Ein historisches berufsübergreifendes Abkommen im Handwerk

accord_artisanatDie im Handwerk repräsentativen Gewerkschaften, angeführt vom OGBL (der mit 75% die Mehrheit vertritt), haben am vergangenen 3. Juli ein berufsübergreifendes Abkommen mit dem Handwerkerverband unterschrieben, bei dem es um die Finanzierung der Weiterbildung in diesem Sektor geht.

Wie es der OGBL-Präsident André Roeltgen unterstrichen hat, handelt es sich hierbei um ein historisches Abkommen, denn hier wird das Prinzip der Mitbestimmung auf sämtlichen Ebenen der Ausbildung ein-geführt. Es muss auf die Bedeutung dieses Abkommens bestanden werden, und auf seine mitbestimmende Rolle, die er den ArbeitnehmerInnenvertretern in diesem Bereich gibt. Es bedeutet nichts anderes als eine Garantie für alle ArbeitnehmerInnen, die im Handwerkerbereich arbeiten, als dass sie Zugang zu einer Qualitätsausbildung haben, die in ihrem Interesse ist.

Das von der Regierung unterstützte Abkommen betrifft insgesamt 2.500 Unternehmen und rund 38.000 ArbeitnehmerInnen. Es wird nicht zuletzt die Entstehung von zwei Kompetenzzentren in Bettemburg ermög-lichen, genauer im Krakelshaff, nicht weit entfernt vom „Institut de Formation Sectoriel du Bâtiment (IFSB)“.

Zu bemerken gilt schließlich, dass dieses Abkommen, das einen Tag nach der Abstimmung im Parlament über das Gesetz der Delegationen (Gesetz über den Sozialdialog) unterschrieben wurde, in gewisser Weise auf dem sektoriellen Plan des Handwerks, das Gesetz vervollständigt, indem das Abkommen auch auf der Ausbildungsebene das Prinzip der Mitbestimmung festhält.