. Es muss daher weiterhin im Dienst der Allgemeinheit stehen.

Der aktuelle Konflikt geht somit weit über die Frage hinaus, ob eine Konvention unterzeichnet wird oder ob eine großherzogliche Verordnung es ermöglicht, die bestehenden Regeln vorübergehend aufrechtzuerhalten. Er wirft eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage auf.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (4/2026)