Das sozio-edukative Personal fordert eine Stimme in den Verwaltungsräten

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL macht auf die lebenswichtige Bedeutung der Beschäftigten des Sozialsektors in Luxemburg aufmerksam. In der Tat spielt dieser Sektor, der von Tausenden von sozio-edukativen Fachkräften getragen wird, eine wesentliche Rolle in der Gesellschaft, indem er denjenigen, die es am meisten brauchen, wertvolle Unterstützung und Begleitung bietet.

Es ist daher höchste Zeit, dass die Beschäftigten im sozio-edukativen Sektor für ihren unverzichtbaren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zum Wohlergehen aller voll anerkannt und aufgewertet werden. Es ist höchste Zeit, den Arbeitnehmer*innen eine Stimme bei der strategischen Entwicklung innerhalb der Einrichtungen zu geben, die in der Verantwortung der Verwaltungsräte liegt.

Der OGBL weist darauf hin, dass der Sektor mit einer steigenden Nachfrage konfrontiert ist, die das Personal einem ständigen Druck aussetzt, um den immer komplexeren Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, und dies in einem Sektor, der durch einen eklatanten Mangel an qualifiziertem Personal gekennzeichnet ist. Nur angemessene Arbeitsbedingungen und ein privilegierter sozialer Dialog mit einer echten Beteiligung der Arbeitnehmer*innen vor Ort können heute eine gewisse Attraktivität dieses Sektors gewährleisten, der derzeit stark in Anspruch genommen wird.

In diesem Sinne würde eine direkte Beteiligung in den Verwaltungsräten es den Personalvertreter*innen ermöglichen, ihre Mitbestimmungsrechte in den Unternehmen voll auszuschöpfen und den Sektor im Interesse seiner Beschäftigten voranzubringen.

Darüber hinaus hat die Entwicklung des Sektors dazu geführt, dass sich die Einrichtungen mit großer Geschwindigkeit weiterentwickeln, was zur Bildung beeindruckender Unternehmensstrukturen geführt hat. Diese Vereinigungen (hauptsächlich VoG, Stiftungen usw.) beschäftigen heute in der Regel mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen und verwalten Lohnsummen, die sich auf einige Dutzend Millionen Euro belaufen.

Es ist daher nicht mehr haltbar, dass nur Unternehmen, die in Form einer Aktiengesellschaft (AG) gegründet wurden, gemäß Artikel 426-1 des Arbeitsgesetzbuches eine Arbeitnehmervertretung in ihrem Verwaltungsrat vorsehen müssen.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fordert daher, dass dem Personal sofort ein Platz in den Verwaltungsräten zugewiesen wird, das anschließend demokratisch seine*n Vertreter*in wählt. Langfristig muss der Artikel 426-1 des Arbeitsgesetzbuchs angepasst und auf den Sozialsektor ausgeweitet werden.

Auf Druck des OGBL haben einige Einrichtungen des Sektors in diesem Bereich Pionierarbeit geleistet, mit mehr als positiven Ergebnissen. Die ersten Erfahrungen zeigen deutlich, dass eine Personalvertretung in den Verwaltungsräten ein Garant für den sozialen Frieden ist.

Aufgrund ihres Engagements, ihrer Arbeitszeit sowie ihres Beitrags zur Entwicklung der Betriebe sind die Beschäftigten neben den Mitgliedern der Vereine und den Steuerzahler*innen die ersten Aktionär*innen in diesem Sektor. Aus diesem Grund muss auf der Ebene der Verwaltungsräte ein echter sozialer Dialog mit aktiver Beteiligung der Arbeitnehmerschaft geführt werden.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 21. Juni 2023