Tripartite-Vereinbarung

Ein vom OGBL überarbeitetes & verbessertes Maßnahmenpaket

Am vergangenen 27. September gab der OGBL-Nationalvorstand fast einstimmig (mit nur einer Enthaltung) grünes Licht für das Tripartite-Abkommen, das während mehr als 30 Stunden im Senninger Schloss zwischen der Regierung, dem Patronat und den vom OGBL angeführten national repräsentativen Gewerkschaften ausgehandelt wurde. Das Abkommen, das am Tag danach von den drei Parteien bestätigt wurde, ist das Ergebnis von Verhandlungen, die sich oft als schwierig erwiesen, aber schließlich zu einem Maßnahmenpaket führten, das die Inflation bremsen und die Haushalte in der aktuellen Situation, die von einer Energie- und Kaufkraftkrise geprägt ist, unterstützen soll.

Hartnäckigkeit zahlt sich also aus. Weniger als sechs Monate nach dem Scheitern der letzten Tripartite sieht sich der OGBL, der während der letzten Monate konstant auf seiner Linie geblieben ist, also sowohl in seiner Analyse der Situation als auch in seinen Vorschlägen vollkommen bestätigt. Das Abkommen vom September entspricht in der Tat den Forderungen, die der OGBL bereits anlässlich der Tripartite im März dieses Jahres gestellt hatte. Der OGBL hatte sich dort nämlich bereits dafür ausgesprochen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation zu ergreifen, anstatt den Index anzugreifen, und er hatte auch damals schon gefordert, auf die Energiepreise einzuwirken.

Bei der Tripartite im März wurden diese Vorschläge von der Regierung leider als Ganzes abgelehnt. Die Geschichte ist bekannt: Die gesamte Tripartite hatte sich auf eine Indexmanipulation konzentriert – eine Manipulation, die der OGBL ablehnte. Zur Erinnerung: Die damals ohne Zustimmung des OGBL zurückbehaltene Indexmanipulation hätte eine Mindestfrist von 12 Monaten zwischen der Auslösung von zwei Indextranchen bedeutet. In einem extrem volatilen wirtschaftlichen Umfeld warnte der OGBL schon damals vor dem Risiko eines starken Inflationsschubs, der über einen längeren Zeitraum anhalten und möglicherweise bis zu 3, 4 oder mehr Indextranchen führen könnte. Dies stellte eine reale Gefahr des endgültigen Verlusts ganzer Tranchen dar.

20220918, Seningen, Chateau de Sendungen, 44 rue du chateau, RŽunion du ComitŽ de coordination tripartite , Foto : Editpress/Fabrizio Pizzolante

Einige Monate später muss man feststellen, dass die Entwicklung der Situation dem OGBL Recht gegeben hat. Das Abkommen vom September beendet zunächst einmal die im März beschlossene Indexmanipulation! Alle zukünftigen Indextranchen werden nun zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit ausgezahlt. Damit ist die normale Funktionsweise des Index wieder vollständig hergestellt.

Es versteht sich von selbst, dass diese Wiederherstellung des Indexes der kontinuierlichen Mobilisierung des OGBL, all seiner Strukturen und seiner Militanten in den letzten Monaten zu verdanken ist, die nicht aufgehört haben, sich gegen diese Manipulation des Index zu wehren.

Die neue Grundsatzvereinbarung vom September sieht neben der Wiederherstellung des Index auch direkte Maßnahmen vor, um die Inflation spürbar zu verlangsamen und somit die bereits angekündigten massiven Erhöhungen der Energiepreise, die das Budget der Haushalte stark belastet hätten, zu verhindern.

So wird der Strompreis im Januar nicht erhöht, obwohl bereits ein Anstieg um fast 70% angekündigt war. Der angekündigte Anstieg des Gaspreises wird auf 15% des aktuellen Preises begrenzt (statt 110% oder sogar 160%). Der Rabatt auf Heizöl wird um ein Jahr verlängert und auf 15 ct/Liter verdoppelt. Der Preisanstieg bei Holzpellets wird ebenfalls abgemildert (dies wurde in letzter Minute nach Intervention des OGBL noch im Abkommen verankert). Die Mehrwertsteuer wird ihrerseits ab dem 1. Januar auf alle Produkte (mit Ausnahme des stark ermäßigten Satzes von 3%) um 1% gesenkt.

All diese Maßnahmen zusammengenommen stützen die Kaufkraft der Haushalte und dämpfen gleichzeitig die Inflation erheblich. So konnte insbesondere verhindert werden, dass sich die angekündigten massiven Erhöhungen des Gaspreises voll auf die bereits seit Oktober fälligen Vorschusszahlungen auf die Gasrechnung auswirken. Die Gaspreisobergrenze ist nämlich bereits seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.

TRIPARTITE vote

Um die am stärksten gefährdeten Haushalte noch weiter zu unterstützen, werden auch die Erhöhung der Teuerungszulage und die Energieprämie um ein weiteres Jahr verlängert.
Anlässlich der Tripartite vom vergangenen März hatte der OGBL ebenfalls vorgeschlagen, auf die administrierten Preise einzuwirken, insbesondere auf die Preise, die in den Pflege- und Altenheimen erhoben werden. Der OGBL freut sich daher, dass sich diese Forderung nun auch im September-Tripartite-Abkommen wiederfindet, was weitere Belastungen für die Betroffenen und ihre Familien verhindern wird.

Darüber hinaus enthält das Abkommen auch eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen zugunsten der Unternehmen, die der OGBL schließlich im Rahmen des Gesamtpakets akzeptiert hat. Ein Großteil dieser Hilfen zielt darauf ab, die Auswirkungen der Energiekrise auf energieintensive Unternehmen abzumildern und Investitionen im Rahmen der ökologischen Transition hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu fördern.
Die beste Hilfe für die luxemburgische Wirtschaft besteht jedoch zweifellos in der Stärkung der Kaufkraft der Haushalte durch die vollständige Wiedereinführung des Index und die Maßnahmen zur Verlangsamung der Inflation.

Die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation in Verbindung mit einer Neuordnung desselben (Verbreiterung der Stufen und Hinzufügen von zusätzlichen Stufen am oberen Ende der Tabelle) konnte nicht, wie vom OGBL gefordert, in dieses Abkommen integriert werden. Dennoch handelt es sich um ein äußerst wichtiges Thema, wenn man bedenkt, dass mit der Inflationsentwicklung die Steuerlast mechanisch weiter ansteigt, insbesondere bei den niedrigen und mittleren Löhnen, durch das Phänomen der „kalten Progression“ (siehe auch Seiten 12 & 13). Und der OGBL wird in dieser Frage nicht lockerlassen.

20220928.HM. Signature de l'accord tripartite cet après midi en


Die Frage der sozialen Selektivität

Es wird niemandem entgangen sein, dass die Maßnahmen zur Vermeidung massiver Energiepreiserhöhungen undifferenziert auf alle betroffenen Haushalte angewendet werden und somit nicht sozial selektiv sind.
Der OGBL hat sehr wohl den Punkt der sozialen Selektivität im Rahmen dieser Maßnahmen bei den Tripartite-Verhandlungen angesprochen. Die Einführung einer solchen sozialen Selektivität hätte jedoch eine Zeit erfordert, die der Tripartite nicht zur Verfügung stand, wenn sie bereits ab dem 1. Oktober auf den Gaspreis einwirken wollte. Diese Maßnahmen bleiben dennoch eine enorme Hilfe für Gering- und
Durchschnittsverdiener, zumal diese einen größeren Teil ihres Einkommens für Energiekosten ausgeben als Spitzenverdiener.