Notstand Wohnen und Coronakrise

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Die Coronakrise hat den Wohnungsnotstand in Luxemburg nicht ausgelöst, sie ist aber im Begriff dessen Konsequenzen weiter zu verschärfen. Bei Krisenbeginn waren fast 40% der Haushalte sehr hohen Wohnkosten ausgesetzt und über 10% der Haushalte mussten über 40% ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Die aktuellen Lohn- und Einkommenseinbußen bei den Lohnabhängigen infolge der Kurzarbeit und der ansteigenden Arbeitslosigkeit sowie die prekäre Situation bei einem Teil der selbstständig Erwerbstätigen führen zu einer weiteren Zunahme des Anteils der Wohnkosten im Vergleich zum verfügbaren Einkommen. Und es sind die unteren Einkommensschichten, die dieser Entwicklung am stärksten ausgesetzt sind.

In seiner Pressekonferenz vom 27. Mai hat der Wohnungsbauminister Henri Kox die Erhöhung der Mietzulage, die Verdopplung der Teuerungszulage, das Einfrieren der Mietpreise und das Verbot von Räumungen erörtert.

Wenngleich der OGBL diese Maßnahmen selbstverständlich begrüßt, muss er aber zugleich unterstreichen, dass, unabhängig von der Coronakrise, die Erhöhung der Mietzulage aufgrund der galoppierenden Mietpreise ohnehin fällig war und dass die jetzt vorgenommene Anpassung nur zum Teil der Entwicklung der Mietpreise gerecht wird. Der OGBL fordert darum eine zusätzliche Aufbesserung der Mietzulage. Dasselbe gilt auch für die Teuerungszulage, die seit      2009 (!) nicht mehr erhöht wurde und deren Anpassung seit langem überfällig war. Aus diesem Grund darf die jetzt vorgenommene Erhöhung dieser Zulage unter keinen Umständen nach dem 31. Dezember wieder zurückgenommen werden, sondern sie muss auch darüber hinaus gelten.

Die Maßnahme des Einfrierens der Mietpreise verdient hohe Aufmerksamkeit

Das Coronavirus schafft das, was seit Jahren des Notstands Wohnen und der Preisexplosion der Mietpreise von durchschnittlich 5%-7% unterlassen wurde. Der Beweis ist jetzt ganz im Sinne des Sprichworts „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ erbracht. Der OGBL fordert, dass diese Maßnahme über die Frist vom 31. Dezember hinaus gelten muss, und zwar so lange bis endlich eine neue gesetzliche Mietpreisbremse eingeführt ist, die wirkungsvoll die Mietpreisentwicklung eindämmt und in Einklang mit der Einkommensentwicklung der Bevölkerung, in erster Linie der unteren Einkommensschichten steht.

Der Bestand sozialer Wohnungen liegt derzeit unter 5%. Er hat sich seit Jahrzehnten im Verhältnis zum gesamten Wohnungsbestand ständig verringert, trotz der ständig schlimmer werdenden Krisenentwicklung im Wohnbereich. Seit Jahren fordert der OGBL, dass der Bestand an sozialen Wohnungen der Höhe des Armutsrisikos in Luxemburg, aktuell bei 18%, entsprechen muss. Dies bedeutet im Klartext, dass das vom Wohnungsbauminister angekündigte Ausmaß der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und seiner Projekte alles andere als ausreichend ist.

Diese Kritik des OGBL stellt keineswegs die eingeschlagene Richtung in Frage. Weder die Schaffung eines Spezialfonds für den sozialen Wohnungsbau noch die sehr wichtige Absicht des öffentlichen Erwerbs an Grundstücken und des öffentlichen Besitzes an Wohnraum sind falsch. Allerdings reicht die Breite der angekündigten Bauvorhaben noch die für den Fonds vorgesehenen finanziellen Mittel absolut nicht aus, um dem Prädikat einer ambitionierten öffentlichen Investitionspolitik in diesem prioritären Bereich gerecht zu werden. Deshalb schlägt der OGBL dem Minister und der gesamten Regierung vor, den Spezialfonds um mindestens das Zehnfache zu erhöhen.

Woher das Geld nehmen für die vom OGBL vorgeschlagene Finanzierung des Spezialfonds?

Die Antwort ist sehr einfach. Über die Umsetzung der zweiten großen politischen Priorität, nämlich die der Eindämmung der Preisexplosion. Dies geht nicht ohne eine wirksame Bekämpfung der ausufernden Spekulation im Immobilienbereich und bei den Grundstückpreisen. Dieses Ziel ist nur über den Hebel der Steuergesetzgebung zu erreichen.

Die angekündigte Reform der Grundsteuer eignet sich bestens dazu. Der OGBL fordert eine Grundsteuer, die das Prinzip der Steuerfreiheit für das Eigenheim beinhaltet. Für den Mehrfachbesitz muss ab einem bestimmten Gesamtwert die Grundsteuer die Form eines progressiven Steuersatzes annehmen. Wer 10-, 20-, 50- oder 100-facher Immobilien- und Grundbesitzer ist, dem soll „progressiv“ der Anreiz genommen werden, sich noch weiter auf Kosten des Rests der Bevölkerung mit Grund- und Immobilienbesitz zu segnen. Und gleichzeitig seinen gebührenden finanziellen Beitrag leisten, um die durch die Boden- und Immobilienspekulation verursachten sozialen Schäden zumindest teilweise auszugleichen.

Darüber hinaus fordert der OGBL die Reform der sogenannten „spezialisierten Investitionsfonds“ (FIS), die erwiesenermaßen der höchste Ausdruck der Boden- und Immobilienspekulation in Luxemburg und der Umverteilung und Konzentration im Interesse der Reichen sind. Alle steuerlichen Vorteile der FIS in Bezug auf Immobilien und Grundstücke müssen aufs Dringlichste abgeschafft werden. Und zwar ausnahmslos.

Neben der wirksamen Bekämpfung der Preisexplosion würden diese gesetzlichen Steuermaßnahmen, die finanziellen Mittel, sowohl für die Speisung des staatlichen Spezialfonds wie auch für den im Bereich der kommunalen Autonomie zu fördernden sozialen Wohnungsbaus, bereitstellen.

Wo bleibt die Klimapolitik, die sich neuen sozialen Frakturen und der Zunahme der sozialen Ungleichheit verschließt? 

Es reicht nicht aus, sie ständig anzusagen, ohne sie umzusetzen. Die angekündigten Erhöhungen der staatlichen Beihilfen für Sanierungen und Investitionen im Wohnbereich bis zum 31. März 2021 tragen keineswegs dem Prinzip der gerechten Klimaschutzpolitik Rechnung, da sie aufgrund der fehlenden sozialen Staffelung die einkommensschwachen Hausbesitzenden benachteiligen und deshalb nicht den energie- und klimaschutzpolitischen Wirkungsgrad erreichen, den sie haben könnten und müssten. Der OGBL fordert die direkte Erhöhung der Beihilfen für einkommensschwache Haushalte!

Mitgeteilt vom OGBL
am 2. Juni 2020