Ein neues Tripartite-Abkommen, das die Kaufkraft stärkt und den Index sichert

Im März 2022 weigerte sich der OGBL, seine Unterschrift unter ein Tripartite-Abkommen zu setzen, das den Index manipulierte, indem es eine Frist von mindestens 12 Monaten zwischen zwei Indextranchen vorsah, und darüber hinaus nichts zur Bekämpfung der Preisexplosion vorsah.

Nach monatelanger Mobilisierung erreichte der OGBL schlussendlich, dass im September 2022 ein neues Tripartite-Abkommen abgeschlossen wurde, das die Wiederherstellung des normalen Indexsystems und die Einführung von Maßnahmen gegen die Inflation, insbesondere bei den Energiepreisen, vorsah.

Das neue Tripartite-Abkommen, das am Abend des 3. März vereinbart und am 7. März 2023 unterzeichnet wurde, konsolidiert das Abkommen von September und verstärkt es sogar in mehreren Punkten.

Index und Deckelung der Energiepreise

  • Das Abkommen garantiert den normalen Betrieb des Index bis Ende 2024. Es sind keine Manipulationen oder weitere Verschiebungen von Tranchen vorgesehen. Angesichts der anhaltenden Angriffe auf den Index seitens der Patronatslobby im Vorfeld der Tripartite, handelt es sich um einen weiteren Erfolg des konsequenten Vorgehens des OGBL zur Verteidigung des Index.
  • Der Ausgleich für die Arbeitgeber für die mögliche Tranche im vierten Quartal 2023, der in der Vereinbarung vom September vorgesehen war, wird über die Arbeitgebermutualität erfolgen und im Januar 2024 auslaufen. Eine Logik der ständigen Subventionierung von Lohnerhöhungen durch den Staat konnte somit vermieden werden. Es gilt zu unterstreichen, dass Arbeitnehmer und Rentner diese Tranche in voller Höhe erhalten werden, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo sie fällig ist.
  • Die Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise (Strom, Gas, Heizöl, Pellets…) werden bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um einen weiteren Inflationsschock im Jahr 2024 zu vermeiden, und gibt den Verbrauchern die Sicherheit, dass sie keine großen Steigerungen ihrer Energierechnung erleben werden.

Ein erster Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit

Auf Drängen der Gewerkschaften wurde die Anpassung der Steuertabelle, trotz Opposition der Arbeitgeber, schließlich auf die Tagesordnung der Tripartite gesetzt.

Die Tripartite-Verhandlungen haben tatsächlich zu einer ersten Anpassung der Tabelle geführt, die in zwei Schritten erfolgen wird:

  • Im Jahr 2023 erhalten die Steuerzahler einen Steuerkredit, die den Auswirkungen von zwei Indexstufen auf ihre persönliche Besteuerung entspricht. Dieser Steuerkredit wird ab der Verabschiedung des Tripartite-Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2023 angewendet.
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird die Steuertabelle um 6,37% erhöht, was 2,5 Indexstufen entspricht.

Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um dem Phänomen der kalten Progression ein Ende zu setzen. Der OGBL bleibt jedoch bei seiner Forderung nach einer Anpassung, die alle seit 2017 angewandten Erhöhungen berücksichtigt, und der Wiedereinführung eines Mechanismus zur automatischen Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Diese Elemente müssen Gegenstand einer umfassenden Steuerreform sein, deren oberstes Ziel mehr Steuergerechtigkeit sein muss.

Maßnahmen für den Wohnungsbau und das Klima

Neben den beiden Hauptpunkten Index und Anpassung der Steuertabelle hat die Tripartite auch eine Reihe von punktuelleren Maßnahmen festgehalten, die insbesondere zusätzliche Hilfen im Zusammenhang mit der Wohnungskrise, aber auch dem ökologischen Strukturwandel umfassen. Um nur einige zu nennen:

  • der Steuerkredit für notarielle Urkunden beim Erwerb einer Wohnung („bëllegen Akt“) wird von 20.000 € auf 30.000 € erhöht
  • vor dem Hintergrund stark steigender Zinssätze wird die Obergrenze für die Absetzbarkeit der Schuldzinsen auf Immobiliendarlehen um 50% erhöht
  • die Steuerbefreiung bezüglich der durch Fotovoltaikanlagen erzeugten Energie wird für Privatpersonen erhöht
  • die Kompensation der CO2-Steuer wird in Form eines neuen, dauerhaften Klima-Steuerkredits verlängert
  • der Staat wird weiterhin die zusätzlichen Energiekosten der Pflegeheime übernehmen, um mögliche Preissteigerungen zu begrenzen
  • ein Äquivalent eines Steuerkredits von 84 € wird bis zum 31. Dezember 2024 an Empfänger des REVIS und des Einkommens für Schwerbehinderte (RPGH) gezahlt

Für den OGBL wird das neue Tripartite-Abkommen die Kaufkraft der Haushalte stärken, ohne die Arbeitnehmer und Pensionierten negativ zu belasten. Die Angriffe auf den Index wurden ein weiteres Mal abgewehrt. Der OGBL kann also das neue Tripartite-Abkommen unterstützen, das ohne seinen kontinuierlichen Einsatz für die Kaufkraft der Menschen, die Verteidigung des Index und die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation so sicherlich nicht möglich gewesen wäre.

Mitgeteilt vom OGBL am 7. März 2023