Rückblick auf die am 28. November eingegangenen Verpflichtungen

Am 28. November 2014 wurde ein 13-Punkte-Abkommen zwischen den auf nationaler Ebene repräsentativen Gewerkschaften und der Regierung unterzeichnet.

Die Regierung hat sich dazu verpflichtet, den sozialen Mindestlohn im Januar 2015 anzuheben

Im Rahmen dieses Abkommens hat sich die Regierung nicht zuletzt dazu verpflichtet, ein Gesetzesprojekt einzureichen mit dem Vorschlag, den sozialen Mindestlohn um 0,1% entsprechend den bestehenden Mechanismen anzuheben. Der OGBL stellt jedoch fest, dass bis heute kein solches Gesetzesprojekt in der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde.

Deshalb appelliert der OGBL in einem am 22. Dezember 2014 datierten Brief an den Premierminister, um ihn darum zu bitten, schleunigst ein Gesetzgebungsverfahren zu starten, damit der soziale Mindestlohn, wie abgemacht, noch im Januar 2015 angepasst werden kann.

In der Abmachung heißt es nicht, dass der OGBL den „Zukunfstpak‟ akzeptiert hat
Der OGBL hat am 22. Dezember 2014 ebenfalls einen Brief an den Unterrichtsminister geschickt, der sich in einem Brief an das gesamte Lehrpersonal dahingehend geäußert hatte, dass der OGBL auf nationaler Ebene den „Zukunfstpak‟ akzeptiert hatte. Der OGBL widerspricht formell dieser Aussage, die keineswegs dem Inhalt der am 28. November getroffenen Abmachung entspricht und fordert also vom Minister, diese Aussage zurückzuziehen.

Das Verhandlungsergebnis vom November hat das Land vor einem landesweiten Sozialkonflikt bewahrt. Doch ist in dem Abkommen nicht davon die Rede, dass der OGBL die negative Analyse, die die Regierung zu den öffentlichen Finanzen macht, akzeptiert. Er akzeptiert ebenso wenig den haushaltspolitischen Kurs, der von der Regierung angestrebt wird, als die Maßnahmen, die im „Zukunftspak‟ enthalten sind. Keine einzige Zeile des Abkommens läßt in der Tat den Schluss zu, dass die Gewerkschaften, die das Abkommen unterzeichnet haben, den „Zukunftspak‟ in irgendeiner Weise akzeptieren.

Der am 28. November unterzeichnete Text beschränkt sich ausdrücklich auf 13 Punkte, für die ein Verhandlungskompromiss gefunden werden konnte. Der OGBL unterstreicht ebenfalls mit Nachdruck, dass keiner der 13 Punkte sich auf eines der Maßnahmenprojekte bezieht, das zurzeit den Konflikt zwischen dem Unterrichtsminister und dem OGBL-Berufssyndikat SEW ausmacht, das die Interessen der Lehrer vertritt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. Dezember 2014