Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Ein Tripartite-Abkommen, das die Kaufkraft der Haushalte stützt und das normale Funktionieren des Index wiederherstellt

Nach über 30-stündigen, oft schwierigen, Verhandlungen, verabschiedete das Koordinationskomitee der Tripartite am 20. September 2022 schließlich ein Maßnahmenpaket, das in erster Linie darauf abzielt, die Inflation zu bremsen und die Haushalte vor dem Hintergrund der Energie- und Kaufkraftkrise zu unterstützen.

Die am 20. September erzielte Grundsatzvereinbarung setzt Forderungen um, die der OGBL bereits in der Tripartite im März 2022 eingebracht hatte. Der OGBL hatte sich  bereits damals dafür ausgesprochen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation zu ergreifen, anstatt die Indexierung anzugreifen. Insbesondere hatte der OGBL schon damals gefordert, auf die Energiepreise einzuwirken.

Anlässlich der Tripartite im März wurden diese Vorschläge von der Regierung en bloc abgelehnt, da sich die gesamte Tripartite auf eine Indexmanipulation konzentrierte – eine Manipulation, die der OGBL nicht mitgetragen hat.

Es ist festzustellen, dass die Entwicklungen seit der Tripartite im März die Position des OGBL bestätigt haben. Die damals ohne Zustimmung des OGBL beschlossene Indexmanipulation sah eine Mindestfrist von 12 Monaten zwischen der Auslösung von zwei Indextranchen vor. In einem extrem volatilen wirtschaftlichen Umfeld hatte der OGBL bereits im März vor dem Risiko eines starken Inflationsschubs gewarnt, der über einen längeren Zeitraum anhalten könnte und möglicherweise zu 3, 4 oder mehr Indextranchen führen könnte. Dies stellte eine echte Gefahr für den endgültigen Verlust ganzer Tranchen dar.

Die Grundsatzvereinbarung vom 20. September 2022 setzt dieser Manipulation des Index ein Ende! Alle ab jetzt anfallenden Indextranchen werden zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit ausgezahlt. Damit ist die normale Funktionsweise des Index vollständig wiederhergestellt.

Dieses Ergebnis ist das Ergebnis der kontinuierlichen Mobilisierung des OGBL, all seiner Strukturen und seiner Militanten in den letzten Monaten, die nicht aufgehört haben, sich der Indexmanipulation, die im Abkommen vom März 2022 festgehalten wurde, zu widersetzen.

Das neue Grundsatzabkommen sieht seinerseits neben der Wiederherstellung des Indexmechanismus direkte Maßnahmen vor, um die Inflation deutlich zu verlangsamen und somit die bereits angekündigten massiven Erhöhungen der Energiepreise, die das Budget der Haushalte stark belastet hätten, zu verhindern

  • Der Strompreis wird im Januar nicht steigen, entgegen der Ankündigung, dass er um fast 70% steigen würde.
  • Der angekündigte Anstieg des Gaspreises wird auf 15% gegenüber dem aktuellen Preis gedeckelt (statt 110% oder sogar 160%).
  • Der Rabatt auf Heizöl wird um ein Jahr verlängert und auf 15 ct/Liter verdoppelt.
  • Die Mehrwertsteuer wird um 1 % auf allen Produkten gesenkt.

All diese Maßnahmen zusammengenommen unterstützen die Kaufkraft der Haushalte und dämpfen gleichzeitig die Inflation erheblich. So kann unter anderem verhindert werden, dass sich die angekündigten massiven Erhöhungen der Gaspreise voll auf die ab Oktober fälligen Vorschusszahlungen auf der Gasrechnung auswirken. Die Gaspreisobergrenze kann nämlich bereits ab dem 1. Oktober 2022 eingeführt werden.

Für die am stärksten gefährdeten Haushalte werden auch die Erhöhung der Teuerungszulage und die Energieprämie um ein weiteres Jahr verlängert.

Anlässlich der Tripartite vom vergangenen März hatte der OGBL ebenfalls vorgeschlagen, auf die administrierten Preise einzuwirken, insbesondere auf die Tarife der Pflege- und Altersheime. Der OGBL begrüsst daher, dass sich diese Forderung nun auch im Tripartite-Abkommen wiederfindet, was für die betroffenen Familien zweifelsohne eine große Erleichterung darstellen wird.

Darüber hinaus enthält das Abkommen auch eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen für die Unternehmen, die der OGBL schließlich im Rahmen des Gesamtpakets akzeptiert hat. Ein Großteil dieser Hilfen zielt darauf ab, die Auswirkungen der Energiekrise auf energieintensive Unternehmen abzumildern und Investitionen im Rahmen des ökologischen Übergangs zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu fördern.

Die beste Hilfe für die luxemburgische Wirtschaft besteht jedoch zweifellos in der Stärkung der Kaufkraft der Haushalte durch die vollständige Wiedereinführung des Index und die Maßnahmen zur Verlangsamung der Inflation.

Die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, die mit einer Umgestaltung der Tabelle einhergeht (Verbreiterung der Stufen und Hinzufügen zusätzlicher Stufen am oberen Ende), konnte nicht in dieses Abkommen aufgenommen werden. Es handelt sich jedoch um ein Thema von größter Bedeutung, da mit der Inflationsentwicklung die Steuerlast, insbesondere bei den niedrigen und mittleren Löhnen, durch das Phänomen der „kalten Progression“ weiterhin mechanisch ansteigt. Der OGBL wird in dieser Frage nicht lockerlassen.

Schließlich wird die Grundsatzvereinbarung dem Nationalvorstand des OGBL vorgelegt, der am 27. September tagen soll, um dann, im Falle einer Einigung, am darauffolgenden Tag, dem 28. September, unterzeichnet werden zu können.

Mitgeteilt vom OGBL
am 21. September 2022

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