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OGBL und LCGB fordern einen gesetzlich verankerten Aufschlag

Die letzte Diskussion zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits, und der Handelsföderation (CLC)andererseits, fand am 24. Januar in Anwesenheit der Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch statt. Es ging darum in letzter Minute eine Einigung betreffend die Öffnungszeiten der Geschäfte an den Samstagabenden und an einigen Vorabenden von Feiertagen nach 18.00 Uhr zu finden. Das geltende Gesetz legt die Schließungsstunde an den betreffenden Tagen auf 18.00 Uhr fest. Infolge einer ministeriellen Sonderreglung war die Schließungsstunde auf 20.00 Uhr ausgedehnt worden, dies insgesamt für eine Zeitspanne von zwei Jahren, endend am 30. Juni 2012.

Angesichts der schwierigen Arbeitsbedingungen im Sektor und der Tatsache, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht unter die vorteilhaften Bedingungen eines Kollektivvertrags fallen, verlangten die Gewerkschaften einen Zuschlag von 50%, als Freizeitausgleich oder als finanzielle Vergütung für die an den Samstagabenden oder an einigen Vorabenden von Feiertagen nach 18.00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden.

Die CLC täuschte die ganze Zeit Verhandlungsbereitschaft vor, stellte dann aber kurz vor dem letzten Treffens ihre tatsächlichen Forderungen vor: die totale Liberalisierung der Öffnungszeiten und die Außerkraftsetzung des Gesetzes. Die Gewerkschaften sind ob der Verhandlungsverweigerung und der extremen CLC-Forderungen skandalisiert. Dieselbe extremistische Haltung seitens der Patronatsorganisationen hatte übrigens das Scheitern der Tripartite auf nationaler Ebene verursacht.

Aufruf an den Arbeitsminister sich auf die Seite der Arbeitnehmer zu stellen

Aufgrund des Scheiterns der Verhandlungen, wird Ministerin Hetto-Gaasch der Regierung vorschlagen grünes Licht für einen Gesetzentwurf zu geben, das die definitive Festlegung der Schließungsstunde der Geschäfte auf 19.00 Uhr am Samstagabend und an einigen Vorabenden von Feiertagen vorschlägt. Die Ministerin sieht keine Form der Kompensierung für diese Arbeitsstunde vor mit dem Argument Arbeitsminister Schmit hätte dies abgelehnt.
Dennoch halten die Gewerkschaften an ihrer Forderung eines Aufschlags von 50% –als Freizeitausgleich oder als finanzielle Vergütung – für jede über 18.00 Uhr hinaus geleistete Arbeitsstunde an Samstagabenden und einigen Vorabenden von Feiertagen fest. Da ein solcher Aufschlag problemlos im Gesetz verankert werden kann, wie dies übrigens in anderen Sektoren der Fall ist, verlangen die Gewerkschaften, dass sich der Arbeitsminister dieses Aspekts des Dossiers annimmt und sich auf die Seite der Arbeitnehmer dieses Sektors stellt.

Der Hinweis, dass im Handelssektor 80% der Arbeitnehmer Frauen sind, die oftmals der Doppelbelastung Lohnarbeit und Kinderbetreuung unterliegen und für die es meistens sehr aufwendig ist eine Kinderbetreuung am Samstag, besonders abends, zu organisieren, erübrigt sich. Denn wenn auch die Geschäfte um 19.00 Uhr schließen, so kommen die letzten Kunden erst zu diesem Zeitpunkt an die Kasse was bedeutet, dass viele ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz nicht um 19.00 Uhr verlassen können. Des Weiteren haben zahlreiche Beschäftigte lange Anfahrtswege und kommen demzufolge erst gegen 21.00 Uhr zuhause an. Es ist also für die Gewerkschaften ausgeschlossen die Beschäftigten im Handel eines solch bedeutenden und kostbaren Teils ihrer Freizeit zu berauben, dies ohne irgendwelche Kompensationen! Dass die Arbeitsbedingungen im Handel bereits mühsam genug sind, und dass die Arbeitnehmer dieses Sektors zu den schlechtbezahltesten auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt gehören, ist gewusst.

Darüber hinaus muss daran erinnert werden, dass die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsabkommen angekündigt hatten, das Gesetz über die Öffnungszeiten abzuändern, dies allerdings unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.

Wird kein Aufschlag gewährt, fordern die Gewerkschaften OGBL und LCGB mit Nachdruck, dass das geltende Gesetz nicht umgeändert wird und dass Ministerin Hetto-Gaasch keine Sonderregelung mehr für die Samstagabende und einige Vorabende von Feiertagen erteilt.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 26. Januar 2012