Berichtigung der Versicherungszeiten der beruflich wiedereingegliederten Personen!

Der OGBL ist froh ankündigen zu können, dass nach mehreren Eingriffen seit September 2018, die Arbeitsagentur (ADEM) und die Sozialversicherungsanstalt (CCSS) es endlich fertiggebracht haben, den Versicherungszeitenverlauf der innerbetrieblich wiedereingegliederten Personen, die weniger als 64 Stunden pro Monat arbeiten und einen Lohnausgleich erhalten, zu korrigieren. Wegen eines technischen Problems, das mittlerweile behoben wurde, verloren diese in der Tat Beitragsperioden im Hinblick auf ihren Rentenanspruch.

Man muss wissen, dass die Nationale Pensionskasse (CNAP) sich auf das stützt was Versicherungsverlauf genannt wird, um das Recht auf und die Höhe jeder Pension zu berechnen. Dieser Versicherungsverlauf fasst die Versicherungszeiten und die Höhe der Beiträge zusammen. Jedes Jahr erhalten die Versicherten, die beim allgemeinen Rentensystem eingetragen sind, eine detaillierte Übersicht über ihre luxemburgischen Versicherungszeiten, unter der Bedingung, dass die das vorhergehende Jahr versichert waren. Es wird den Betroffenen übrigens geraten, die Richtigkeit dieser Übersicht zu kontrollieren.

Im August 2018 hat die Personaldelegation der Robert-Schuman-Krankenhäuser (HRS) die kompetenten Dienststellen des OGBL über ein Problem alarmiert, das es bei den Versicherungsverläufen der innerbetrieblich wiedereingegliederten Arbeitnehmer gab. Es betraf genauer genommen die intern wiedereingegliederten Personen, die in diesen letzten Jahren weniger als 64 Stunden pro Monat gearbeitet haben, und die einen Lohnausgleich bekommen, die vom Beschäftigungsfonds ausbezahlt wird. In der Tat wurde diesen der Antrag auf vorzeitige Alterspension abgelehnt, oder auch noch ihr Renteneintrittsdatum verschoben, und das wegen eines Deklarationsproblems der Versicherungsbeiträge seitens der ADEM bei der CCSS. Diese Situation wurde noch verschlimmert, durch die Auszahlung/Ausschüttung der Nachzahlungen oder Prämien, die aus den sektoriellen Kollektivvertragsverhandlungen hervorgingen. Ein Fallbeispiel, das dem OGBL übermittelt wurde ist das einer Arbeitnehmerin, die 6 Monate Versicherungsbeiträge für das Jahr 2017 verlor, und der ihr Renteneintrittsdatum demnach auch um 6 Monate nach hinten verschoben wurde.

Der OGBL bekam kürzlich die Nachricht, dass eine Lösung gefunden wurde, und so das technische Problem der Deklaration der Sozialversicherungsbeiträge gelöst wurde. Und da dieses Problem nicht nur die Arbeitnehmer der HRS betrifft, hat die ADEM auch damit angefangen, sämtliche andere betroffenen Fälle in Ordnung zu bringen, angefangen bei den Angestellten, die sich am nächsten an ihrem Altersrenteneintrittsdatum befinden.

Der OGBL bedankt sich nachdrücklich bei der ADEM und der CCSS für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit, die es ermöglicht haben dieses Problem zu lösen.

Veröffentlicht am 24. Juni 2019