Überstunden in Grund- und Sekundarschulen

Während des vergangenen Schuljahres lag die durchschnittliche Anzahl von wöchentlichen Überstunden für das gesamte Lehrpersonal bei 2.200 Stunden in den Grundschulen und 10.218 Stunden in den Sekundarschulen. Dieser Zustand veranschaulicht den immensen Personalmangel, unter dem die Grund- und Sekundarschulen leiden.

Neben dem Fakt, dass Überstunden oft zu Stress und Überbelastung der Lehrkräfte führen, was die Qualität des Unterrichts sicherlich kaum positiv beeinflussen kann, stellt sich aber auch die Frage nach der Bezahlung der Überstunden. Im Lehrberuf werden diese weitaus schlechter bezahlt als im gesamten öffentlichen Dienst und sind zudem nicht pensionsfähig:

  • Überstunden werden mit einem Korrekturkoeffizienten von 36/52 bezahlt. Beamte erhalten zudem einen niedrigeren Punktwert für Überstunden (20,0746124 € anstelle von 21,2002547 €).
  • Im Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 3 Tagen, werden monatliche Überstunden überhaupt nicht ausbezahlt. Hält man sich vor Augen, dass das Risiko eines Burnouts mit durchschnittlich 10,218 Überstunden pro Woche in den Sekundarschulen erheblich steigt, so ist dies ein Hohn für betroffene Lehrkräfte.
  • Des Weiteren können Sekundarschullehrer in Vollzeit nur maximal 4,4 Überstunden pro Woche auf ihr Zeitsparkonto einzahlen – Grundschullehrer vom 2. bis 4. Zyklus in Vollzeit 4,6.  Diese Regelung geht absolut an der Arbeitsrealität vieler Lehrkräfte vorbei. Zur Erinnerung: Viele Lehrkräfte wollen keine Überstunden leisten, haben in den Sekundarschulen aber erst ab 5 Schulstunden pro Woche die Möglichkeit, diese abzulehnen. Zudem leisten viele Überstunden während des gesamten Schuljahres.
  • Was die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei den Rentenbeträgen betrifft (Gender Pension Gap), so belegt Luxemburg auf EU-Ebene den traurigen 1. Platz. Dies ist auch kaum verwunderlich, wenn unsere Gesetze z.B. vorschreiben, dass Überstunden – auch im Falle von Teilzeitarbeit – nicht in die Rente miteinfließen. Im Jahr 2020 lag der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Rente für Männer und Frauen bei rund 40%. Wenn wir uns dann noch vor Augen halten, dass vermehrt Frauen in Teilzeit gehen – vor allem wegen der Kinderbetreuung – und dann trotzdem schlecht bezahlte, nicht pensionsfähige Überstunden leisten müssen, so sollte uns klar werden, dass dieser Zustand den Gender Pension Gap nicht vermindern wird.

Daher fordern wir:

  • Die Abschaffung des Korrekturkoeffizienten von 36/52. Überstunden sollen zumindest so bezahlt werden wie normale Stunden.
  • Die Abschaffung des Korrekturkoeffizienten für Überstunden, der ab einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 3 Tagen berechnet wird.
  • Eine Erhöhung der Obergrenze von 4,4 — beziehungsweise 4,6 wöchentlich einzahlbaren Überstunden auf das Zeitsparkonto (CET) auf 10 einzahlbare Überstunden pro Woche.
  • Um dem Lehrermangel entgegenzuwirken, brauchen wir zeitnah Maßnahmen, die dafür sorgen, dass der Lehrberuf wieder attraktiver wird. Dazu gehört auch mehr Mitspracherecht für Lehrkräfte in Bezug auf die Bildungspolitik.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW)
am 2. Dezember 2022